Antrag auf Verhinderungspflege: So einfach geht dies 2026

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Wer einen nahestehenden Menschen pflegt, leistet täglich viel – körperlich wie emotional. Deshalb sind Pausen wichtig. Mit der Verhinderungspflege können pflegende Angehörige die Betreuung tage- oder stundenweise abgeben. So stellst du 2026 den Antrag.

Das Wichtigste zum Antrag auf Verhinderungspflege in Kürze

  • Entlastung für Pflegepersonen: Verhinderungspflege ermöglicht eine Pause von der häuslichen Pflege
  • Voraussetzungen: Pflegegrad 2 oder höher, Pflege zu Hause, eingetragene Pflegeperson
  • Leistungen: Bis zu 3.539 Euro pro Jahr, maximal 56 Tage oder stundenweise ohne Kürzung des Pflegegeldes
  • Antrag: Kann formlos und rückwirkend gestellt werden

Voraussetzungen für den Antrag auf Verhinderungspflege

Wenn du einen Angehörigen zu Hause pflegst, kann es Situationen geben, in denen du verhindert bist. Etwa, wenn du einen Termin hast, krank bist oder in den Urlaub fährst. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Betreuung. Die Kosten dafür trägt die Pflegeversicherung über die Verhinderungspflege.

Diese Regeln gelten 2026 für den Antrag auf Verhinderungspflege:

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2
  • Die Pflege findet überwiegend im häuslichen Umfeld statt
  • Die Hauptpflegeperson ist bei der Pflegekasse registriert und vorübergehend verhindert
  • Die Verhinderungspflege kann eine Privatperson oder eine professionelle Pflegekraft übernehmen.

Ein Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige können auch durch eine Kurzzeitpflege entlastet werden. Diese findet aber im Gegensatz zur Verhinderungspflege nicht zu Hause, sondern stationär (z. B. im Pflegeheim) statt.

Bis zum 1. Juli 2025 wurden die Kurzzeit- und Verhinderungspflege separat abgerechnet. Nun steht aber dafür ein gemeinsamer Jahresbeitrag von 3.539 Euro zur Verfügung. Diese Summe darf flexibel genutzt werden. Der Beitrag steigt nicht mit dem Pflegegrad.

 

Wie lange und in welcher Höhe wird Verhinderungspflege gezahlt?

Dauer der Verhinderungspflege

  • Tageweise Verhinderungspflege: Maximal 56 Tage pro Jahr (8 Wochen)
  • Stundenweise Verhinderungspflege: Keine feste zeitliche Begrenzung – nutzbar bis das Budget in der Höhe von maximal 3.539 Euro verbraucht ist
  • Die Verhinderungspflege kann beliebig oft im Jahr genutzt werden, sofern der Maximalbetrag oder die Gesamtdauer von 8 Wochen nicht überschritten werden.

Gut zu wissen

Seit dem 1. Juli 2025 kann der Antrag auf Verhinderungspflege ohne Vorpflegezeit gestellt werden. Zuvor musste dafür die Pflege zu Hause schon mindestens sechs Monate stattgefunden haben.

Wer darf Verhinderungspflege leisten?

Nahe Angehörige und Haushaltsmitglieder

Nahe Verwandte oder Mitbewohner können die Ersatzpflege übernehmen. Die Vergütung ist auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt. Zusätzlich können Fahrtkosten und Verdienstausfälle geltend gemacht werden.

Freunde, Nachbarn und entfernte Verwandte

Ab dem 3. Verwandtschaftsgrad sowie bei Freunden oder Nachbarn kann das volle Jahresbudget von 3.539 Euro genutzt werden.

Ambulante Pflegedienste

Auch professionelle Pflegedienste können über den Antrag auf Verhinderungspflege abgerechnet werden. In manchen Fällen entstehen Eigenanteile, da Pflegedienste in der Regel höhere Kosten verlangen.


Stundenweise oder tageweise Verhinderungspflege – das musst du wissen

Die reguläre Verhinderungspflege findet tageweise statt. Etwa, wenn der pflegende Angehörige Urlaub nimmt. Ist er jedoch nur für kurze Zeit abwesend (z. B. Behördengang oder Friseurtermin), kann diese auch stundenweise beantragt werden. Der Vorteil bei der stundenweise Verhinderungspflege ist, dass diese nicht auf 56 Tage im Jahr begrenzt und das Pflegegeld nicht gekürzt wird. Hier siehst du die Unterschiede im Überblick.

Reguläre Verhinderungspflege

  • Mehr als 8 Stunden Abwesenheit pro Tag
  • Pflegegeld wird anteilig gekürzt
  • Anrechnung auf die 56 Tage pro Jahr

Stundenweise Verhinderungspflege

  • Weniger als 8 Stunden Abwesenheit
  • Pflegegeld bleibt ungekürzt
  • Keine Anrechnung auf die 56 Tage

Wichtig: Entscheidend ist deine Abwesenheitsdauer, nicht die tatsächlichen Pflegestunden der Ersatzperson.


So stellst du den Antrag auf Verhinderungspflege

Der Antrag wird vom Pflegebedürftigen oder einer bevollmächtigten Person bei der Pflegekasse oder privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV) eingereicht. Wie weiter unten beschrieben, ist es sinnvoll, dies rückwirkend zu tun.

Ein formloses Schreiben ist ausreichend, viele Kassen bieten aber Formulare an. Mittlerweile kann der Antrag bei vielen Kassen online ausgefüllt werden. Allerdings ist auch ein schriftlicher Antrag per Post möglich.

Diese Angaben gehören in den Antrag:

  • Pflegegrad und Angaben zur pflegebedürftigen Person
  • Zeitraum der Verhinderungspflege mit Angaben, ob diese stunden- oder tageweise stattfindet
  • Name der Ersatzpflegeperson
  • Höhe der entstandenen Kosten
  • Unterschrift der Ersatzpflegeperson

Muss der Antrag auf Verhinderungspflege begründet werden?

Nein. Beim Antrag auf Verhinderungspflege musst du keinen Grund angeben. Es besteht auch keine Pflicht, Urlaub, Krankheit oder andere Gründe nachzuweisen.

Falls das Formular dennoch nach einer Begründung fragt, genügt es, „sonstiges“ anzugeben.


Welche Nachweise benötigt die Pflegekasse?

Bei der Verhinderungspflege können auch zusätzliche Kosten geltend gemacht werden. Etwa für Fahrkosten oder Verdienstausfälle. Deshalb ist es wichtig, dass du folgende Unterlagen für die Pflegekasse aufbewahrst.

  • Quittungen oder Überweisungsbelege
  • Fahrtkostenabrechnungen
  • Nachweise über Verdienstausfälle
  • Diese Unterlagen werden dem Antrag auf Verhinderungspflege beigefügt.

Antrag auf Verhinderungspflege: Muss er vorab gestellt werden?

Nein. Der Antrag auf Verhinderungspflege muss nicht im Voraus gestellt werden. Die Abrechnung kann auch nachträglich erfolgen. Denn oft kennt man im Vorfeld den genauen zeitlichen Umfang der Verhinderungspflege nicht.

Die Anträge müssen seit Januar 2026 bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden. Fand also die Verhinderungspflege im Juni 2025 statt, musst du diese spätestens am 31.12.2026 beantragen. Einige Pflegekassen verlangen dennoch einen Antrag vorab. Rechtlich verpflichtend ist das nicht, kann aber organisatorisch sinnvoll sein.


Ist Verhinderungspflege steuerfrei?

Einnahmen aus der Verhinderungspflege sind steuerfrei, wenn:

  • diese Verwandte durchführen
  • diese Privatpersonen durchführen, die sich moralisch oder sittlich verpflichtet fühlen
  • die Vergütung die jährliche Höhe des Pflegegeldes nicht übersteigt

Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur steuerfreien Verhinderungspflege.

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