Pflegereform 2027: „Die Streichung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 ist der pure Wahnsinn“

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Für manche Senioren ist die Alltagsassistenz der einzige Besuch in der Woche. Trotzdem soll der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 mit der geplanten Pflegereform 2027 gestrichen werden. Gerontologin Julia Gitzbrecht kritisiert das scharf und erklärt, warum Alltagsassistenz für sie weit mehr ist als eine Haushaltshilfe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1: Der monatliche Betrag von 131 Euro soll mit der Pflegereform 2027 wegfallen. Gerontologin Julia Gitzbrecht hält die geplante Streichung für einen Fehler.
  • Alltagsassistenz ist mehr als Haushaltshilfe: Sie unterstützt nicht nur im Haushalt, sondern kann Einsamkeit verringern, gesundheitliche Veränderungen früh erkennen und Prävention leisten.
  • Prävention durch regelmäßige Kontakte: Gitzbrecht befürchtet, dass mit dem Entlastungsbetrag eine wichtige niedrigschwellige Unterstützung wegfällt. Gerade für alleinlebende Senioren könne die Alltagsassistenz eine wichtige Bezugsperson sein.

Julia, nach den Plänen der Pflegereform 2027 soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro für Pflegegrad 1 wegfallen. Warum ärgert dich das als Gerontologin?
Julia Gitzbrecht:
Es ist der pure Wahnsinn, dass man den Betroffenen keine Alltagsassistenz mehr finanzieren will. Denn eine Alltagsassistenz ist viel mehr als eine Haushaltshilfe. Für viele Seniorinnen und Senioren ist sie eine wichtige Bezugsperson, die Einsamkeit verhindert und viele Probleme frühzeitig erkennt. Das ist gelebte Prävention.

Wofür ist denn diese Leistung genau gedacht?
Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro ist für Menschen ab Pflegegrad 1 für Unterstützung im Alltag vorgesehen. Das Geld landet aber nicht direkt auf dem Konto, sondern muss für Angebote ausgegeben werden, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen und entlasten. In der Regel ist das eine Alltagshilfe oder Alltagsassistenz.

Bei hallo.care besuchen wir die Menschen alle 14 Tage für zwei Stunden, da wir uns gerne Zeit für unsere Klienten nehmen. Wer etwas dazu bezahlt, bekommt jede Woche zwei Stunden Besuch von uns.

Über Julia Gitzbrecht

Julia Gitzbrecht (auf dem Artikelbild) ist studierte Gerontologin und arbeitet bei hallo.care im Bereich Qualitätssicherung. Seit vielen Jahren beschäftigt sie sich mit den Bedürfnissen älterer Menschen und der Frage, welche Unterstützung ihnen ein möglichst selbstständiges Leben zu Hause ermöglicht.

Unter anderem war sie als Seniorenkoordinatorin der Stadt Köln, als Leiterin des Sozialdienstes einer Seniorenresidenz und als Leiterin einer Seniorenbegegnungsstätte tätig. Im Interview erklärt sie, warum sie die geplante Streichung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 kritisch sieht.

Viele sagen dazu auch Haushaltshilfe. Du hältst den Begriff jedoch für unpassend.
Nicht direkt unpassend, da Alltagsassistentinnen auch im Haushalt helfen. Aber ihre Aufgaben gehen viel weiter als Putzen oder Wäschewaschen. Sie unterstützen ältere Menschen etwa bei administrativen Arbeiten, Telefonaten, Gartenarbeiten oder gehen mit dem Hund spazieren.

Vor allem aber beugen sie Einsamkeit vor, weil sie mit den Seniorinnen und Senioren eine Beziehung aufbauen. Denn sie kommen regelmäßig vorbei und das oft über mehrere Jahre. Für viele ältere Menschen sind sie der einzige Besuch pro Woche.

Tatsächlich ist Einsamkeit ein großes Problem im Alter. Gemäß Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) fühlen sich fast 30 Prozent der über 80-jährigen Frauen einsam. Bei den Männern sind es rund 17 Prozent.
Damit sind unsere Alltagshelferinnen tagtäglich konfrontiert. Viele unserer Klientinnen haben Angehörige, die weit weg wohnen. Oder sie leben in einer Großstadt wie Köln, in der sich die Nachbarn nicht kennen. Bei diesen Senioren klingelt kaum das Telefon. Bis auf unsere Alltagsbetreuerin kommt keiner bei ihnen vorbei. Oft stehen sie schon zehn Minuten vorher am Fenster und warten auf uns. Das ist für sie das Highlight der Woche, das man ihnen bei Pflegegrad 1 einfach wegnehmen will.

Doch die Pflegekasse muss sparen. Dafür soll es für Menschen mit Pflegegrad 1 künftig mehr Beratung geben, um eine Verschlechterung zu verhindern.
Man hat doch nicht einfach so Pflegegrad 1, sondern weil man etwas nicht mehr kann und im Alltag Entlastung braucht. Genau dafür sind Alltagshilfen da. Doch der Besuch ist vor allem Prävention, die eine Beratung einmal im Halbjahr oder sogar weniger so nicht leisten kann.

Warum?
Eine Alltagshilfe ist regelmäßig da und bemerkt oft früh, wenn sich der Gesundheitszustand verändert – auch wenn die Person selbst nichts sagt. Durch das Vertrauensverhältnis bekommt sie zudem Dinge mit, die sonst vielleicht unerwähnt bleiben: einen Sturz, einen Beinahe-Sturz auf der Kellertreppe oder Schwindel beim nächtlichen Toilettengang.

Unsere Alltagsassistenten können dann passende Hilfsmittel wie einen Rollator oder Hausnotruf empfehlen und teilweise auch bei der Beantragung helfen. Viele wissen zum Beispiel nicht, dass die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 einen Hausnotruf bezuschussen kann.

Solche Ratschläge nehmen viele Senioren von ihren Angehörigen nicht gerne an.
Richtig. Insbesondere, wenn diese von den erwachsenen Kindern kommen. Schließlich haben die Senioren jahrelang auf sie aufgepasst. Zu akzeptieren, dass es nun anders ist, ist schwierig. Da werden Empfehlungen von außen oft leichter akzeptiert. Durch ihre regelmäßigen Besuche haben unsere Alltagsassistentinnen zwar Einblick, aber gleichzeitig eine professionelle Distanz. Manchmal helfen sie auch im Akutfall.

Wie denn?
Einmal klingelte etwa eine Alltagsassistentin bei einer Klientin mit Pflegegrad 1. Erst wunderte sie sich, dass niemand die Tür öffnete. Dann sah sie durch das Milchglas, die Frau auf dem Boden liegen. Sie informierte die Tochter und klingelte bei der Nachbarin, die wusste, wo der Schlüssel ist. Tatsächlich war die Seniorin nachts gestürzt. Ohne den Besuch der Alltagsassistenz wäre sie noch länger auf den kalten Fliesen gelegen. Dies hätte vielleicht schwere gesundheitliche Folgen für sie gehabt.

Es könnte also am Ende für das Gesundheitssystem teurer werden, wenn man den Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 streicht …
Ja, die Erfahrung der gestürzten Klientin ist vielleicht ein Extrembeispiel. Generell gilt aber: Werden gesundheitliche Probleme oder Hilfebedarf zu spät erkannt, kann es mehr kosten. Auch Einsamkeit kann die Gesundheit belasten und das Risiko für Pflegebedürftigkeit erhöhen. Eine Alltagsassistenz kann helfen, solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Der Staat sollte deshalb stärker in Prävention investieren, statt später für vermeidbare Krankenhausaufenthalte, Reha, Operationen oder mehr Pflege aufkommen zu müssen.

Die aktuellen Pläne der Pflegereform sehen mehr Prävention vor. Etwa einen Check-up ab 60 oder Präventionsberatungen.
Das ist ein Anfang, aber es bräuchte zusätzliche niederschwellige Angebote. Beispielsweise Kooperationen mit Fitnesszentren, in denen Senioren günstig Krafttraining machen können. Oder einen Coach, der mobilitätseingeschränkten Menschen zeigt, wie sie wieder sicher aufstehen können.

In Dänemark und Schweden wird alleinlebenden Senioren ab einem bestimmten Alter ein Hausnotruf oft kostenfrei oder gegen eine sehr geringe Gebühr zur Verfügung gestellt. Da wird überhaupt nicht diskutiert. Da heißt es, so, wir helfen dir bei der Installation und wenn etwas sein sollte, drückts du auf den Knopf. Denn schnelle Hilfe vermeidet oft gesundheitliche Folgeschäden. Ein ähnliches Modell führt auch Großbritannien und ist damit sehr erfolgreich.


Pflegereform 2027 Entlastungsbetrag: die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Pflegegrad 1: Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll nach den Reformplänen entfallen. Stattdessen soll es mehr Pflegebegleitung, Beratung und Prävention geben.
  • Pflegegrad 2 bis 5: Der Entlastungsbetrag soll durch ein Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich ersetzt werden. Damit sollen unter anderem Angebote zur Unterstützung im Alltag wie eine Alltagshilfe finanziert werden können.
  • Nicht übertragbar: Nicht genutzte Beträge des Sozialraumbudgets sollen nicht in die folgenden Monate übertragen werden können.
  • Wichtig: Die Änderungen sind noch nicht geltendes Recht. Die geplante Pflegereform soll 2027 in Kraft treten, sofern das Gesetzgebungsverfahren entsprechend abgeschlossen wird.

Habt ihr Fragen zur Reform?

In weiteren Artikeln informieren wir euch über die geplanten Budgets und was sie für den Alltag der Pflegebedürftigen bedeuten könnten. Was Familien noch 2026 tun sollten, erfahrt ihr zudem in unserer Checkliste.

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