Das Wichtigste in Kürze
- Schnell handeln nach dem Pflegefall: Nach Krankenhausaufenthalt oder plötzlicher Erkrankung sorgt das Entlassmanagement für erste Schritte. Übergangslösungen wie Kurzzeitpflege oder Pflegedienst müssen rasch organisiert werden.
- Leistungen und Unterstützung beantragen: Ein Pflegegrad sollte früh gestellt werden, um finanzielle Leistungen zu erhalten. Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hilft bei Anträgen, Organisation und Versorgungsplanung.
- Pflege langfristig organisieren und entlasten: Angehörige sollten Pflege nicht allein stemmen, sondern Pflegepersonen, Dienste, Hilfsmittel und Entlastungsangebote wie Kurse oder Selbsthilfegruppen einbeziehen.
Plötzlich pflegebedürftig und nichts mehr ist wie zuvor. Die häufigste Ursache bei Seniorinnen und Senioren dafür sind Stürze, weiß Simone, Pflegeberaterin bei hallo.care: „Dabei brechen sich die älteren Menschen oft etwas. Davon erholen sie sich nicht mehr richtig und werden immobil.“
Auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie Herzinfarkte oder Schlaganfälle, können im Alter von einem auf den anderen Moment pflegebedürftig machen. „Oft kommen auch mehrere Dinge zusammen. Wenn etwa jemand stürzt, weil er Kreislaufprobleme hat“, so Simone. Sie empfiehlt deshalb, frühzeitig Versorgemaßnahmen zu treffen, um das Sturzrisiko zu minimieren.
Denn eine plötzliche Pflegebedürftigkeit ist für alle eine riesige Herausforderung. Da gilt es, psychisch mit der Veränderung umzugehen und sich neu zu orientieren. Auch für die Angehörigen ist es eine Ausnahmesituation. „Und trotzdem müssen sie schnell handeln“, sagt Simone, die seit Jahrzehnten im Gesundheitswesen arbeitet.
Wichtig: „Angehörige sollten eine Pflegesituation nicht alleine bewältigen. Das führt schnell zur Überforderung“, so Simone.
Plötzlich pflegebedürftig – zehn wichtige Punkte
Dein Angehöriger ist plötzlich pflegebedürftig? Die folgenden zehn Fragen solltest du dir unbedingt stellen! Hier wird dir alles erklärt, was du tun und beachten solltest. Ein erster Überblick liefert dir schon mal unsere Checkliste:
✓ Checkliste: plötzlich pflegebedürftig – was jetzt wichtig ist
☑ Entlassmanagement im Krankenhaus nutzen und die Versorgung nach der Entlassung planen.
☑ Übergangspflege, Kurzzeitpflege oder einen Pflegedienst organisieren.
☑ Kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI vereinbaren.
☑ Pflegegrad möglichst sofort bei der Pflegekasse beantragen.
☑ Freistellung und Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige prüfen.
☑ Rentenansprüche für pflegende Angehörige sichern.
☑ Klären, wer die Pflege übernimmt, und bei Bedarf einen Pflegedienst einbinden.
☑ Entlastungsangebote wie Pflegekurse, Alltagshilfe oder Selbsthilfegruppen nutzen.
☑ Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen beantragen.
☑ Verpflichtende Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI nicht vergessen.
1. Krankenhaus – und nun?
Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit plötzlich pflegebedürftig wird, muss meistens ins Krankenhaus. Doch was kommt danach? Hier greift das verpflichtende Entlassmanagement der Klinik. Dessen Sozialdienst organisiert die Anschlussversorgung, kann die notwendigen Hilfsmittel verordnen und einen Eilantrag für einen Pflegegrad stellen.
2. Wofür sind die Übergangspflege oder Kurzzeitpflege da?
Gerade nach einem Krankenhausaufenthalt sind viele Menschen auf intensive Pflege angewiesen. Diese lässt sich zu Hause nicht immer so schnell organisieren. Deshalb übernimmt die Krankenkasse die sogenannte Übergangspflege für bis zu zehn Tage nach der Entlassung. Die Übergangspflege findet in der Regel im Krankenhaus statt, in dem der Patient bereits behandelt wurde.
Eine andere Möglichkeit der Versorgung außer Haus ist die Kurzzeitpflege, an die die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 jährlich bis zu 3.539 Euro zahlt. Die Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen begrenzt und findet meistens in einem Alten- oder Pflegeheim statt.
Für die Versorgung zu Hause kann die Klinik nach der Entlassung auch eine Krankenpflege oder einen Pflegedienst verordnen. Diese übernehmen die Wundversorgung, Medikamentengabe oder helfen im Haushalt. Die Krankenkasse zahlt diese Leistung für bis zu vier Wochen. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.
3. Warum sollte man Pflegeberatung nach Paragraf 7a wahrnehmen?
Ein plötzlicher Pflegefall bedeutet einen immensen Organisationsaufwand. Angehörige müssen die Leistungen überblicken, Anträge stellen und sich überlegen, wer die Pflege übernimmt. „Deshalb sollten sie unbedingt eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Anspruch nehmen“, sagt Pflegeberaterin Simone. Diese führen Pflegestützpunkte oder private Träger wie hallo.care durch.
Die Pflegeberaterinnen erstellen mit euch einen persönlichen Versorgungsplan, erklären euch Leistungen und stellen mit euch Anträge. Die Beratung ist auch ohne Pflegegrad kostenlos und kann zu Hause oder online stattfinden.

4. Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Ob es nun im Krankenhaus passiert oder nicht: Es ist wichtig, dass bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit möglichst schnell ein Pflegegrad beantragt wird. Denn nur so erhält man umfassende Leistungen von der Pflegekasse. Diese helfen, den Alltag besser zu bewältigen und die Angehörigen zu unterstützen.
Falls die Angehörigen den Pflegegrad beantragen, hat Pflegeberaterin Simone folgenden Tipp: „Am besten ruft man die Krankenkasse an, die den Antrag zuschickt und oft auch beim Ausfüllen hilft.“ Oder sie lassen sich von einem Pflegestützpunkt helfen.
Gut zu wissen
Nachdem der Pflegegrad bewilligt ist, werden die Leistungen auch rückwirkend ausbezahlt – nämlich ab Datum der Antragsstellung. Wichtig ist es auch, Widerspruch einzulegen, falls euch der Pflegegrad zu tief erscheint. Oft wird euer Fall dann nochmals neu beurteilt. Unsere Pflegeberaterinnen von hallo.care helfen euch gerne dabei.
5. Wie kann ich mich von der Arbeit freistellen lassen?
Zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit ist der Organisationsaufwand für die Angehörigen groß. „Sie können sich aber bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen“, sagt Pflegeberaterin Simone. In dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt. Aber Angehörige können bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung (ca. 90 % des Nettoentgelts) beantragen.
Arbeitnehmende, die einen nahen Angehörigen pflegen, haben zudem Anspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit. Eine Lohnersatzzahlung erhalten sie dafür aber nicht. Die Pflegezeit beträgt maximal sechs Monate und Angehörige können sich ganz oder teilweise freistellen lassen. Bei der Familienpflegezeit wird die Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden reduziert. Wird diese mit der normalen Pflegezeit kombiniert, kann die Familienpflegezeit bis zu 24 Monate bezogen werden.
6. Wie rechne ich Rentenpunkte an?
Wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause betreut, kann sich dafür Rentenpunkte anrechnen lassen. „Das verbessert die Altersvorsorge“, sagt Pflegeberaterin Simone.
Und so geht das: Der Pflegebedürftige gibt bei seiner Pflegekasse an, wer die häusliche Pflege übernimmt. Die Pflegekasse meldet die Pflegeperson automatisch bei der Deutschen Rentenversicherung an. Diese muss aber wöchentlich mindestens zehn Stunden, verteilt auf mindestens zwei Tage, pflegen. Neben der Pflege sollte die Lohnarbeit nicht mehr als 30 Stunden betragen.
7. Sollen Privatpersonen oder Pflegedienste pflegen?
Oft ist es für einen Angehörigen schwierig, eine plötzliche Pflegesituation zu stemmen. „Deshalb sollte man sich schnell überlegen, wer die Pflege übernimmt. Und wer wann einspringen kann“, empfiehlt Pflegeberaterin Simone. Das können neben Familienmitgliedern auch Freunde, Nachbarn oder Bekannte sein. Pflegeberatungen können helfen, einen Versorgungsplan zu erstellen.
Finanzierung
Möglich ist es auch, einen professionellen Pflegedienst ins Boot zu holen. Im Internet wird man schnell fündig. Dafür zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 sogenannte „Pflegesachleistungen“. Wer ausschließlich von Privatpersonen betreut wird, erhält ab Pflegegrad 2 Pflegegeld. Diese Leistungen steigen mit dem Pflegegrad und können auch miteinander kombiniert werden.
Entlastungsangebote
Ab Pflegegrad 1 kann mit dem Entlastungsbeitrag von 131 Euro pro Monat zudem eine Alltagshelferin eingestellt werden. Diese unterstützt pflegebedürftige Personen im Haushalt, beim Einkaufen oder bei administrativen Angelegenheiten.
Brauchen private Pflegepersonen eine Auszeit, können sie das Jahresbudget von 3.539 Euro für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen. Mit der Verhinderungspflege kann zu Hause eine Ersatzpflegeperson organisiert werden. Die Kurzzeitpflege findet immer stationär statt.
8. Warum braucht es Pflegekurse und Selbsthilfegruppen?
Pflege kann überfordern und krank machen. „Deshalb sollten pflegende Angehörige unbedingt Entlastungsangebote wahrnehmen, aber sich auch Wissen aneignen“, empfiehlt Simone.
Dieses wird in Pflegekursen für Angehörige vermittelt, welche die Pflegekasse finanziert. Dabei erhaltet ihr das wichtigste Grundlagenwissen für den Pflegealltag. Zum Beispiel die Grundpflege, das rückenschonende Heben oder den Umgang mit Krankheiten wie Demenz. Auch der Austausch mit Gleichgesinnten ist für viele hilfreich. „Dafür gibt es Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige“, erklärt sie.
9. Welche Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen braucht es?
Ob Hausnotrufe, Rollator oder Duschhocker: Es gibt viele Hilfsmittel, die ein selbstbestimmtes und sicheres Leben zu Hause ermöglichen. „Die meisten davon werden von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen. Man sollte sie also unbedingt auch nutzen“, sagt Simone.
Auch eine barrierefreie Wohnung sorgt für mehr Lebensqualität und Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Die Pflegekasse zahlt für bauliche Anpassungen bis zu 4.180 Euro pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Dafür lässt sich etwa die Badewanne in eine barrierefreie Dusche umbauen.

10. Warum darf ich die Beratungseinsätze nach Paragraf 37.3 nicht vergessen?
Die Pflegeorganisation hat sich etabliert und das Pflegegeld wird ausbezahlt. „Leider vergessen viele, dass sie die halbjährlichen Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI wahrnehmen müssen“, sagt Simone. Denn diese sind ab Pflegegrad 2 Pflicht, sonst kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Ziel der Beratungseinsätze ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegeperson zu unterstützen. „Denn eine Pflegesituation kann sich schnell ändern. Da ist es wichtig, rechtzeitig zu reagieren.“