Behindertenparkplatz & Behindertenparkausweis in Deutschland – alle Infos 2026

Inhaltsverzeichnis
Behindertenparkplätze erleichtern Menschen mit eingeschränkter Mobilität den Alltag. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zum Behindertenparkausweis, seinen Voraussetzungen, der Beantragung sowie den wichtigsten Regeln für Deutschland und die EU.

Behindertenparkplatz nutzen: Wer darf dort parken und wie bekommt man den Ausweis?

Ein Behindertenparkplatz ist eine speziell gekennzeichnete Parkfläche für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Um dort parken zu dürfen, ist in Deutschland ein gültiger Behindertenparkausweis erforderlich – meist der blaue EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderung.

In diesem Ratgeber erfahren Sie:

  • wer auf einem Behindertenparkplatz parken darf
  • wie man einen Behindertenparkausweis beantragt
  • welche Voraussetzungen gelten
  • welche Unterschiede es zwischen blauem und orangem Parkausweis gibt
  • wo der Parkausweis gültig ist
  • welche Strafen bei Missbrauch drohen

Was ist ein Behindertenparkplatz?

Ein Behindertenparkplatz ist eine besonders breite und gut zugängliche Parkfläche, die für Menschen mit Schwerbehinderung vorgesehen ist. Die größeren Abmessungen erleichtern das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen von Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Rollatoren oder Gehhilfen.

Kennzeichnung von Behindertenparkplätzen

Behindertenparkplätze sind in Deutschland erkennbar durch:

  • Verkehrszeichen mit Rollstuhlsymbol (Zusatzzeichen zu Zeichen 314/315)
  • Bodenmarkierungen mit Rollstuhlpiktogramm
  • teilweise reservierte Einzelparkplätze mit Nummerierung
Ein Behindertenparkplatz in Deutschland mit dem Rollstuhlsymbol.
Ein Behindertenparkplatz in Deutschland mit dem Rollstuhlsymbol.

Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?

Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ist ausschließlich mit einem gültigen Behindertenparkausweis erlaubt.

Wichtig:

  • Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus
  • Auch ein Rollstuhlsymbol-Aufkleber berechtigt nicht zum Parken
  • Kurzzeitiges Halten ohne Ausweis ist ebenfalls verboten

Nur der korrekt ausgestellte Parkausweis berechtigt zur Nutzung dieser Parkflächen.


Arten von Behindertenparkausweisen in Deutschland

Blauer EU-Behindertenparkausweis

Der blaue Parkausweis ist der wichtigste Behindertenparkausweis in Deutschland und der EU.

Er bietet:

  • europaweite Gültigkeit (EU sowie einige weitere Länder)
  • Nutzung aller gekennzeichneten Behindertenparkplätze
  • zahlreiche Parkerleichterungen im Straßenverkehr

Orangefarbener Behindertenparkausweis

Der orangefarbene Parkausweis gilt nur innerhalb Deutschlands (teilweise mit regionalen Sonderregelungen).

Er ermöglicht:

  • bestimmte Parkerleichterungen im Straßenverkehr
  • Parken in eingeschränkten Halteverbotszonen (je nach Regelung)
  • längere Parkzeiten in ausgewählten Bereichen

Wichtig: Mit dem orangefarbenen Ausweis darf kein regulärer Behindertenparkplatz genutzt werden.


Voraussetzungen für einen Behindertenparkausweis

Blauer EU-Parkausweis (strenge Voraussetzungen)

Voraussetzungen sind in der Regel:

  • Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blindheit)
  • schwere körperliche Einschränkungen, z. B. fehlende Gliedmaßen
  • starke dauerhafte Mobilitätseinschränkungen (häufig Rollstuhlpflicht)
  • die Einschränkungen müssen mindestens einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 entsprechen.

Orangefarbener Parkausweis (erweiterte Personengruppen)

Ein orangefarbener Behindertenparkausweis kann unter anderem beantragt werden bei:

  • Merkzeichen G und B mit hohem Grad der Behinderung (GdB)
  • schweren Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen oder der Wirbelsäule
  • chronischen Darmerkrankungen (z. B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa)
  • künstlichem Darmausgang und/oder Harnableitung bei hohem GdB

❗ Nicht ausreichend sind:

  • Schwangerschaft
  • Gipsbein oder vorübergehende Verletzungen
  • Pflegegrad ohne entsprechende Schwerbehinderung
Ein junger Mensch sitzt in einem Rollstuhl vor einer gelben Wand.
Rollstuhlfahrer erhalten in der Regel den blauen Parkausweis – auch wenn sie selbst nicht Autofahren.

Behindertenparkausweis beantragen – so funktioniert es

Der Antrag auf einen Behindertenparkausweis wird bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt. Der Ausweis ist kostenlos.

Benötigte Unterlagen:

  • aktuelles Passfoto
  • Schwerbehindertenausweis
  • Feststellungsbescheid der Behinderung
  • ausgefüllter Antrag
  • ggf. Nachweise über Merkzeichen oder Gleichstellung

Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person eingereicht werden.


Gültigkeit des Behindertenparkausweises

Der Parkausweis ist in der Regel:

  • an den Schwerbehindertenausweis gekoppelt
  • maximal 5 Jahre gültig
  • verlängerbar bei weiterhin bestehenden Voraussetzungen
Ein Schwerbehindertenausweis aus Plastik.
Der Behindertenparkausweis ist an den  Schwerbehindertenausweis gekoppelt.

Behindertenparkausweis ohne Führerschein oder Auto

Ein Behindertenparkausweis ist:

  • nicht an ein Fahrzeug gebunden
  • auch ohne Führerschein möglich
  • übertragbar nur im Rahmen der Nutzung für die berechtigte Person (z. B. durch Angehörige beim Transport)

Wichtig: Die berechtigte Person muss bei der Fahrt anwesend sein.


Parkregeln mit dem blauen EU-Parkausweis (Deutschland)

Mit dem blauen Behindertenparkausweis gelten unter anderem folgende Erleichterungen:

  • Nutzung von Behindertenparkplätzen
  • Parken im eingeschränkten Halteverbot (zeitlich begrenzt)
  • gebührenfreies Parken an vielen Parkautomaten
  • längeres Parken in bestimmten Zonen
  • Sonderregelungen in verkehrsberuhigten Bereichen

Wichtig: Parkausweis und ggf. Parkscheibe müssen immer gut sichtbar im Fahrzeug liegen.


Geltung des Behindertenparkausweises im Ausland

Der blaue EU-Parkausweis gilt:

  • in allen EU-Mitgliedsstaaten
  • sowie in Ländern wie Norwegen, Island, Schweiz und Vereinigtem Königreich

In anderen Ländern kann die Anerkennung eingeschränkt sein. Vor Reisen sollte daher immer geprüft werden, welche Regeln vor Ort gelten.


Strafen bei Missbrauch von Behindertenparkplätzen

Das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz wird streng geahndet:

  • mindestens 55 € Bußgeld
  • bis zu 70 € + 1 Punkt in Flensburg bei Behinderung oder Gefährdung
  • zusätzlich mögliche Abschleppkosten

Fazit: Behindertenparkplatz nur mit gültigem Ausweis nutzen

Der Behindertenparkausweis ist ein wichtiges Hilfsmittel für Menschen mit Schwerbehinderung, um Mobilität im Alltag zu verbessern. Gleichzeitig ist er streng geregelt, um Missbrauch zu verhindern. Nur mit einem gültigen blauen oder (eingeschränkt) orangenen Parkausweis ist das Parken auf entsprechenden Flächen erlaubt.

FAQ zum Behindertenparkplatz und Behindertenparkausweis

Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?

Nur Personen mit einem gültigen blauen EU-Behindertenparkausweis dürfen einen Behindertenparkplatz nutzen. Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus.

Welcher Grad der Behinderung für den Parkausweis?

Für einen Parkausweis ist nicht nur der reine Grad der Behinderung (GdB) ausschlaggebend, sondern vor allem die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen. Diese sind aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind). Die Einschränkungen müssen einem GdB von mindestens 80 entsprechen.

Was ist der Unterschied zwischen Schwerbehindertenausweis und Behindertenparkausweis?

Der Schwerbehindertenausweis bestätigt eine Behinderung. Der Behindertenparkausweis ist dagegen eine separate Parkerlaubnis, die zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt.

Wie beantrage ich einen Behindertenparkausweis?

Der Antrag wird bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder Gemeinde gestellt. Dafür werden in der Regel ein Schwerbehindertenausweis, ein Lichtbild und ein ausgefüllter Antrag benötigt.

Was kostet der Behindertenparkausweis?

Die Ausstellung des Behindertenparkausweises ist kostenfrei. Es fallen keinerlei Gebühren für den Antrag oder den Ausweis selbst an, selbst wenn er für mehrere Jahre ausgestellt.

Was darf man mit dem Behindertenparkausweis?

Je nach Ausweis dürfen Sie:

  • auf Behindertenparkplätzen parken
  • im eingeschränkten Halteverbot (zeitlich begrenzt) stehen
  • teilweise kostenlos oder länger parken
  • bestimmte Sonderregelungen nutzen (nur Deutschland oder EU-weit)

Wo ist der Behindertenparkausweis gültig?

Der blaue EU-Parkausweis gilt in allen EU-Ländern sowie in einigen weiteren Staaten wie Norwegen, Island und der Schweiz. Der orangefarbene Ausweis gilt nur in Deutschland.

Darf ich ohne Führerschein einen Behindertenparkausweis nutzen?

Ja. Der Parkausweis ist personenbezogen und nicht fahrzeuggebunden. Er kann auch genutzt werden, wenn Angehörige oder Betreuungspersonen fahren.

Wie lange ist ein Behindertenparkausweis gültig?

In der Regel gilt der Ausweis bis zu 5 Jahre oder so lange wie der Schwerbehindertenausweis gültig ist. Danach kann er verlängert werden.

Reicht ein Pflegegrad für einen Behindertenparkplatz aus?

Nein. Ein Pflegegrad allein berechtigt nicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz oder zur Beantragung eines Parkausweises.

Gibt es einen Behindertenparkplatz-Ausweis für Kinder?

Ja. Auch Kinder mit Behinderung können einen Parkausweis erhalten. Dieser wird von Eltern oder Betreuungspersonen genutzt, wenn das Kind im Fahrzeug mitfährt.

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