Pflegegeld
Ab Pflegegrad 2 steht deinem Angehörigen ein monatliches Pflegegeld zu, das mit jedem Pflegegrad ansteigt. Vorausgesetzt, er wird zu Hause von einer Privatperson gepflegt und nimmt die halbjährlichen Pflegeberatungen nach Paragraf 37.3 wahr. Die Pflegebedürftigen können selbst entscheiden, wofür das Pflegegeld verwendet wird.
Pflegesachleistungen
Wer zu Hause statt von einer Privatperson von einem Pflegedienst gepflegt wird, erhält ab Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen. Der Pflegedienst übernimmt etwa die Körperpflege und hilft bei der Betreuung oder im Haushalt. Je nach Pflegegrad stehen deinem Angehörigen 796 bis 2.299 Euro pro Monat zur Verfügung. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag beträgt pro Monat 131 Euro und steht deinem Angehörigen ab Pflegegrad 1 zu. Das Geld wird jedoch nicht bar, sondern nachträglich für bestimmte Leistungen ausbezahlt. Diese müssen die Pflegenden entlasten oder die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen fördern. Die 131 Euro können etwa in eine Alltagsbetreuung investiert werden.
Pflegehilfsmittel und Digitale Pflegeanwendungen
Ab Pflegegrad 2 stehen deinem Angehörigen monatlich bis 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu: z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Technische Pflegehilfsmittel müssen hingegen bei der Pflegekasse beantragt werden. Dazu gehören Hausnotrufe oder Pflegebetten. Geld erhält dein Angehöriger auch für DiPAs (Digitale Pflegeanwendungen). Das sind speziell zugelassene Apps oder digitale Lösungen, die den Pflegealltag erleichtern.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Fällt der pflegende Angehörige wegen Krankheit oder Urlaub aus, kann mit der Verhinderungspflege eine Ersatzpflege finanziert werden. Die Kurzzeitpflege findet hingegen immer stationär statt. Pro Jahr steht deinem Angehörigen für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein Budget von 3.539 Euro zu, das flexibel genutzt werden kann. Übrigens: Das Geld kann auch in eine Alltagsasszistenz investiert werden, die im Haushalt hilft und Einkäufe erledigt.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Anpassungen in der Wohnung, die die Pflege zu Hause erleichtern oder die Selbstständigkeit erhöhen. Dazu gehören der Einbau einer barrierefreien Dusche, Treppenlifte oder Haltegriffe im Bad. Die Pflegekasse zahlt dafür einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person und Maßnahme.
Pflegeleistungen bei der häuslichen Pflege: ein Überblick
| Leistungen | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
| Pflegegeld (monatlich) | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen (monatlich) | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag (monatlich) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) | bis zu 42 € | bis zu 42 € | bis zu 42 € | bis zu 42 € | bis zu 42 € |
| Hausnotruf (monatlich) | bis zu 27€ | bis zu 27€ | bis zu 27€ | bis zu 27€ | bis zu 27€ |
| DiPA (monatlich) | 40 € + | 40 € + | 40 € + | 40 € + | 40 € + |
| Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (jährlich) | – | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Tages- und Nachtpflege (monatlich) | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Wohnraumanpassungen (je Maßnahme) | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |