Das Wichtigste in Kürze
- Ab Pflegegrad 2 sind Beratungseinsätze nach § 37.3 verpflichtend, wenn du Pflegegeld erhältst.
- Werden die Termine nicht eingehalten, kann das Pflegegeld gekürzt oder entzogen werden.
- Die Beratung soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und Angehörige entlasten.
- Was sonst noch wichtig ist, erklärt unsere Pflegeberaterin Simone.
„Zwischen Freude und Scham“
„Die meisten meiner Klientinnen und Klienten freuen sich über meinen Besuch – und trotzdem spüre ich oft Scham“, erzählt Simone. Viele ältere Menschen hätten ihr Leben lang alles selbst erledigt und täten sich schwer damit, Hilfe von außen anzunehmen.
Simone ist 58 Jahre alt, lebt in Köln und arbeitet seit Jahrzehnten im Gesundheitswesen. Seit fast 17 Jahren ist sie bei uns als Pflegeberaterin im Einsatz.
Warum Pflegeberatungen verpflichtend sind
Sobald du Pflegegrad 2 oder höher hast und zu Hause von Angehörigen gepflegt wirst, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Beratungseinsätze vor. Grundlage ist § 37.3 SGB XI. Die Termine müssen halbjährlich stattfinden – andernfalls drohen Kürzungen des Pflegegeldes, im Wiederholungsfall sogar der komplette Wegfall.
Ziel dieser Besuche ist es, die häusliche Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu unterstützen. Oft sind es Kinder, Partner oder Freunde, die pflegen – meist ohne fachliche Ausbildung. Die Belastung ist hoch, und aus Unsicherheit können schnell Fehler entstehen, die gesundheitliche Folgen haben.
Wissen weitergeben, Angehörige entlasten
Ein zentraler Bestandteil der Beratung ist deshalb die Aufklärung. Simone gibt praktische Tipps für den Pflegealltag, erklärt Handgriffe, weist auf Pflegekurse hin und unterstützt bei organisatorischen Fragen. Dazu gehört auch, Anträge auf Hilfsmittel, einen höheren Pflegegrad oder weitere Unterstützungsangebote zu stellen.
Der erste Eindruck sagt viel aus
Bei ihren Hausbesuchen achtet Simone auf viele Details. Schon vor dem Klingeln schaut sie, wie gut die Umgebung angebunden ist – etwa ob Arztpraxen oder Apotheken in der Nähe sind. Beim Eintreten beobachtet sie, wie sich ihre Klientinnen und Klienten bewegen, wie sie auftreten und wie die Wohnung wirkt.
Ist alles ordentlich oder sammelt sich Müll? Gibt es Stolperfallen? Riecht es unangenehm? All das sind Hinweise auf den tatsächlichen Pflegebedarf. Gleichzeitig prüft Simone, wie barrierefrei die Wohnung ist, macht Verbesserungsvorschläge und hilft direkt bei den nötigen Anträgen.

Vertrauen statt Kontrolle
„Mir ist klar, dass ich sehr nah komme“, sagt Simone. Deshalb ist ihr wichtig, dass die Termine nicht als Kontrolle empfunden werden. Sie nimmt sich Zeit, begegnet ihren Klientinnen und Klienten auf Augenhöhe und sucht gemeinsam nach Lösungen, um den Alltag bestmöglich zu gestalten.
Viele kennen hallo.care bereits durch die Alltagshilfe – das erleichtert den Vertrauensaufbau. Aber auch neue Klientinnen und Klienten sind willkommen. Denn regelmäßige Beratungen helfen, Veränderungen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu reagieren.
Wenn sich der Zustand verschlechtert
Bei rund 70 Prozent ihrer Besuche stellt Simone fest, dass sich die Situation seit dem letzten Termin verschlechtert hat. Häufig nehmen Mobilität und Muskelkraft ab, weil Bewegung fehlt. Viele ältere Menschen leiden zudem unter Einsamkeit und entwickeln depressive Symptome.
Simone informiert dann über Angebote zur sozialen Teilhabe, etwa Telefonrunden oder Ausflüge. Auch technische Hilfsmittel können viel bewirken: Ein Rollator, ein Hausnotruf oder ein mobiler Notruf geben Sicherheit und ermöglichen es vielen, wieder selbstständig das Haus zu verlassen.
Nach dem Termin nimmt Simone Kontakt mit der Pflegekasse auf und stellt die passenden Anträge – manchmal auch auf einen höheren Pflegegrad oder zusätzliche Unterstützung durch einen Pflegedienst.
Wenn Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist
In seltenen Fällen stößt Simone an klare Grenzen. Trifft sie auf stark verwahrloste oder gefährdete Personen, ist sie verpflichtet, die Pflegekasse und zuständige Stellen zu informieren. In Köln funktioniere dieses Netzwerk gut, sagt sie.
Schwieriger sei es, freie Kapazitäten bei Pflegediensten zu finden, etwa für die Körperpflege. Viele Angehörige leisten zwar Enormes, bräuchten aber dringend Entlastung – die oft nur schwer zu organisieren ist.
Beratungseinsätze nach § 37.3 – kompakt erklärt
Wer?
Wenn du zu Hause von Angehörigen gepflegt wirst und Pflegegeld erhältst, musst du ab Pflegegrad 2 regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37.3 wahrnehmen. Mit Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig. Gleiches gilt bei Pflegegrad 2, wenn du nur Sachleistungen beziehst.
Warum?
Die Beratung ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige zu unterstützen.
Wann?
Ab Pflegegrad 2 finden die Termine halbjährlich statt. Bei Pflegegrad 4 und 5 kannst du auf Wunsch vierteljährliche Beratungen vereinbaren. Werden Fristen versäumt, drohen Kürzungen des Pflegegeldes.
Wie?
Die Beratung wird von einem ambulanten Pflegedienst oder anerkannten Beratungsstellen durchgeführt. Die Ergebnisse werden dokumentiert, unterschrieben und an die Pflegekasse weitergeleitet. Der nächste Termin wird direkt vereinbart.
Wo?
Bei dir zu Hause oder am Telefon. Telefon- und Videoberatungen sind aktuell noch bis zum 31. März 2027 erlaubt.
Wie viel?
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig. Privatversicherte reichen die Rechnung bei ihrer Kasse ein.