FAQ
Deine Fragen –
unsere Antworten
Damit du dich bereits vor dem ersten Gespräch informieren kannst, haben wir hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Du hast konkrete Fragen
zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?
Welche Leistungen gibt es? Was steht mir zu? Welche Schritte sind sinnvoll?
Gemeinsam mit dir ordnen wir alle Möglichkeiten ein.
Was ist die Pflegeberatung nach §7a SGB XI?
Eine individuelle Beratung, die hilft, die passende Unterstützung zu organisieren – von Leistungen bis zu konkreten nächsten Schritten.
Wer hat Anspruch darauf?
Pflegebedürftige Menschen und Angehörige, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Kostet die Beratung etwas?
Nein – sie ist eine Leistung der Pflegeversicherung.
Wobei hilft die Beratung ganz konkret?
Z. B. bei Pflegegrad/Anträgen, Leistungsübersicht, Organisation von Hilfen, Entlastung der Angehörigen.
Wie läuft das ab?
Ihr schildert eure Situation, wir klären Bedarf und Ziele, erstellen einen Plan und unterstützen bei den nächsten Schritten. In der Regel findet das Gespräch telefonisch oder per Videocall statt.
Wie schnell geht das?
Oft lässt sich schon im ersten Gespräch Klarheit schaffen; weitere Schritte hängen davon ab, wie dringend eure Situation ist.
Du hast konkrete Fragen
zu Beratungsbesuchen nach § 37.3 SGB XI?
Was hat sich verändert, wo besteht Anpassungsbedarf und ist die Versorgung noch passend? Beratungsbesuche unterstützen dabei, die bestehende Pflegesituation fachlich zu reflektieren.
Für wen gilt der Beratungsbesuch § 37.3 SGB XI?
Für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und für ihre Angehörigen.
- Ab Pflegegrad 2 – verpflichtend bei Erhalt von Pflegegeld
- Pflegegrad 1: freiwillig, aber sehr empfehlenswert
Ist der Beratungsbesuch § 37.3 SGB XI verpflichtend?
Ja, ab Pflegegrad 2 bei Pflegegeld bei Erhalt von Pflegegeld
- Pflegegrad 2–3: halbjährlich verpflichtend
- Pflegegrad 4–5: halbjährlich verpflichtend, vierteljährlich freiwillig möglich
Bei uns fühlt sich die Beratung nicht wie Pflicht an, sondern wie Entlastung.
Was passiert, wenn die Beratung nach § 37.3 SGB XI nicht stattfindet?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder streichen.
Wir erinnern Sie rechtzeitig und behalten Fristen im Blick – damit Sie sich darum nicht kümmern müssen.
Wie lange dauert der Beratungsbesuch?
Persönliche Beratungsbesuche dauern in der Regel 60 Minuten.
Eine Beratung per Video dauert in der Regel ca. 30-45 Minuten.
Ist das eine Kontrolle?
Nein.
Der Beratungsbesuch § 37.3 SGB XI ist kein Kontrolltermin, sondern ein geschütztes, wertschätzendes Gespräch. Gemeinsam finden wir Lösungen, wenn es schwierig wird.
Wie läuft der Beratungsbesuch § 37.3 SGB XI ab?
Ganz unkompliziert:
Wir dokumentieren alles gesetzeskonform und senden das Protokoll direkt elektronisch an die Pflegekasse. Sie müssen nichts weiter tun.
Geht der Beratungsbesuch § 37.3 SGB XI auch per Video?
Ja.
Die Videoberatungen sind gesetzlich erlaubt und oft besonders alltagstauglich.
Wer berät mich?
Qualifizierte Pflegefachpersonen, die Familien oft über längere Zeit begleiten. So entsteht Vertrauen – und echte Unterstützung.
Was kostet der Beratungsbesuch § 37.3 SGB XI?
Für gesetzlich Versicherte ist dies kostenfrei, da die Kassen die Kosten komplett übernehmen.
Privatversicherte erhalten eine Rechnung zur Erstattung durch ihre Versicherung
Du hast konkrete Fragen
zur Alltagsbetreuung?
Wo entsteht im Alltag Belastung und welche Unterstützung würde wirklich entlasten? Alltagsbetreuung setzt dort an, wo konkrete Hilfe vor Ort den Alltag erleichtert.
Was zählt zur Alltagsbetreuung?
Typisch sind z. B. Reinigung, Wäsche, Einkaufen, einfache Alltagsorganisation und Entlastung im Haushalt.
Wo bietet hallo.care durch die Alltagsbetreuung Hilfe an?
Unser Einsatzgebiete bei der Alltagsbetreuung ist vor allem Köln und Düsseldorf. Hier bieten wir flächendeckend unseren Service an.
Wer kann das nutzen?
Pflegebedürftige Menschen (mit Pflegegrad) – und Angehörige, die im Alltag entlastet werden müssen.
Wie wird das bezahlt?
Häufig über Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung (z. B. monatlicher Entlastungsbetrag). Bleibt ein Betrag übrig, kann dieser z.B. über das Pflegegeld oder über die Verhinderungspflege gezahlt werden.
Muss die pflegebedürftige Person dabei anwesend sein?
Das kommt auf den Einsatz und eure Wünsche an. Grundsätzlich ist eine Anwesenheit möglich, aber nicht notwendig. Es soll ja eine Entlastung für alle sein.
Wie oft kann Hilfe kommen?
Wir planen alle 14-Tage oder wöchentliche Einsätze – so, dass es in euren Alltag passt und wirklich entlastet.
Ist das „nur Putzen“?
Nein – es geht neben dem Haushalt auch um Einkäufe, Kochen, Arztbegleitungen, leichte Garten- bzw. Balkonarbeit, Sortierung der Briefe und Unterlagen oder einfach mal nette Gespräche und Gesellschaft. Ein Leben zu Hause soll langfristig sorgenfrei bleiben.
Wie schnell kann die Hilfe starten?
Wenn wir freie Kapazitäten haben, starten wir oft innerhalb weniger Tage. Sobald uns der Bedarf gemeldet ist, nehmen wir telefonisch Kontakt auf und haben dann schon einen Terminvorschlag.
Pflegeberatung
zur Orientierung nach § 7a SGB XI
Beratungsbesuche
gesetzlich verpflichtende Besuche für Pflegegeldempfänger (nach § 37 Abs. 3 SGB XI)
Mehr Entlastung im Alltag – für dich und deine Familie
Hilfe und Pflege ist viel mehr als nur medizinische Versorgung. Sie bedeutet in erster Linie einfach da zu sein – auch bei den kleinen Dingen im Alltag.
Unsere Alltagsbetreuung kann dich genau dabei entlasten: Wenn du auf Unterstützung angewiesen bist oder dich selbst um deine Liebsten kümmerst, sind wir in Köln und Düsseldorf direkt im Alltag für dich da und unterstützen dich bei Arztterminen, Spaziergängen, Haushalt oder einfach mit einem offenen Ohr.
Kontaktiere uns
Solltet ihr Fragen oder Anregungen haben, so sprecht uns an – nur einen Klick oder Anruf entfernt, sind wir persönlich, direkt und unkompliziert für euch da.