Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegrad 1 erhältst du bei 12,5 bis unter 27 Punkten im Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD).
- Monatlich stehen dir 131 Euro Entlastungsbetrag (2026) sowie weitere Zuschüsse zu – z. B. für Pflegehilfsmittel oder Wohnraumanpassung.
- Es gibt kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1.
Was ist Pflegegrad 1?
In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das bedeutet: Betroffene können ihren Alltag größtenteils allein bewältigen, benötigen jedoch in bestimmten Bereichen Unterstützung – etwa beim Einkaufen, bei der Körperpflege oder beim Umgang mit Medikamenten.
Auch Erkrankungen wie beginnende Demenz oder psychische Beeinträchtigungen können zu einer Einstufung führen.
Die 5 Pflegegrade im Überblick
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Gut zu wissen
In Deutschland sind aktuell rund 5,2 Millionen Menschen pflegebedürftig (Stand 2024, Statistisches Bundesamt) – ein Großteil davon wird zu Hause versorgt. Pflegegrad 1 bildet dabei häufig den Einstieg in das Unterstützungssystem.
Voraussetzungen für Pflegegrad 1
Ob Anspruch auf Pflegegrad 1 besteht, prüft der Medizinische Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten bzw. MEDICPROOF bei Privatversicherten. Grundlage ist ein standardisiertes Begutachtungsverfahren mit Punktesystem.
Punktesystem
- Bewertungsskala: 0 bis 100 Punkte
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
- Voraussetzung: Die Einschränkungen bestehen mindestens 6 Monate
Je höher die Punktzahl, desto größer die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Gut zu wissen
Ein Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 ist bei Pflegegrad freiwillig. In diesem Artikel erfährst du, warum du die Beratungen trotzdem wahrnehmen solltest. Denn möglichweise verzichtest du sonst bei Pflegegrad 1 auf viel Geld.
Diese 6 Module werden bewertet
Die Begutachtung erfolgt anhand von sechs Lebensbereichen:
- Mobilität (10 %): z. B. Treppensteigen, Aufstehen, Fortbewegen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %): z. B. Orientierung, Verstehen, Gespräche führen
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 %): z. B. Ängste, Unruhe, aggressives Verhalten
- Selbstversorgung (40 %): z. B. Körperpflege, Anziehen, Essen
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 %): z. B. Medikamenteneinnahme, Arztbesuche
- Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte (15 %): Besonders stark gewichtet wird die Selbstversorgung – hier entscheidet sich oft, ob die notwendige Punktzahl erreicht wird.
Leistungen bei Pflegegrad 1 (Stand 2026)
Auch wenn Pflegegrad 1 als „niedrigster“ Pflegegrad gilt, stehen dir mehrere finanzielle Unterstützungen zu.
Monatliche Leistungen
- Entlastungsbetrag: 131 Euro (z. B. für Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel)
- Hausnotruf: 25,50 Euro Zuschuss
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis zu 53 Euro
Einmalige oder zusätzliche Leistungen
- Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift)
- Wohngruppenzuschuss: 224 Euro pro Monat
- Anschubfinanzierung für ambulante Wohngruppen: bis zu 2.613 Euro pro Person
- Zusätzlich besteht Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung, die bei Organisation und Antragstellung unterstützt. Erfahre hier mehr über den Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3.
Diese Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1 nicht
Im Vergleich zu höheren Pflegegraden entfallen einige Leistungen:
❌ Pflegegeld
❌ Pflegesachleistungen
❌ Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
❌ Tages- und Nachtpflege
❌ Vollstationäre Pflege
Diese Leistungen beginnen erst ab Pflegegrad 2.
Pflegegrad 1 beantragen: So gehst du vor
- Antrag bei der Pflegekasse stellen (formlos per Brief oder E-Mail möglich).
- Du erhältst ein Antragsformular.
- Danach folgt die Begutachtung durch den MD.
Tipp: Lade eine vertraute Person zum Begutachtungstermin ein. Sie kann unterstützen und wichtige Punkte ergänzen.
Wichtig: Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrags bei der Pflegekasse – ab diesem Zeitpunkt werden Leistungen gewährt.
Praxisbeispiel: Wann Pflegegrad 1 sinnvoll ist
Anton Meyer, 74, lebt allein. Das Treppensteigen fällt ihm zunehmend schwer, ebenso das Tragen von Einkäufen. Auch das Wechseln der Bettwäsche kostet ihn viel Kraft.
Beim Gutachten erreicht er 18 Punkte – damit erhält er Pflegegrad 1.
Durch den monatlichen Entlastungsbetrag kann er eine Haushaltshilfe finanzieren. Zusätzlich plant er eine Wohnraumanpassung, die seine Pflegekasse bezuschusst. Für ihn bedeutet Pflegegrad 1 vor allem: mehr Sicherheit und Entlastung im Alltag.
4 praktische Tipps zu Pflegegrad 1
1. Frühzeitig beantragen
Warte nicht, bis die Situation eskaliert. Je früher der Antrag gestellt wird, desto besser.
2. Pflegegrad trotz Schwerbehinderung prüfen
Ein Schwerbehindertenausweis führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad – dennoch lohnt sich die Prüfung.
3. Pflegehilfsmittel nutzen
Die monatlichen Zuschüsse für Pflegehilfsmittel bleiben sonst ungenutzt. Eine individuell zusammengestellte Pflegebox kann den Alltag erleichtern.
4. Widerspruch einlegen
Wird dein Antrag abgelehnt, kannst du innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Unterstützung bieten unsere Pflegeberaterinnen oder die Hausarztpraxis.
Fazit: Kleine Einstufung, große Wirkung
Pflegegrad 1 bietet zwar keine umfangreichen Geldleistungen wie höhere Pflegegrade, kann aber eine spürbare Entlastung bringen – besonders für Menschen, die noch relativ selbstständig leben.
Wer erste Einschränkungen im Alltag bemerkt, sollte die Möglichkeit einer Einstufung prüfen lassen. Oft ist Pflegegrad 1 der entscheidende Schritt, um langfristig gut versorgt zu sein.