Sind Einnahmen aus der Verhinderungspflege steuerfrei?

Inhaltsverzeichnis
Ob Urlaub oder Krankheit: Ist die private Pflegeperson abwesend, besteht Anspruch auf eine Verhinderungspflege – unter bestimmten Bedingungen ist diese steuerfrei. Doch welche sind dies und was muss ich bei der Steuererklärung berücksichtigen? Antworten gibt dieser Ratgeber.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Sind private Pflegepersonen verhindert, können Ersatzpflegepersonen beauftragt werden. Die Kosten für diese Verhinderungspflege übernimmt die Pflegeversicherung.
  • Steuerfrei ist die Verhinderungspflege, wenn sie von Verwandten oder Personen mit einer sittlichen Pflicht durchgeführt wird. Andere Personengruppen wie ambulante Pflegedienste müssen die Verhinderungspflege hingegen versteuern.
  • Obwohl die Verhinderungspflege in vielen Fällen steuerfrei ist, muss sie in der Steuererklärung als Einkommen deklariert werden.

Verhinderungspflege: Was ist das?

Wer zu Hause einen Angehörigen pflegt, kennt es: Die seelische, körperliche und zeitliche Belastung ist groß. Deshalb sind regelmäßige Auszeiten wichtig. Und dafür gibt es von der Pflegekasse sogar Geld, wenn du vorübergehend eine Ersatzpflegeperson beauftragst. 2026 beträgt der gemeinsame Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Während die Verhinderungspflege zu Hause stattfindet, erfolgt die Kurzzeitpflege stationär in einem Pflegeheim.

Die Verhinderungspflege kann stunden- oder tageweise genutzt werden und ist auf acht Wochen pro Jahr begrenzt. Voraussetzungen: Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2 und wird zu Hause gepflegt.

Das Geld aus der Verhinderungspflege überweist die Pflegekasse in der Regel direkt an die pflegebedürftige Person. Damit kann sie eine Ersatzpflegeperson bezahlen, was ein Verwandter, Freund, Bekannter oder Nachbar sein kann. Übernimmt ein professioneller Pflege- oder Betreuungsdienst die Verhinderungspflege, kann er dies direkt bei der Pflegekasse abrechnen. In gewissen Fällen sind Eigenanteile möglich.

Einige Gründe für die Verhinderungspflege

  • Urlaub
  • Krankheit
  • Ruhetage
  • Termine beim Arzt, bei den Behörden etc.
  • Überstunden auf der Arbeit
  • Dienstreisen
  • Weiterbildungen
  • Sportkurse oder Treffen mit Freunden

Wann ist Verhinderungspflege steuerfrei?

Erhalten also diese Ersatzpflegepersonen Geld aus der Verhinderungspflege, müssen sie dieses in der Steuererklärung als Einkommen deklarieren. Unter bestimmten Bedingungen kann die Verhinderungspflege jedoch steuerfrei sein: Die steuerliche Freistellung hängt in erster Linie davon ab, wer für die Verhinderungspflege zuständig ist und aus welchem Grund.

Die Verhinderungspflege ist steuerfrei, wenn sie von engen Familienangehörigen oder Personen durchgeführt wird, die eine „sittliche Verpflichtung“ gegenüber dem Pflegebedürftigen haben.

Als nahe Angehörige gelten

  • der Verlobte, Ehegatte oder Lebenspartner
  • Geschwister,
  • Eltern und Kinder
  • Neffen & Nichten
  • Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner
  • Geschwister der Eltern
  • Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder)

Als sittliche „sittliche Verpflichtung“ gilt

Eine „sittliche Verpflichtung“ oder „moralisch-sittliche Verpflichtung“ bedeutet, dass man die Verhinderungspflege nicht aus finanziellen, sondern aus moralischen Gründen leistet. Diese Personen sorgen aufgrund einer engen, persönlichen Beziehung zur pflegebedürftigen Person für deren Wohlbefinden. Sittlich verpflichtete Personen können sein:

  • Freunde
  • Nachbarn
  • Kollegen
  • Bekannte

Steuerfreie Verhinderungspflege – ein Beispiel aus der Praxis

Anne pflegt ihren demenzkranken Mann Rolf zu Hause. Anne fühlt sich jedoch zunehmend erschöpft und macht einen zweiwöchigen Erholungsurlaub auf Mallorca. In dieser Zeit springt Tochter Susanna als Ersatzpflegeperson ein. Für die Verhinderungspflege erhält sie von ihrem Vater 600 Euro.

Weitere 600 Euro bekommt sie pro Jahr, weil sie Rolf jeden Mittwochnachmittag für einige Stunden betreut. Ihre Mutter hat dann Zeit, um wichtige Dinge zu erledigen. Ihre Einnahmen von jährlich 1.200 Euro sind für Susanna steuerfrei. Trotzdem muss sie diese in der Steuererklärung angeben.

Verhinderungspflege ist nur bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei

Die Verhinderungspflege ist für diese Personengruppen nur bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei. Und zwar darf der Betrag nicht höher sein als das Pflegegeld.  Allerdings ist dieser Fall eher unwahrscheinlich, da das Budget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege höchstens 3.539 Euro pro Kalenderjahr beträgt. Das jährliche Pflegegeld ist jedoch bereits ab Pflegegrad 2 höher.

Doch was ist, wenn eine Verhinderungspflegeperson mehrere Pflegebedürftige betreut? Hier ist die Frage nach der Steuerfreiheit (bisher) nicht gänzlich geklärt. Möglich ist, dass der höchste Freibetrag nur einmal zur Anwendung kommt. Ein Steuerberater kann hier weiterhelfen.

Verhinderungspflege steuerfrei: Das sagt das Gesetz

Dazu heißt es in §3 Absatz 36 EStG:

„Steuerfrei sind Einnahmen für Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, mindestens aber bis zur Höhe des Entlastungsbetrages nach § 45b Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Absatz 2 gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen, erbracht werden. Entsprechendes gilt, wenn der Pflegebedürftige vergleichbare Leistungen aus privaten Versicherungsverträgen nach den Vorgaben des Elften Buches Sozialgesetzbuch oder nach den Beihilfevorschriften für häusliche Pflege erhält;“

Wann ist die Verhinderungspflege steuerpflichtig?

Nur Angehörige oder sittlich verpflichtende Personen profitieren von der Steuerfreiheit bei der Verhinderungspflege. Für alle anderen Personengruppen gilt grundsätzlich, dass die Einkünfte durch die Verhinderungspflege versteuert werden müssen. Das ist etwa der Fall, wenn ein ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst die Verhinderungspflege durchführt – also Organisationen mit finanziellen Interessen.

Beachte jedoch, dass die genauen steuerlichen Bestimmungen in deinem Bundesland oder Ihrer Region variieren können. Daher ist es ratsam, sich mit einem Steuerberater oder einer Steuerbehörde in Verbindung zu setzen, um spezifische Informationen zu erhalten.


Wie gebe ich die Verhinderungspflege in der Steuererklärung an?

Bei der Angabe von Verhinderungspflege in der Steuererklärung gibt es ein paar wichtige Punkte zu beachten. Auch wenn es sich um steuerfreie Einkünfte handelt, müssen sie trotzdem eingetragen werden. Denn ob Einkünfte steuerfrei sind oder nicht, entscheidet am Ende das Finanzamt – nicht der Steuerzahler.

Wenn du unsicher bist, wo du die Einkünfte aus Verhinderungspflege in deiner Steuererklärung eintragen sollst, bietet die „Anlage N“ der Steuererklärung eine Lösung. Innerhalb dieser Anlage findest du die Spalte 27 mit der Bezeichnung „Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen“. In dieser Zeile trägst du die Einkünfte aus Verhinderungspflege ein. Diese Spalte dient auch der Erfassung anderer steuerfreier Einkünfte wie der Übungsleiterpauschale.

Unbedingt solltest du eine kurze Erläuterung zur ethischen und moralischen Verantwortung als Ersatzpflegeperson hinzufügen. Hierbei kannst du auf § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hinweisen, da auch viele Steuerbeamte möglicherweise nicht mit dem Konzept der Verhinderungspflege vertraut sind.

Pflegebedürftiger muss Verhinderungspflege nicht deklarieren

Abschließend ist es wichtig zu beachten, da dies oft verwechselt wird: Für den Pflegebedürftigen selbst stellt die (Rückerstattung der getätigten) Ersatzpflege natürlich keine Einnahme dar und ist daher nicht meldepflichtig und nicht steuerpflichtig.

Denk daran, dass die ordnungsgemäße Angabe dieser Einkünfte dazu beiträgt, die Steuerbehörden über alle Einkommensquellen zu informieren und sicherzustellen, dass du steuerlich korrekt behandelt wirst. Wenn du Fragen zur Erfassung von Verhinderungspflege in deiner Steuererklärung hast, kann es ratsam sein, professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alles korrekt dokumentiert wird.


Steuerfreie Verhinderungspflege: die wichtigsten Fragen und Antworten

Wie viel Geld erhält man aus der Verhinderungspflege?

2026 zahlt die Pflegekasse bis zu 3.539 Euro an die Verhinderungspflege von Pflegegrad 2 bis 5. Bei nahen Verwandten des 1. und 2. Grades oder Mitbewohnenden ist das Budget allerdings auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt. Maximal sind dies etwa 694 bis 1.980 € (je nach Pflegegrad) plus ggf. Mehraufwand – aber insgesamt nicht mehr als 3.539 Euro pro Jahr. Weiter entfernte Verwandte (ab 3. Grad), Bekannte, Freunde oder professionelle Pflegedienste können das ganze Budget von 3.539 Euro geltend machen.

Wie wird die Verhinderungspflege ausbezahlt?

Das Geld für die Verhinderungspflege erhält die pflegebedürftige Person. Sie kann damit die Ersatzpflegeperson bezahlen. Die Höhe und ob sie sie stunden- oder tageweise vergüten möchte, muss sie selbst festlegen. Zahlt sie der Ersatzpflegeperson mehr, als ihm aus der Verhinderungspflege zusteht, kann dies allenfalls steuerrechtliche Auswirkungen haben. Denn Angehörige und sittlich verpflichtete Personen profitieren nur bis zu der Höhe des jährlichen Pflegegeldes von der Steuerfreiheit.

Wie kann die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden?

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden seit 2025 nicht mehr separat abgerechnet, sondern über einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr, den du frei für beide Leistungen nutzen kannst – ganz nach deinem Bedarf

Wie beantrage ich eine Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege beantragt der Pflegebedürftige oder sein gesetzlicher Vertreter/Bevollmächtigter bei seiner Pflegekasse. Viele Kassen stellen dafür ein Formular zur Verfügung. Der Antrag kann aber auch formlos mit einem Schreiben gestellt werden. Die Kosten für die Verhinderungspflege können sogar rückwirkend beantragt werden, wenn ein Anspruch bestanden hat. Seit dem 1. Januar müssen die Kosten für die Verhinderungspflege spätestens bis zum Ende des auf die Pflege folgenden Kalenderjahres bei der Pflegekasse eingereicht werden. In diesem Ratgeber erfährst du, wie du den Antrag auf Verhinderungspflege stellst.

Müssen die Pflegebedürftigen die Verhinderungspflege in der Steuererklärung angeben?

Nein, die Pflegebedürftigen erhalten zwar unter Umständen das Geld aus der Verhinderungspflege. Sie geben es jedoch an ihre Ersatzpflegepersonen weiter. Diese Ersatzpfleger haben aber eine Deklarationspflicht.

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