Herbst 2028: Hulda ist 90, hat Pflegegrad 3 und lebt alleine in ihrer Zweizimmerwohnung. Das Pflegegeld gibt es so nicht mehr. Denn die Pflegereform wurde so umgesetzt, wie sie vor über zwei Jahren geplant worden war.
Die vielen unterschiedlichen Leistungen der Pflegekasse gehören der Vergangenheit an. Seit 2027 finanziert Hulda ihre Pflege zu Hause aus vier verschiedenen Budgets. Diese sind für die Rentnerin einfacher zu überblicken als früher.
In der Tabelle erhalten Sie einen ersten Überblick:
| Neues Budget | Wofür ist es gedacht? | Vereinfacht gesagt |
| 1. Entlastungsbudget | Für Menschen, die zu Hause vor allem von Angehörigen gepflegt werden | Ersetzt im Wesentlichen das Pflegegeld und kann zusätzlich für bestimmte Pflegehilfsmittel und Ersatzpflege genutzt werden. |
| 2. Sachleistungsbudget | Für professionelle Hilfe durch Pflegedienste | Ersetzt die bisherigen Pflegesachleistungen und kann künftig auch für professionelle Ersatzpflege genutzt werden. |
| 3. Sozialraumbudget | Für Unterstützung im Alltag | Ersetzt den bisherigen Entlastungsbetrag und soll etwa für anerkannte Alltagshilfen, Betreuung oder Unterstützung pflegender Angehöriger eingesetzt werden. |
| 4. Überbrückungsbudget | Für akute Situationen, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht funktioniert | Ersetzt im Wesentlichen die bisherige Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. |
Wichtig: Ob diese Budgets so ab 2027 in Kraft treten, ist ungewiss. Denn bisher liegt erst ein Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNG) vor, über den die Politik im Herbst 2026 berät und abstimmt.
Die vier Budgets bei Pflegegrad 3 in der Praxis: Huldas Alltag 2028
Trotzdem lohnt sich ein Blick in die nahe Zukunft: Unser Fallbeispiel Hulda zeigt, wie Pflegebedürftige ihren Alltag ab 2028 finanzieren könnten.
Entlastungsbudget statt Pfleggeld
Bei Pflegegrad 3 steht Hulda jeden Monat ein Entlastungsbudget von maximal 638 Euro zur Verfügung. Es ersetzt ihr früheres Pflegegeld von 599 Euro im Monat.
Das Entlastungsbudget ist zwar etwas höher. Doch daraus muss sie auch mehr Leistungen bezahlen. Etwa Schutzmasken oder Einweg-Bettschutzeinlagen, die sie bei der Pflegekasse früher separat als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch abrechnen konnte.
Die 90-Jährige ist aufgrund ihrer Arthrose und Herzprobleme im Alltag stark eingeschränkt und braucht bei vielen Dingen Unterstützung. Ihre Tochter Sabine steht ihr bei. Sie begleitet sie bei Einkäufen und Arztbesuchen. Seit einigen Monaten schaut sie bei ihrer Mutter jeden Abend vorbei.
Verhinderungspflege? Neu gibt es das Entlastungs- und Sachleistungsbudget
Einen Teil des Entlastungsbudgets kann Hulda für die Unterstützung durch ihre Tochter einsetzen und ihr dafür eine Aufwandsentschädigung zahlen. Fällt Sabine mal aus, hilft eine Nachbarin. Diese private Ersatzpflege finanzierte Hulda heute ebenfalls über das Entlastungsbudget.
Früher stand ihr dafür ein Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung, den sie für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel nutzen konnte.
Über dieses Budget finanziert Hulda den Pflegedienst
Den Jahresbetrag für die Verhinderungspflege konnte sie auch für einen professionellen Pflegedienst einsetzen. Doch dieser existiert so nicht mehr. Kommt abends ausnahmsweise statt Sabine ein Pflegedienst vorbei, werden die Kosten über das Sachleistungsbudget abgerechnet. Dieses ersetzt die bisherigen Pflegesachleistungen. Maximal 1.590 Euro pro Monat gibt es bei Pflegegrad 3.
Mit dem Sachleistungsbudget finanziert Hulda auch die professionelle Pflegekraft, die sie morgens beim Ankleiden und bei der Körperhygiene unterstützt.
Sozialraumbudget: Mehr Geld für eine Alltagsassistenz, aber erst ab Pflegegrad 2
Und Hulda freut sich über weitere Unterstützung. Wöchentlich hilft ihr eine Alltagsassistentin eine Stunde lang im Haushalt. Diese finanziert sie nicht mehr über den Entlastungsbetrag im Wert von 131 Euro, sondern über das Sozialraumbudget.
Dieses beträgt monatlich 175 Euro. Aber erst ab Pflegegrad 2. Das ärgert Huldas beste Freundin Greta, die Pflegegrad 1 hat. Sie muss nun ihre Alltagsassistentin aus eigener Tasche bezahlen.
Das Überbrückungsbudget ist für Notfälle vorgesehen
Doch auch Hulda hat plötzlich Sorgen. Ihre Tochter bricht sich bei einem Fahrradunfall das Bein. Als pflegende Angehörige fällt sie für mehrere Wochen aus.
Für genau solche Notfälle ist das Überbrückungsbudget vorgesehen, das für pflegerische Akutsituationen reserviert ist. Hulda stehen bei Pflegegrad 3 jährlich 1.855 Euro zu, um eine stationäre Kurzzeitpflege oder einen ambulanten Pflegedienst zu bezahlen.
Früher finanzierte sie bei solchen Notfällen die ambulante und häusliche Ersatzpflege aus dem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dieser Betrag war deutlich höher, aber er wurde auch vielseitiger genutzt.
Auch Nachbarn helfen in der Not
Jedenfalls ist Hulda froh, dass sie für einige Tage in einem Pflegeheim unterkommt und anschließend mehr von ihrem Pflegedienst betreut wird. Und da ist ja noch ihre Nachbarin Tina, die für sie einkauft und ihr Essen kocht.
Zum Dank gibt ihr Hulda etwas Geld aus ihrem Entlastungsbudget. Denn das Überbrückungsbudget ist nur für die professionelle Pflege vorgesehen.
Beratung bleibt wichtig
Wird das Pflegeneuordnungsgesetz (PNG) wirklich so umgesetzt, bedeutet das für Menschen wie Hulda: Sie hat künftig nicht einfach mehr oder weniger Geld. Vielmehr verändert sich, wofür sie die einzelnen Budgets einsetzen kann.
Deshalb ist es wichtig, die neuen Regeln genau zu kennen und sich professionell beraten und begleiten zu lassen.
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