Pflegereform: Was soll sich ab 2027 in der häuslichen Pflege ändern? 

Inhaltsverzeichnis
Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen sich auf Änderungen einstellen. Was bedeutet das genau und was sollten Betroffene jetzt tun? Ein Überblick.  

Die geplante Reform in Kürze

  • Neue Budgets: Geplant sind unter anderem ab 2027 neue Budgets, die das bisherige Pflegegeld und den Entlastungsbetrag ersetzen.
  • Pflegebegleitung: Ab 2028 soll eine neue Form der professionellen Pflegebegleitung und Akut-Kurzzeitpflege eingeführt werden.
  • Pflegegrad 1: Der Anspruch auf den bisherigen Entlastungsbetrag soll für den Pflegegrad 1 entfallen und durch erweiterte Beratung ersetzt werden.
  • Schwellenwerte: Es könnte schwieriger werden, einen Pflegegrad zu erhalten oder höher gestuft zu werden, da die Schwellenwerte erhöht werden.

Warum braucht es eine Pflegereform?

Die Pflegeversicherung steht unter finanziellem Druck. Es drohen Defizite in Milliardenhöhe. Besserung ist nicht in Sicht, denn die Zahl der Pflegebedürftigen wird aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren steigen.

Durch Gesetzespakete wie das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNG) möchte die Politik Ausgaben senken und Einnahmen anpassen. Die Ziele sind weniger Bürokratie und einfachere Abläufe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Wichtig

Bisher liegt erst ein Referentenentwurf vom Juni 2026 vor. Über diesen werden Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat voraussichtlich im Herbst dieses Jahres beraten und abstimmen. Es kann sich also noch einiges ändern.

Was sind die wichtigsten Änderungen bei der Pflege zu Hause?

Portrait einer Seniorin und ihrer Tochter.

Die Reform soll Familien bei der Pflege zu Hause stärker unterstützen und Leistungen flexibler machen. Gleichzeitig werden einige bisherige finanzielle Mittel gestrichen oder neu verteilt. Hier sind zehn wichtige geplante Änderungen im Überblick, die 2027 oder 2028 in Kraft treten könnten.

1. Höhere Schwellenwerte bei der Pflegegrad-Einstufung

Es könnte schwieriger werden, Pflegegrad 1, 2 oder 3 zu erhalten, da die Schwellenwerte bei der Einstufung erhöht werden. Das heißt, die körperlichen oder geistigen Einschränkungen müssen gravierender als bisher sein. Ein bestehender Pflegegrad soll aber nicht herabgesetzt werden – es gilt der Bestandsschutz.

Deshalb ist es empfehlenswert, noch dieses Jahr den Pflegegrad überprüfen zu lassen oder einen zu beantragen.

2. Ersatz des Pflegegeldes

Das bisherige Pflegegeld und Teile der Verhinderungspflege sollen ab Januar 2027 in neue, flexibler nutzbare Budgets überführt werden.

3. Budgets statt Pflegeleistungen

Statt vieler einzelner Leistungen soll es künftig vier verschiedene Budgets geben. Das Geld soll dadurch flexibler für die benötigte Unterstützung eingesetzt werden können. Folgende Budgets sind geplant, die mit zunehmendem Pflegegrad teils ansteigen:

  • Entlastungsbudget: Das bisherige Pflegegeld wird durch ein höheres Budget ersetzt, das flexibler für die häusliche Pflege, etwa für Ersatzpflege oder Pflegehilfsmittel, eingesetzt werden kann.
  • Sachleistungsbudget: Das bisherige Budget für ambulante Pflegedienste wird gebündelt und kann künftig auch für professionelle Ersatzpflege genutzt werden.
  • Sozialraumbudget: Statt des bisherigen Entlastungsbetrags von 131 Euro erhalten Menschen ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget von 175 Euro pro Monat. Dieses darf gezielt für Unterstützung im Alltag, etwa Betreuung oder Hilfe für pflegende Angehörige, verwendet werden.
  • Überbrückungsbudget: Es soll Pflegebedürftige bei kurzfristigen oder geplanten Situationen unterstützen, in denen die häusliche Pflege vorübergehend nicht wie gewohnt sichergestellt werden kann.

4. Pflegegrad 1 bekommt weniger Geld

Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat soll für Menschen mit Pflegegrad 1 wegfallen. Dafür soll es mehr Beratung und Unterstützung geben. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und die Pflegekurse bleiben aber auch mit Pflegegrad 1 bestehen.

5. Einschränkungen in den ersten Monaten

Bei einer Neueinstufung in die Pflegegrade 2 oder 3 soll das sogenannte Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten halbiert werden. Stattdessen sollen Beratung, Pflegebegleitung und der Aufbau einer passenden Versorgung im Vordergrund stehen.

6. Weniger Rentenansprüche

Geplant sind Kürzungen bei den Rentenansprüchen, die pflegende Angehörige über die Pflegekasse erwerben. Die Pflegekasse soll 30 Prozent weniger Beiträge für pflegende Angehörige in die Rentenkasse einzahlen. Allerdings hat Gesundheitsminister Carsten Linnemann Ende August 2026 bereits angekündigt, diesen Punkt zu korrigieren.

7. Stärkung der Prävention

Menschen sollen durch frühe Hilfe und Rehabilitation möglichst lange selbstständig bleiben. Geplant sind für über 60-Jährige Früherkennungsuntersuchungen, um das Risiko für altersbedingte Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und zu minimieren.

8. Professionelle Begleitung

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, soll künftig eine feste professionelle Ansprechperson bekommen. So soll die Pflegesituation stabilisiert und verbessert werden.

9. Schnelle Hilfe im Notfall

Bei einem Ausfall der Pflegeperson soll kurzfristig Unterstützung möglich sein. Diese wird voraussichtlich mit dem Überbrückungsbudget finanziert.

10. Mehr Übersicht

Ab 2028 soll es eine digitale Plattform geben, auf der die Pflegekassen alle wichtigen Informationen und digitalen Angebote für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zur Verfügung stellen. Ein Login reicht, um z. B. Anträge zu stellen oder die passenden Anbieter zu suchen.


Was bedeuten die geplanten Änderungen für die Betroffenen?

Viele Betroffene fürchten finanzielle Einbußen und, dass die geplanten Änderungen ihre Pflegesituation auf den Kopf stellen. Am liebsten würden sie heute schon aktiv werden, um bestmöglich vorbereitet zu sein. Das ist verständlich. Trotzdem empfehlen wir von hallo.care vor allem eins: Ruhe bewahren.

Es besteht aktuell kein Anlass, bestehende Pflegeleistungen zu ändern oder Anträge zurückzuziehen. Denn der Referentenentwurf sei noch kein neues Gesetz.

Sinnvoll ist es jedoch, sich frühzeitig zu informieren und die weitere Entwicklung zu verfolgen. Wer die geplanten Änderungen versteht, kann später deutlich entspannter reagieren.


Unsere Empfehlungen

Wir raten: Nutzt die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung, um eure aktuelle Pflegesituation zu prüfen.

  • Welche Leistungen nutzt ihr bereits?
  • Wo gibt es heute Schwierigkeiten?
  • Welche Unterstützung fehlt euch?

Je besser ihr eure eigene Situation kennt, desto leichter lassen sich spätere Änderungen einordnen.

Das Team von hallo.care begleitet euch gerne dabei, den Überblick zu behalten und die passende Versorgung für euren individuellen Bedarf zu finden. Klickt auf den unten stehenden Banner, wenn ihr von einer Beratung profitieren möchtet.

Kontaktiere uns

Solltet ihr Fragen oder Anregungen haben, so sprecht uns an – nur einen Klick oder Anruf entfernt, sind wir persönlich, direkt und unkompliziert für euch da.

Wir freuen uns auf deine Nachricht: