Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Die IMAGE Unternehmensberatung für Marketing & Vertrieb GmbH ist u.a. Betreiberin des Webportals hallo.care.  Für die Geschäftsbeziehung zwischen Nutzern von hallo.care (nachfolgend „Anbieter“) und dem auftraggebenden Nutzern (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Es wird zur Vereinfachung einheitlich die maskuline Bezeichnung der Vertragsparteien verwendet.
(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss, Ablauf der Beauftragung

(1) Der Kunde kann ein auf der Webseite des Anbieters geführtes Formular ausfüllen, um in einem telefonischen Beratungsgespräch einen Antrag an eine Kranken- oder Pflegekasse zu stellen bzw. eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit der Organisation und Vermittlung von Hilfe und Pflege in der Häuslichkeit (z.B. Bestellung von Pflegehilfsmitteln) in Anspruch zu nehmen. Antragsteller ist dabei nicht notwendigerweise der Kunde. Den Antrag oder die Beauftragung einer sonstigen Leistung kann auch eine von ihm bevollmächtigte Person stellen bzw. vornehmen.
(2) Nachdem während des telefonischen Beratungsgespräches alle Eingaben getätigt worden sind und dem Kunden eine Übersicht der angegebenen Daten zur Prüfung und etwaigen Bearbeitung angezeigt wird, unterschreibt der Kunde den Antrag (soweit für die in Anspruch genommene Leistung erforderlich). Dies kann durch digitale Abgabe der Unterschrift in ein Unterschriftfeld erfolgen.
(3) Sofern die Antragstellung des Kunden Kosten zur Folge hat, wird dies dem Kunden angezeigt und ist durch den Kunden zu bestätigen. Der Anbieter übernimmt eine Gebühr für die Dienstleistung der Übermittlung des Antrages an die zuständige Pflege- oder Krankenkasse. Durch Klick auf den Button „Jetzt versenden“ oder „Jetzt herunterladen“, stimmt der Kunde dem Vertragsschluss zu.
(4) Es wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter nicht Empfänger des Antrages bzw. der beauftragten weiteren Dienstleitung ist und nicht über den Antrag bzw. die Erbringung der weiteren Dienstleistung entscheiden kann. Der Anbieter fungiert als Übermittler des Antrages an die Pflege- oder Krankenkasse bzw. bei einer anderen Dienstleistung an das externe Unternehmen. Der Anbieter übernimmt daher auch keine Erfolgsgarantie. Durch das Absenden gibt der Kunde ein Vertragsangebot an dasjenige vom Anbieter unabhängige externe Unternehmen ab, das die vom Kunden gewünschte Leistung erbringt. Der Vertrag kommt mit Annahme durch das externe Unternehmen zustande. Der Kunde kann über das Portal des Anbieters den Status des von ihm abgegebenen Angebots einsehen, insbesondere, ob eine Annahme durch das externe Unternehmen erfolgt ist. Über die Bewilligung des Antrages auf Pflegeleistungen entscheidet ausschließlich die Krankenkasse. Bei einer Leistung durch ein externes Unternehmen entscheidet ausschließlich das externe Unternehmen über die Annahme des Angebots.
(5) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

§ 3 Preise, Zahlungsmodalitäten

(1) Die Zahlungsmethoden richten sich nach der Vereinbarung der Parteien. Die Zahlung erfolgt per Paypal, Kreditkarte, Sepa oder auf Rechnung, soweit nicht anders vereinbart. Etwaige Zahlungsgebühren trägt der Anbieter.
(2) Die auf der Webseite angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Etwaige Portogebühren für die Übermittlung des Antrages übernimmt der Anbieter.

§ 4 Leistungen/ Pflichten

(1) Der Anbieter stellt ein Portal zur Verfügung, über das die Pflege eines Pflegebedürftigen durch ihn selbst oder eine beauftragte Person zentral und gebündelt koordiniert werden kann („Portal des Anbieters“).
(2) Über das Portal des Anbieters kann der Pflegebedürftige oder die von ihm bevollmächtigte Person Pflegeleistungen und/oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung der häuslichen Pflege bei externen und vom Anbieter unabhängigen Unternehmen, beantragen.
(3) Der Anbieter schuldet nur die Übermittlung des Antrages an die Krankenkasse bzw. an das externe Unternehmen (siehe dazu genauer Ziffer II). Darüberhinausgehende Beratungsleistungen sind nicht geschuldet. Sofern es zu einer Nachfrage der Krankenkasse an den Kunden bzw. Antragsteller kommt (z.B. Nachreichen von Unterlagen), ist hierfür der Kunde verantwortlich.
(4) Der Kunde versichert, nur wahrheitsgemäße Angaben im Formular zu tätigen und bei Stellen eines Antrages für einen Dritten von diesem bevollmächtigt zu sein.
(5) Der Anbieter ist zur Beauftragung von Subunternehmen befugt, ohne dass es einer Zustimmung des Kunden bedarf.
(6) Der Anbieter ist in der Wahl geeigneter Mittel zur Auftragserfüllung grundsätzlich frei.
(7) Der Anbieter trägt das Versendungsrisiko.
(8) Dem Kunden ist es untersagt die Dienstleistung des Anbieters rechtsmissbräuchlich zu verwenden.
(9) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten und Unterlagen selbst verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet eingereichte Inhalte zu archivieren.
(10) Der Anbieter schuldet nicht die Überlassung einer Kopie des Antrages an die Krankenkasse, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(11) Der Kunde erteilt dem Anbieter mit der Beauftragung die Bevollmächtigung, den Antrag an die Krankenkasse weiterzuleiten.

§ 5 Erlöschen des Widerrufrechtes

Unternehmer haben kein Widerrufsrecht. Für Verbraucher gilt: Mit vollständiger Übermittlung des Formulars erlischt das Widerrufsrechtes des Kunden, da die Leistung vollständig erfüllt wurde. Im Übrigen wird auf die Widerrufsbelehrung verwiesen.

§ 6 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit des Kunden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Der Anbieter haftet nicht für den entgangenen Gewinn gegenüber Unternehmern. Der Anbieter haftet nicht für eine Nichterreichbarkeit der Webseite, die nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg.
(4) Die Einschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 7 Urheberrechte/ Rechte Dritter

(1) Das Urheberrecht an dem erstellten Formularsystem verbleibt beim Anbieter. Vorbehaltlich vollständiger Zahlung der Vergütung wird dem Kunden das zeitlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Inhalten eingeräumt.
(2) Der Kunde versichert, dass er an den übermittelten Inhalten die entsprechenden Rechte besitzt. Sofern der Anbieter diesbezüglich von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

§ 8 Geheimhaltung

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.
(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,

  1. die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
  2. die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die jeweilige Partei bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
  3. die die jeweils andere Partei ausdrücklich zur Weitergabe freigegeben hat,
  4. die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
  5. die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen entwickelt hat,
  6. die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

 

§ 9 Streitschlichtung

(1) Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

(2) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Parteien in Köln (Nordrhein-Westfalen).
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

Februar 2023

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Einleitung

hallo.care Kunden (mit Kunde ist sowohl der Nutzer, als auch der Vertreter gemeint) der hallo.care Alltagsbetreuung werden nachfolgend Kunden genannt. hallo.care Beratung zu Hilfe- und Pflegebedarf GmbH, Leistungsbereich Alltagsbetreuung ist ein anerkannter und überregionaler Anbieter von ‚Angeboten zur Unterstützung im Alltag‘ in NRW (Anerkennungs- und Förderungsverordnung- AnFöVO).

Für die im Rahmen der Alltagsbetreuung dem Kunden angebotene Dienstleistung schließen die Vertragspartner den umseitigen Vertrag. Die Leistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der Häuslichkeit des Kunden erbracht (Leistungsort).

Der vorliegende Vertrag hat nur Wirkung zwischen dem Kunden und hallo.care und entfaltet keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.

Leistungen und Vergütungen

hallo.care führt beim Kunden einen Erstbesuch durch und erfasst im Rahmen des Erstbesuchs die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen. Anlässlich des Erstbesuchs informiert und berät hallo.care den Kunden sowohl über das Leistungsangebot als auch über die Vergütung. Die Beratung hat informativen Charakter und stellt keine Rechtsberatung dar.

Die‚ Angebote zur Unterstützung im Alltag erbringt hallo.care gemäß § 45a, SGB XI. hallo.care weist in diesem Zusammenhang auch im Besonderen auf Absatz 2 des § 45a, SGB XI hin.

Sie sollen dazu dienen, den Kunden bei der Bewältigung von Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen.

Die Leistungen werden von hallo.care montags bis freitags aufgrund der zwischen Kunde und hallo.care vereinbarten Termine erbracht. Grund- und behandlungspflegerische Maßnahmen werden ebenso wie eine ständige Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und Rufbereitschaft der Mitarbeiter von hallo.care außerhalb der vereinbarten Zeitfenster / Termine ausdrücklich ausgeschlossen.

Der zeitliche Aufwand für das erste Informationsgespräch, das zur gezielten Entlastung und der beratenden Unterstützung dient, wird auf dem Leistungsnachweis des Kunden dokumentiert und mit der Pflegekasse entsprechend abgerechnet.

Die Angebote zur Unterstützung im Alltag erbringt die hallo.care in der Regel als direkte Leistung beim Kunden vor Ort. Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung vor Ort können für den Kunden zudem aber auch indirekte Leistungen durch die hallo.care anfallen. Diese indirekten Leistungen umfassen Tätigkeiten, die mit der Erbringung der direkten Leistung in Zusammenhang stehen. Dazu zählen beispielsweise die Wahrnehmung sozialer Kontakte durch regelmäßige Kommunikations- und Informationsgespräche sowie die telefonische Organisation individuell benötigter Hilfen, bspw. bei Antrags- oder Abrechnungsfragen. Sowohl die direkten als auch die indirekten Leistungen werden auf dem Leistungsnachweis des Kunden dokumentiert und mit der Pflegekasse entsprechend abgerechnet.

Es bleibt dem Kunden überlassen, ggf. erforderliche ambulante Pflegeleistungen über einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. hallo.care selbst ist kein Pflegedienst mit entsprechend abgeschlossenen Versorgungsverträgen nach SGB V und SGB XI.

hallo.care informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über die voraussichtlichen Kosten. Hierzu erstellt hallo.care entsprechend der Wünsche des Kunden eine Übersicht über Art, Inhalt und Umfang der gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen. Mit Unterzeichnung der Leistungsübersicht durch beide Vertragspartner wird diese Vertragsbestandteil.

Zukünftige Änderungen der Leistungen oder ihres Umfangs können einvernehmlich zwischen Kunden und hallo.care vereinbart werden. Die Vereinbarungen bedürfen keiner erneuten schriftlich vereinbarten Leistungsübersicht. Sie werden dokumentiert im Leistungsnachweis des Kunden.

Änderungen der Vereinbarungen können insbesondere z.B. bei einer akuten Veränderung des Gesundheitszustandes, eines stationären Krankenhaus-, Altenheim- (Kurzzeitpflege-) oder Reha-Aufenthaltes etc. notwendig sein.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Leistungen, die mit der Pflegekasse des Kunden oder einem Dritten unmittelbar abgerechnet werden, setzen seine Mitwirkung voraus. Der Kunde wird erforderliche Anträge stellen und | oder entsprechende Erklärungen abgegeben. hallo.care wird den Kunden in geeigneter Weise informieren und unterstützen.

hallo.care dokumentiert die erbrachten Leistungen und zeichnet diese in geeigneter Form (Leistungsnachweis) auf. Jede erbrachte Leistung wird vom Kunden auf dem Leistungsnachweis des jeweiligen Kalendermonats unterschrieben. In besonderen Fällen (kontaktlose oder indirekte Leistungserbringung) werden die erbrachte Leistung in Vertretung durch den Leistungserbringer quittiert. Die Abrechnung selber erfolgt anhand des Leistungsnachweises.

Bietet hallo.care dem Kunden die vereinbarte Leistung an und der Kunde nimmt diese aus von ihm zu vertretenden Gründen ganz oder teilweise nicht in Anspruch (Annahmeverzug), kann hallo.care die Vergütung dieser Leistung verlangen.

Kann der Kunde eine vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nehmen, muss der Kunde hallo.care informieren und den Termin bzw. die Termine absagen.

Absagen aufgrund planbarer Ereignisse, wie Urlaub, Besuch von Angehörigen, Reha Aufenthalte etc. müssen spätestens eine Woche vor dem nächsten stattfindenden Termin erfolgen.

Absagen aufgrund nicht planbarer Ereignisse, wie Krankheit oder Notfalleinweisung in ein Krankenhaus müssen spätestens einen Werktag vor dem nächsten stattfindenden Termin erfolgen.

Absagen können telefonisch oder per Mail erfolgen. Werden Termine nicht fristgerecht abgesagt, kann hallo.care die Vergütung dieser Leistung vom Kunden verlangen. In diesem Fall sind die Vergütungsansprüche vom Kunden selbst zu begleichen, da eine Abrechnung mit der Pflegekasse nicht möglich ist.

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung über die monatlich erbrachten Leistungen erfolgt durch hallo.care kalendermonatlich am Beginn des Monats für den Vormonat.

Der Rechnungsbetrag wird im Rahmen des erteilten SEPA-Lastschriftmandats eingezogen. Die Rechnung dient dem Kunden als Vorlage zur Abrechnung des Rechnungsbetrages gemäß § 45 b, SGB XI gegenüber seiner Pflegekasse.

Auf Wunsch des Kunden kann im begründeten Einzelfall eine unmittelbare Abrechnung zwischen hallo.care und der Pflegekasse des Kunden erfolgen. In diesem Fall erteilt der Kunde eine entsprechende Abtretungserklärung. Diese fügt hallo.care der Rechnung an die Pflegekasse im Rahmen der erstmaligen Abrechnung bei.

Sämtliche Rechnungsbeträge, die nicht von der Pflegekasse des Kunden übernommen werden, stellt die hallo.care dem Kunden privat in Rechnung. Der Rechnungsbetrag wird im Rahmen des erteilten SEPA-Lastschriftmandats direkt vom Kunden eingezogen.

Haftung

hallo.care haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet hallo.care begrenzt auf den vertragstypisch voraussehbaren Schaden, wenn hallo.care schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat.

Vorstehende Regelungen gelten für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von hallo.care entsprechend.

Datenschutz

Dem Schutz personenbezogener Daten des Kunden misst hallo.care einen hohen Stellenwert bei. Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz ist selbstverständlich. Es werden nur solche Daten erhoben, gespeichert und bearbeitet, die für die Erbringung der Leistung, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit des Betriebes sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Der Kunde erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.

Vertragslaufzeit und Beendigung

Der Vertrag beginnt mit Unterschrift des Kunden und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei vorübergehendem stationären | teilstationären Aufenthalt in einer Einrichtung der Altenhilfe, eines Krankenhauses oder einer Reha- Einrichtung sowie ggf. bei Urlaub des Kunden ruht der Vertrag. Der Kunde informiert hallo.care entsprechend.

Der Vertrag endet automatisch mit Einzug des Kunden in eine Einrichtung der stationären Altenhilfe sowie bei Tod des Kunden.

Sonstiges

Bei unvorhersehbarer Abwesenheit | Ausfall des Mitarbeiters, der beim Kunden i.d.R. die vereinbarte Leistung erbringt, informiert hallo.care den Kunden zeitnah und versucht, einen Ersatz zu organisieren; ggf. wird einvernehmlich mit dem Kunden eine Terminverschiebung realisiert.

Bei geplanter Abwesenheit des Mitarbeiters (Urlaub; Krankenhausaufenthalt; Reha-Maßnahme; etc.) informiert hallo.care den Kunden rechtzeitig und stellt eine Ersatzkraft zur Verfügung.

Abweichungen, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Soll auf die Schriftform verzichtet werden, bedarf dies einer schriftlichen Ergänzung zu diesem Vertrag (Ausnahme: Änderung der Leistung oder ihres Umfangs oder des Termins der Leistungserbringung; vgl. hierzu Punkt 1 dieses Vertrages).

Sollte eine Bestimmung in diesem Vertrag unwirksam sein wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

Dieser Vertrag untersteht deutschem Recht.

Stand März 2026