Das Wichtigste in Kürze
- Menschen mit Schwerbehinderung profitieren in Beruf, Ausbildung und Rente von besonderen Schutz- und Förderregelungen.
- Es gibt Zuschüsse, Rabatte und Vergünstigungen beim Wohnen, bei Mobilität, Reisen und Steuern.
- Viele Leistungen müssen aktiv beantragt werden – ein frühzeitiger Überblick spart Zeit und Geld.
Nachteilsausgleiche: Ziel und Bedeutung
Fast acht Millionen Menschen leben in Deutschland mit einer Behinderung. Sogenannte Nachteilsausgleiche sollen Einschränkungen kompensieren, die durch eine Schwerbehinderung entstehen. Bestimmte gesetzliche Rechte, Hilfen und Vergünstigungen sollen die Teilhabe, Selbstbestimmung und Chancengleichheit im Alltag ermöglichen.
Welche Vergünstigungen infrage kommen, hängt unter anderem ab von:
- dem Grad der Behinderung (GdB)
- der Art der Beeinträchtigung
- den im Ausweis eingetragenen Merkzeichen
Grundlage für viele Leistungen ist der Schwerbehindertenausweis, der sowohl den GdB als auch die Merkzeichen dokumentiert.
Unterstützung in Ausbildung und Beruf
Früherer Renteneintritt bei Schwerbehinderung
Mit einem GdB von mindestens 50 ist ein vorgezogener Renteneintritt möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du bis zu zwei Jahre früher Altersrente beziehen, wenn:
- mindestens 35 Versicherungsjahre vorliegen
- das gesetzlich festgelegte Mindestalter erreicht ist
- eine anerkannte Schwerbehinderung besteht
- Für vor 1964 Geborene gelten teilweise günstigere Übergangsregelungen.
Besonderer Kündigungsschutz
Menschen mit Schwerbehinderung genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist in der Regel nur wirksam, wenn das Integrationsamt zuvor zugestimmt hat. Dies gilt sowohl für ordentliche als auch für fristlose Kündigungen.
Zusätzlich müssen die Schwerbehindertenvertretung sowie der Betriebs- oder Personalrat beteiligt werden. Der besondere Kündigungsschutz greift nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und soll sicherstellen, dass behinderungsbedingte Nachteile angemessen berücksichtigt werden.
Mit diesem Schutz sind Menschen mit einem GdB von mindestens 50 zwar nicht unkündbar, aber das Verfahren dauert länger und ist komplizierter. Menschen mit einem GdB von 30 können durch Gleichstellung ebenfalls unter diesen Schutz fallen.
Ausnahmen
Während der Probezeit kann der Arbeitnehmer ohne Zustimmung kündigen. Ebenso bei sehr schweren Pflichtverletzungen wie Diebstahl. Gegen solche Kündigungen kann der Arbeitnehmende aber klagen.
Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte
Bei einer Fünf-Tage-Woche besteht Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr, sofern ein GdB von mindestens 50 vorliegt. Voraussetzung ist ein entsprechender Nachweis, etwa durch den Schwerbehindertenausweis.
BAföG: Verlängerte Förderung bei Behinderung
Studierende mit Behinderung können BAföG über die reguläre Förderhöchstdauer hinaus erhalten. Ebenso kann die Altersgrenze aufgehoben werden. Die Dauer richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Ansprechpartner ist in der Regel das zuständige Studentenwerk.

Mobilität: Auto, Bahn und öffentlicher Nahverkehr
Rabatte beim Autokauf
Viele Autohersteller gewähren Menschen mit Schwerbehinderung Neuwagenrabatte zwischen 5 und 30 Prozent. Voraussetzungen sind häufig:
- ein GdB von mindestens 50
- bestimmte Merkzeichen wie G (erhebliche Gehbehinderung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), H (Hilflosigkeit) oder Bl (auf ständige Begleitung angewiesen)
- Zulassung des Fahrzeugs auf die betroffene Person
Kraftfahrzeughilfe: staatliche Zuschüsse
Wer aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen auf ein Auto angewiesen ist, kann Kraftfahrzeughilfe beantragen. Gefördert werden unter anderem:
- der Fahrzeugkauf (bis zu 22.000 Euro)
- behinderungsbedingte Umbauten
- zusätzliche Ausstattungen wie Automatik oder Lenkhilfen
Die Förderhöhe ist einkommensabhängig. Zuständig ist der jeweilige Rehabilitationsträger.
Vergünstigter oder kostenloser Nahverkehr
Im öffentlichen Personennahverkehr ist eine kostenlose oder ermäßigte Nutzung möglich, wenn:
- ein Schwerbehindertenausweis vorliegt
- entsprechende Merkzeichen eingetragen sind
- eine gültige Wertmarke vorhanden ist
Begleitpersonen und Assistenzhunde fahren bei Merkzeichen „B“ kostenfrei mit.
Steuerliche Vorteile für Menschen mit Behinderung
Der Behinderten-Pauschbetrag
Der Behinderten-Pauschbetrag mindert das zu versteuernde Einkommen. Die Höhe richtet sich nach dem GdB und liegt zwischen 384 Euro und 7.400 Euro pro Jahr.
Auch bei Pflegegrad 4 oder 5 kann der erhöhte Pauschbetrag unabhängig vom GdB geltend gemacht werden.
Weitere außergewöhnliche Belastungen
Zusätzlich können steuerlich berücksichtigt werden:
- Krankheits- und Therapiekosten
- barrierefreie Umbaumaßnahmen
- Kosten für Begleitpersonen
- Fahrtkosten bei bestimmten Merkzeichen
- Schulgeld für notwendige Privatschulen
Auch pflegende Angehörige profitieren von zusätzlichen steuerlichen Entlastungen. Hier erfährst du, ob die Einnahmen aus der Verhinderungspflege steuerfrei sind.
Weitere finanzielle Vorteile für Menschen mit Schwerbehinderung
Frühere Auszahlung von Bausparverträgen
Menschen mit einer sehr schweren Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen früher auf ihr Bausparguthaben zugreifen. Ab einem Grad der Behinderung von 95 ist es möglich, den Bausparvertrag vorzeitig aufzulösen, ohne dass dabei finanzielle Nachteile entstehen.
Gleiches gilt, wenn der Ehe- oder Lebenspartner einen entsprechenden Grad der Behinderung hat. Wer diese Möglichkeit nutzen möchte, sollte sich direkt schriftlich an seine Bausparkasse wenden und die vorzeitige Auszahlung beantragen.
Rundfunkbeitrag: Befreiung oder Ermäßigung
Bestimmte Personengruppen mit Behinderung sind vollständig vom Rundfunkbeitrag befreit. Dazu zählen taubblinde Menschen sowie Personen, die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII erhalten.
Wer im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ eingetragen hat, kann eine Beitragsermäßigung beantragen. In diesem Fall reduziert sich der monatliche Rundfunkbeitrag auf 6,12 Euro (Stand 2025). Wichtig ist, dass Befreiung oder Ermäßigung nur nach Antragstellung gewährt werden.
Vergünstigte Telefon- und Telekommunikationstarife
Einige Telekommunikationsanbieter bieten spezielle Tarife für Menschen mit Behinderung an, etwa sogenannte Sozialtarife. Häufig ist hierfür ein Grad der Behinderung von mindestens 50 erforderlich. Ob ein solcher Tarif tatsächlich günstiger ist als ein reguläres Angebot, hängt vom individuellen Nutzungsverhalten ab. Eine unabhängige Beratung, zum Beispiel durch Verbraucherzentralen, kann bei der Entscheidung helfen.
Kostenfreier Versand von Blindensendungen
Für blinde und sehbehinderte Menschen bietet die Deutsche Post einen besonderen Service: Sendungen in Brailleschrift oder bestimmte Tonträger können innerhalb Deutschlands und ins Ausland kostenlos verschickt werden.
Beim Versand ist zu beachten:
- Die Sendung darf nicht verschlossen werden
- Der Hinweis „Blindensendung“ muss gut sichtbar angebracht sein
- Für Größe und Gewicht gelten feste Vorgaben
Weitere Details stellt die Deutsche Post auf Anfrage zur Verfügung.
Ermäßigter Eintritt bei Freizeit- und Kulturangeboten
Mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis werden in vielen Einrichtungen reduzierte Eintrittspreise angeboten. Dazu gehören unter anderem Kinos, Theater, Museen, Schwimmbäder oder kulturelle Veranstaltungen. Ob und in welcher Höhe eine Ermäßigung gewährt wird, entscheidet der jeweilige Anbieter. Eine kurze Nachfrage an der Kasse oder ein Blick auf die Internetseite lohnt sich fast immer.