Hausnotruf nicht bewilligt? Widerspruch einlegen lohnt sich

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Obwohl ein Pflegegrad vorliegt, verweigert die Pflegekasse die Kostenübernahme für den Hausnotruf? Damit sind Betroffene nicht allein. Ablehnungen kommen regelmäßig vor – doch häufig mit guten Chancen auf Erfolg im Widerspruchsverfahren. Entscheidend ist, richtig zu reagieren. 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bereits ab Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss für den Hausnotruf gewähren.
  • Trotzdem werden Anträge immer wieder zurückgewiesen – oft aus fragwürdigen Gründen.
  • Wer fristgerecht und gut begründet widerspricht, hat sehr hohe Erfolgsaussichten.
  • Unser Partner ProVita unterstützt deine Angehörigen gerne dabei.

Wenn Sicherheit zum Streitfall wird

Andrea, 75 Jahre alt, lebt seit Jahren mit Herzproblemen. Inzwischen fühlt sie sich deutlich schwächer als früher. Schwindel gehört zu ihrem Alltag, und selbst einfache Hausarbeiten verursachen starke Rückenschmerzen. Seit Kurzem ist ihr Pflegegrad 1 anerkannt – ihre Selbstständigkeit gilt damit als leicht eingeschränkt.

Pflegegeld erhält sie noch nicht. Den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzt sie für eine Alltagshelferin, die sie im Haushalt unterstützt. Von ihrer Tochter erfährt Andrea außerdem, dass die Pflegekasse monatlich 27 Euro für einen Hausnotruf übernehmen kann. Bei vielen Anbietern entstehen dadurch kaum oder gar keine Eigenkosten.

Der Hausnotruf mit Empfänger und Sender von ProVita.
So sieht ein Hausnotrufgerät von unserem Partner ProVita aus.

Ablehnung verunsichert die Betroffenen

Die Vorstellung, im Ernstfall per Knopfdruck Hilfe holen zu können, gibt Andrea Sicherheit. Besonders seit einem Vorfall, bei dem sie nach einem Sturz hilflos am Boden lag, während ihr Mann Hans einkaufen war.

Doch der Antrag bei der Pflegekasse bringt eine unerwartete Enttäuschung: Er wird abgelehnt. Die Begründung: Andrea lebt nicht allein. Ihr Ehemann könne im Notfall unterstützen.

Verunsichert und erschöpft denkt Andrea zunächst daran, die Entscheidung hinzunehmen und die Kosten selbst zu tragen.


Ablehnungen sind keine Ausnahme

Erst durch den Kontakt mit unserem Partner ProVita ändert sich die Situation. Andrea hatte ihren Hausnotruf dort beantragt. „Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden bei der Antragstellung“, erklärt Mitarbeiterin Alma. „Und wenn eine Ablehnung kommt, schauen wir uns den Fall gemeinsam an.“

Ihrer Erfahrung nach werden zwischen fünf und zehn Prozent der Anträge abgelehnt. Häufig mit dem Hinweis, eine weitere Person lebe im Haushalt oder die Person sei niemals für mehrere Stunden alleine in der Wohnung. Für Alma ist das wenig überzeugend: „Notfälle halten sich nicht an Öffnungszeiten. Auch Partner sind nicht rund um die Uhr verfügbar.“

Gerade bei Sturzrisiko oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen sei schnelle Hilfe entscheidend.


Standardbegründungen statt Einzelfallprüfung

Nicht nur das Zusammenleben mit Angehörigen führt zu Ablehnungen. Manchmal argumentieren Pflegekassen, Betroffene könnten schließlich ein Telefon bedienen. „Aber in einer akuten Situation ist ein Handy nicht zwingend griffbereit“, sagt Alma.

Selbst schwere Erkrankungen schützen nicht immer vor einer Absage. So wurde etwa einer Patientin mit COPD – einer chronischen Lungenerkrankung mit plötzlichen Atemnotanfällen – zunächst kein Zuschuss bewilligt. Für Alma unverständlich: „Gerade in solchen Fällen zählt jede Minute.“

Oft entsteht der Eindruck, dass Entscheidungen pauschal getroffen werden, ohne die individuelle Lebenslage ausreichend zu berücksichtigen.


Widerspruch: Die Chancen stehen gut

Die positive Nachricht: Ein Widerspruch lohnt sich in den meisten Fällen. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids kann er eingelegt werden. Wichtig ist eine nachvollziehbare Begründung.

Andrea könnte beispielsweise darlegen, dass sie sturzgefährdet ist, unter Herzproblemen leidet und ihr Mann tagsüber nicht durchgehend anwesend ist.

ProVita begleitet ihre Kunden bei diesem Schritt. „Nahezu alle von mir formulierten Widersprüche wurden am Ende bewilligt“, berichtet Alma. Zwar kann die Bearbeitung einige Monate dauern – doch bei Erfolg erfolgt die Kostenübernahme rückwirkend ab Antragstellung.

Deshalb empfiehlt sie, bei dringendem Bedarf zunächst selbst in Vorleistung zu gehen.

Auch ProVita-Kundin Andrea entschied sich für diesen Weg – mit Erfolg. Heute gibt ihr der Hausnotruf die Sicherheit, die sie sich gewünscht hat. Und ihr Mann kann beruhigt das Haus verlassen, weil er weiß: Im Notfall ist Hilfe sofort erreichbar.


Hausnotruf abgelehnt? So gehen Sie beim Widerspruch vor

1. Frist einhalten

Nach Zustellung des Ablehnungsbescheids bleibt ein Monat Zeit für den Widerspruch.

2. Schriftform wählen

Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen – per Brief (idealerweise als Einschreiben) oder über das Online-Portal der Pflegekasse. Unterstützung durch erfahrene Stellen kann sinnvoll sein.

3. Begründung sorgfältig formulieren

Je konkreter die Argumente, desto besser. Zum Beispiel:

  • zeitweise Alleinsein in der Wohnung
  • bestehende Sturzgefahr
  • relevante Vorerkrankungen
  • ärztliche Empfehlung
  • vorhandener Pflegegrad
  • Ein ärztliches Attest kann die Erfolgsaussichten zusätzlich erhöhen.

4. Erneute Ablehnung?

Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen. Für Versicherte ist dieses Verfahren in der Regel kostenfrei.

Übrigens: Es lohnt sich auch, Widerspruch gegen einen zu tiefen Pflegegrad einzulegen. Auch hier unterstützen unsere Pflegeberaterinnen dich gerne.

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