Das Wichtigste zur Zuzahlungsbefreiung
- Ob Medikamente, Therapien oder Krankenhaus: Rentnerinnen und Rentner können sich bei Gesundheitskosten von Zuzahlungen befreien lassen.
- Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Einkommens. Für chronisch Kranke gilt nur 1 %.
- Auch pflegende Angehörige können den Antrag stellen.
Wenn du dich um deine Mutter, deinen Vater oder einen anderen Angehörigen kümmerst, kennst du die steigenden Kosten im Alltag. Besonders im Gesundheitsbereich fallen oft Zuzahlungen für Medikamente, Therapien oder Krankenhausaufenthalte an.
Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du für deine Angehörige oder deinen Angehörigen eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen. Wie das funktioniert, erfährst du in den folgenden Zeilen.
Warum ist die Zuzahlungsbefreiung für deinen Angehörigen wichtig?
Viele ältere Menschen haben nur eine kleine Rente. Gleichzeitig haben sie vermehrt gesundheitliche Probleme. Dies führt zu steigenden Ausgaben für:
- Medikamente
- Arztbesuche
- Therapien
- Pflegeleistungen
Gerade wenn du deinen Angehörigen unterstützt, merkst du schnell: Die Kosten summieren sich.
Mit einer Zuzahlungsbefreiung kannst du dafür sorgen, dass dein Angehöriger finanziell entlastet wird.
Gut zu wissen
Nicht nur Rentnerinnen und Rentner können sich von der Zuzahlung befreien lassen. Die Belastungsgrenze gilt für alle gesetzlich Versicherten. Also auch für Arbeitnehmende oder jüngere Menschen mit Pflegebedarf. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen keine Zuzahlungen leisten.
Wie hoch ist die Belastungsgrenze?
Die sogenannte Belastungsgrenze bestimmt, wie viel dein Angehöriger maximal im Jahr selbst zahlen muss.
- 2 % des Bruttoeinkommens (Standardfall)
- 1 % bei chronisch Kranken oder Pflegebedürftigen
👉 Wichtig: Es zählt das gesamte Haushaltseinkommen, nicht nur die Rente deines Angehörigen.
Welche Zuzahlungen fallen überhaupt an?
Die Krankenkasse übernimmt bei gesetzlich Versicherten nicht alle Gesundheitskosten. In vielen Bereichen müssen sie Zuzahlungen leisten. Diese entstehen bei:
- verschreibungspflichtigen Medikamenten
- Heilmitteln (z. B. Physiotherapie oder Logopädie)
- häuslicher Krankenpflege
- Krankenhausaufenthalten
- Reha-Maßnahmen
- medizinisch notwendigen Fahrten
In der Regel zahlt dein Angehöriger:
👉 10 % des Preises (mind. 5 €, max. 10 €)
Welche Einkünfte werden berücksichtigt?
Für die Berechnung der Belastungsgrenze werden folgende Einnahmen einbezogen:
- Rente deines Angehörigen
- Einkommen aus Arbeit
- Mieteinnahmen oder Kapitalerträge
- Sozialleistungen
Wenn ihr zusammenlebt, kann auch dein Einkommen berücksichtigt werden.
Freibeträge: So wird das Einkommen reduziert
Damit dein Angehöriger nicht benachteiligt wird, gibt es 2026 folgende Freibeträge:
- für Ehepartner oder Lebenspartner: 7.119 Euro
- pro Kind im Haushalt: 9.756 Euro
Diese werden vom Einkommen abgezogen und senken die Belastungsgrenze.
Beispiel: So wird die Belastungsgrenze berechnet
- Jahresbruttoeinkommen Ehemann: 15.000 Euro
- Jahresbruttoeinkommen Ehefrau: 25.000 Euro
- Jahresbruttoeinkommen gesamt: 40.000 Euro
Freibetrag Ehegatte: 7.119 Euro; Freibetrag 2 Kinder: 19.512 Euro (pro Kind 9.756 Euro); Freibeträge gesamt: 26.631 Euro
Jahresbruttoeinkommen minus Freibeträge = zu berücksichtigendes Familieneinkommen: 40.000 Euro – 26.631 Euro = 13.369 Euro
Bei einer Belastungsgrenze von 2 Prozent fallen hier Zuzahlungen bis zu 267,38 Euro an. Liegt die Belastungsgrenze bei 1 Prozent reduziert sich dieser Betrag auf maximal 133.69 Euro.
Zuzahlungsbefreiung beantragen: So gehst du vor
Du kannst den Antrag direkt bei der Krankenkasse stellen – oft auch online.
Schritt-für-Schritt:
- Zuzahlungen sammeln (Quittungen aufbewahren!)
- Belastungsgrenze berechnen
- Antrag bei der Krankenkasse einreichen
- Nach Prüfung: Befreiung erhalten
💡 Tipp: Viele Krankenkassen bieten eine Vorauszahlung an – dann ist dein Angehöriger sofort befreit von den Zuzahlungen.
Welche Unterlagen brauchst du?
Für den Antrag solltest du bereithalten:
- Versicherungsnummer
- Einkommensnachweise
- ggf. Nachweis über chronische Erkrankung
- Quittungen über Zuzahlungen
Was ist mit der Zuzahlungsbefreiung im Pflegeheim?
Lebt deine Angehörige oder dein Angehöriger im Pflegeheim, kann er wie oben beschrieben eine Zuzahlungsbefreiung für medizinische Behandlungen oder Medikamente stellen. Es gelten für ihn die gleichen Regeln.
Nur wenn dein Liebster Sozialhilfe bezieht, kann es sein, dass:
👉 der Sozialhilfeträger die Zuzahlungen übernimmt.
Zuzahlungsbefreiung bei Krankenhausaufenthalten
Auch bei einem Krankenhausaufenthalt muss dein Angehöriger grundsätzlich eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt in der Regel 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
👉 Sobald jedoch die persönliche Belastungsgrenze (1 % oder 2 % des Einkommens) erreicht ist, kannst du für deinen Angehörigen eine Zuzahlungsbefreiung für Krankenhausaufenthalte beantragen.
Das bedeutet:
- Dein Angehöriger muss für weitere Krankenhaus-Tage im selben Jahr nichts mehr zahlen.
- Bereits gezahlte Beträge können ggf. angerechnet oder erstattet werden.
- Die Krankenkasse stellt eine Befreiungsbescheinigung aus.
💡 Wichtig für dich als pflegende Person:
Bewahre alle Belege über Krankenhauszuzahlungen gut auf – sie zählen vollständig zur Belastungsgrenze und helfen dir dabei, die Befreiung schneller zu erreichen.
Zuzahlungsbefreiung bei chronisch Kranken
Dein Angehöriger gilt als chronisch krank, wenn:
- er regelmäßig ärztlich behandelt wird
- eine dauerhafte Erkrankung vorliegt
- zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Pflegegrad 3, 4 oder 2 oder Behinderung)
👉 Vorteil: Die Belastungsgrenze von chronisch Kranken liegt nur bei 1 %.
Wann entfällt die Zuzahlung komplett?
Einige Medikamente sind komplett zuzahlungsfrei, wenn sie besonders günstig sind. Diese müssen zu einem Preis angeboten werden, der mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt.
Das bedeutet für dich:
👉 weniger finanzielle Belastung im Alltag
Welche Kosten werden nicht übernommen?
Nicht zur Zuzahlung zählen:
- private Zusatzleistungen (IGeL)
- Zahnersatz oder Brillen (Eigenanteil)
- privat gekaufte Medikamente
Rückwirkend Geld zurückholen (wichtig!)
Du kannst die Zuzahlungsbefreiung bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen.
👉 Deshalb unbedingt:
- alle Belege sammeln
- Zuzahlungen dokumentieren
Fazit: So sparst du für deinen Angehörigen bares Geld
Wenn du dich um deine Mutter, deinen Vater oder einen anderen Angehörigen kümmerst, solltest du die Zuzahlungsbefreiung unbedingt nutzen.
Denn:
- Die Belastungsgrenze ist oft schneller erreicht als gedacht.
- Du kannst aktiv Geld zurückholen.
- Dein Angehöriger wird spürbar entlastet.