Das Wichtigste in Kürze
- Gegen einen zu niedrigen Pflegegrad kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
- Eine konkrete schriftliche Begründung erhöht die Erfolgschancen deutlich – wie das Fallbeispiel von Rosa zeigt.
- Finanzielle Unterschiede zwischen Pflegegrad 1 und 2 betragen mehrere Tausend Euro pro Jahr.
Dass ihre Mutter Rosa Pflegegrad 2 erhält, war für Anja keine Frage. Die Rentnerin hat starkes Rheuma und Arthrose. Täglich plagen sie schlimme Schmerzen und in ihrem Haushalt kann sie längst nicht mehr alles allein machen. „Meine Mutter hat nicht mal genug Kraft, um eine Flasche zu öffnen. Dafür braucht sie ein Hilfsmittel“, erzählt Anja, die genauso wie ihre Mutter eigentlich anderes heißt.
Gemeinsam beantragten sie bei Rosas Pflegekasse einen Pflegegrad. Dazu waren folgende Schritte nötig:
- Antrag stellen: Sie informierten die Pflegekasse, dass Rosa Pflegeleistungen benötigt. Das kann telefonisch, per Briefpost oder schriftlich geschehen.
- Formular ausfüllen: Die Pflegekasse sendete ihnen ein Formular zu, das viele Details zur Pflegebedürftigkeit und zu Rosa abfragte. Mit Hilfe ihrer Tochter Anja füllte sie es aus und schickte es wieder zurück an die Pflegekasse. Wichtig: Unterschrift nicht vergessen.
- Gutachter-Termin: Rosa erhielt von der Pflegekasse einen Termin für eine Pflegebegutachtung. Dafür sollte sie Besuch von einem Gutachter vom Medizinischen Dienst (MD) erhalten, der prüft, wie selbstständig Rosa ihren Alltag bewältigen kann.
Eine gute Vorbereitung ist wichtig
Akribisch bereiteten Mutter und Tochter sich auf den Termin vor. Medizinische Berichte und Medikamentenpläne hielten sie bereit. In einem Pflegetagebuch dokumentierten sie Rosas Einschränkungen. Dass Anja beim Besuch dabei war, stand außer Diskussion. „Unterstützung durch die pflegenden Angehörigen ist wichtig. Oft können sie die Einschränkungen besser erklären als die Betroffenen selbst.“
Beim MD-Besuch muss die medizinische Fachkraft folgende sechs Bereiche überprüfen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Nach dem MD-Besuch hatten sie ein gutes Gefühl, doch dann…
Das geschah auch bei Rosa. „Der Gutachter nahm sich viel Zeit und machte mit meiner Mutter unterschiedliche Tests.“ Etwa wie viel Kraft sie noch in den Händen hat. Nach dem Besuch hatten die beiden ein gutes Gefühl: „Wir dachten, der Gutachter konnte sich ein realistisches Bild machen.“
Doch dann kam der Bescheid von der Pflegekasse, die auf der Grundlage des Gutachter-Berichts den Pflegegrad festlegte: Rosa wurde mit Pflegegrad 1 eingestuft. Ihre Tochter Anja verstand die Welt nicht mehr. „Meine Mutter ist im Alltag stark eingeschränkt. Sie braucht vielfältige Unterstützung.“
Es geht um mehrere Tausend Euro
Ob man nun Pflegegrad 1 oder 2 hat, hat große finanzielle Auswirkungen. Dabei geht es um mehrere Tausend Euro. So bekommt man etwa mit Pflegegrad 1 kein Pflegegeld, bei Pflegegrad 2 hingegen monatlich 347 Euro. Auch hat man erst ab Pflegegrad 2 Anspruch auf 721 Euro pro Monat für die Tages- und Nachtpflege und auf das Jahresbudget von 3.539 Euro für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. In der folgenden Tabelle seht ihr die Unterschiede im Überblick:
| Leistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 |
| Pflegegeld | 0 € | 347 € pro Monat |
| Pflegesachleistungen | 0 € | 796 € pro Monat |
| Tages- und Nachtpflege | 0 € | 721 € pro Monat |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Entlastungsbudget) | 0 € | 3.539 € pro Jahr |
| Entlastungsbetrag | 131 € pro Monat | 131 € pro Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € pro Monat | 42 € pro Monat |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | Maximal 4.180 € pro Maßnahme | Maximal 4.180 € pro Maßnahme |
| Vollstationäre Pflege im Heim | 131 € pro Monat | 850 € pro Monat |
Widerspruch einlegen lohnt sich
Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen erleichtern diese finanziellen Mittel die häusliche Pflege. Auch Rosa ist auf das Geld angewiesen, um selbstbestimmt in ihrer Wohnung zu leben.
Deshalb beschloss ihre Tochter Anja den Bescheid der Pflegekasse nicht hinzunehmen. Sie forderte den Bericht des MD-Gutachters an. Punkt für Punkt ging sie diesen nochmals durch und schilderte schriftlich ihre Sicht der Dinge. „Natürlich ist dies aufwändig und braucht Kraft, die viele Menschen in solchen Situationen nicht haben.“ Oft fehle auch das Wissen, um sich zu wehren.
Sie empfiehlt deshalb, sich von einer Pflegeberatung unterstützen zu lassen. Denn oft lohnt es sich, Widerspruch gegen einen zu tiefen Pflegegrad einzulegen.
Meine Begründung wurde einfach so akzeptiert
So auch bei Anja und ihrer Mutter Rosa. Die Pflegekasse genehmigte ihren Widerspruch sofort, und zwar vom Schreibtisch aus. Dass Rosa so schnell von Pflegegrad 1 auf 2 hochgestuft wurde, hätte Anja nicht erwartet: „Ich dachte, dass nochmals ein Gutachter-Termin vereinbart wird. Doch das passierte nicht. Meine Begründung wurde einfach so akzeptiert.“
Übrigens: Nicht nur gegen eine Pflegegrad-Einstufung kann Widerspruch lohnend sein. Denn nicht selten möchte die Pflegekasse die Kosten für Hilfsmittel nicht übernehmen. Unter diesem Link erfährst du, was zu tun ist, wenn die Kostenübernahme für einen Hausnotruf abgelehnt wird.
Widerspruch gegen Pflegegrad: Zum Abschluss einen Kurzüberblick
- Frist: 1 Monat nach Erhalt des Bescheids
- Form: Schriftlich bei der Pflegekasse einreichen
- Wichtig: Aktenzeichen & Datum des Bescheids angeben Gutachten anfordern und prüfen
- Begründung konkret formulieren: Was gelingt nicht selbstständig? Wie oft wird Hilfe benötigt? Wie viel Zeit nimmt die Unterstützung in Anspruch? Bei Bedarf: Sich von einer Pflegeberatung oder Sozialverbund unterstützen lassen.