Das Wichtigste in Kürze
- Wer? Beratungseinsätze nach § 37.3 sind für alle Pflicht, die ab Pflegegrad 2 Pflegegeld erhalten und zu Hause von einer Privatperson versorgt werden. Werden die Termine nicht eingehalten, kann das Pflegegeld gekürzt oder entzogen werden.
- Warum? Die regelmäßigen Beratungseinsätze sollen sicherstellen, dass die Pflege zu Hause gut funktioniert und pflegende Angehörige fachlich unterstützt werden.
- Wie? Die Beratung findet häufig bei dir zu Hause statt, kann aber auch telefonisch oder per Video erfolgen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse oder – bei Privatversicherten – die private Versicherung.
Was ist der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und private Pflegepersonen zu begleiten. Sie betrifft alle, die Pflegegeld beziehen, weil sie nicht von einem Pflegedienst, sondern von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden.
Für Pflegegrade 2 bis 5 sind diese Beratungseinsätze gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen halbjährlich stattfinden. Bei Pflegegrad 4 und 5 kannst du auf Wunsch auch vierteljährliche Termine vereinbaren. Werden die Beratungen nicht wahrgenommen, drohen Kürzungen des Pflegegeldes – bei wiederholtem Versäumnis sogar der komplette Wegfall.
Wo und durch wen findet die Beratung statt?
Der Beratungseinsatz, auch Pflegeberatung nach § 37.3 oder Beratungsbesuch genannt, wird von qualifizierten Fachpersonen durchgeführt, zum Beispiel von Mitarbeitenden ambulanter Pflegedienste oder anerkannten Beratungsstellen. Häufig findet das Gespräch dort statt, wo auch die Pflege erfolgt – also bei dir zu Hause.
Seit der Corona-Pandemie sind auch Telefon- und Videoberatungen erlaubt. Diese Regelung gilt aktuell noch bis zum 31. März 2027. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse vollständig.
Das bringt dir der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3
Ein Beratungseinsatz bietet viele Vorteile:
- Die Qualität der häuslichen Pflege wird überprüft und verbessert.
- Du erhältst konkrete Tipps von erfahrenen Pflegefachpersonen.
- Pflegende Angehörige werden fachlich unterstützt und entlastet.
- Es wird geprüft, ob dein Pflegegrad noch passt.
- So stellst du sicher, dass du alle Leistungen bekommst, die dir zustehen.
- Du erhältst Beratung zu Hilfsmitteln und Wohnraumanpassungen (z.B. Badumbau).
- Die Pflegeberater:innen unterstützen dich bei Anträgen und organisatorischen Fragen.
- Du musst keine Sorge haben, dass dein Pflegegeld gekürzt wird.
- Die Kosten übernimmt die Pflegekasse oder deine private Versicherung.
Pflege zu Hause nimmt zu
Pflege findet in Deutschland überwiegend zu Hause statt. Ende 2023 galten rund 5,7 Millionen Menschen als pflegebedürftig. Etwa 86 Prozent von ihnen wurden in den eigenen vier Wänden versorgt – überwiegend durch Angehörige oder andere Privatpersonen, teils mit Unterstützung ambulanter Dienste.
Mit steigendem Alter wächst auch das Pflegerisiko deutlich. Während bei den 70- bis 74-Jährigen nur ein kleiner Teil pflegebedürftig ist, betrifft Pflegebedürftigkeit bei Menschen über 90 Jahre die große Mehrheit.
Wer muss zur Pflegeberatung nach § 37.3?
Zur Teilnahme verpflichtet bist du, wenn:
- du Pflegegeld erhältst und zu Hause von Privatpersonen gepflegt wirst,
- diese Pflegepersonen bei der Pflegekasse eingetragen sind,
- du Pflegegrad 2 bis 5 hast.
Freiwillig ist der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1. Auch bei Pflegegrad 2 ist er nicht verpflichtend, wenn du ausschließlich Sachleistungen beziehst.
Tipp von Pflegeberaterin Simone: Beratung lohnt sich früh
Viele Menschen mit Pflegegrad 1 nutzen die Pflegeberatung nicht, obwohl sie Anspruch darauf hätten. Dabei kann sie sehr hilfreich sein, erklärt Pflegeberaterin Simone: „Im Gespräch zeigt sich oft, dass der Pflegegrad nicht mehr passt und eigentlich eine Höherstufung sinnvoll wäre.“ So bleiben viele jahrelang bei Pflegegrad 1, obwohl ihnen mehr Unterstützung und höhere Leistungen zustehen würden.
So läuft der Beratungseinsatz ab
Die Beratung dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten. Entweder finden sie bei dir zu Hause, telefonisch oder per Videotelefonie statt. Das Gespräch führt eine qualifizierte Fachperson.
Gemeinsam besprecht ihr unter anderem:
- wie du und deine Angehörigen die aktuelle Pflegesituation einschätzen,
- ob weitere Unterstützung oder Hilfsmittel sinnvoll sind,
- ob bauliche Anpassungen in der Wohnung nötig wären,
- ob dein Pflegegrad noch passt oder ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll ist,
- welche weiteren Stellen oder Angebote helfen könnten,
- welche Anträge gestellt werden sollten.
Aufgaben der Pflegeberaterin oder des Pflegeberaters
Die Pflegefachperson verschafft sich beim Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 einen eigenen Eindruck von deiner Situation und prüft, ob die Pflege zu Hause weiterhin gesichert ist. Nach dem Gespräch dokumentiert sie die Ergebnisse in einem Formular, das du unterschreibst.
Dieses Formular wird anschließend an die Pflegekasse weitergeleitet. Auf Wunsch unterstützt dich die Pflegeberatung auch bei Anträgen, organisiert Kontakte zu Fachstellen und vereinbart direkt den nächsten Beratungstermin.
Drei Fragen an Pflegeberaterin Simone
Was schätzt du an deiner Arbeit besonders?
Bei den Pflegeberatungen steht der Mensch im Mittelpunkt. Jede Situation ist anders, und es braucht Einfühlungsvermögen, um herauszufinden, was jemand wirklich braucht. Wenn Vertrauen entsteht, können wir gemeinsam gute Lösungen finden.
Wie gehst du bei Hausbesuchen vor?
Schon das Umfeld gibt Hinweise – etwa, ob Ärzte oder Apotheken gut erreichbar sind. In der Wohnung achte ich auf Bewegungen, Ordnung und Barrierefreiheit. Im Gespräch klärt sich dann, wo Unterstützung nötig ist.
Was passiert bei stark verwahrlosten Situationen?
Das kommt selten vor. In solchen Fällen bin ich verpflichtet, die Pflegekasse oder zuständige Stellen zu informieren. Die meisten Angehörigen geben ihr Bestes, sind aber oft überlastet und brauchen dringend Entlastung.
Wie oft müssen die Beratungen durchgeführt werden?
|
Pflegegrad |
Häufigkeit des Beratungseinsatzes |
Zeitraum der Beratungen |
| Pflegegrad 1 | Freiwillig, 1-mal halbjährlich möglich | keine |
| Pflegegrade 2 und 5 | 1-mal pro Halbjahr | 01.01. – 30.06.
01.07. – 31.12. |
| Pflegegrade 4 und 5 | Vierteljährliche Beratungseinsätze waren bis 2026 Pflicht. Dies wurde zwar aufgehoben, doch auf Wunsch können sich Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 weiterhin alle drei Monate beraten lassen. | 01.01. – 31.03. 01.04. – 30.06. 01.07. – 30.09. 01.10. – 31.12. |
Beratungstermine nicht vergessen
Die Pflegekasse erinnert dich nicht automatisch an fällige Beratungseinsätze. Deshalb ist es sinnvoll, direkt beim Termin den nächsten Beratungstermin zu vereinbaren. Falls du einen Termin verpasst hast, melde dich möglichst schnell bei deiner Pflegekasse und hole ihn nach.
Häufige Fragen zum Beratungseinsatz nach § 37.3
Wer ist berechtigt, eine Pflegeberatung nach § 37.3 durchzuführen?
Pflegebedürftige Personen können grundsätzlich selbst entscheiden, wer die Beratung übernimmt. Voraussetzung ist jedoch, dass die beratende Person über die erforderliche Qualifikation sowie eine entsprechende Zulassung verfügt. Beratungseinsätze dürfen durchgeführt werden von:
- Fachlich qualifizierten Mitarbeitenden eines anerkannten Pflegedienstes
- Geschulten Pflegeberaterinnen und -beratern einer zugelassenen Beratungsstelle
- Pflegefachkräften, die im Auftrag der Pflegekasse tätig sind, jedoch nicht direkt bei der Pflegekasse angestellt sind
Woran erkennt man eine gute Pflegeberatung?
Neben den formalen Voraussetzungen spielen weitere Kriterien eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Beratungsqualität:
- Fachwissen sollte mit Einfühlungsvermögen verbunden sein.
- Die Beratung sollte respektvoll und auf Augenhöhe stattfinden.
- Die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Person steht im Mittelpunkt, ihre Wünsche und Bedürfnisse werden ernst genommen.
- Angehörige werden in ihrer Rolle gestärkt und erhalten Unterstützung – insbesondere, wenn Anzeichen einer Überlastung erkennbar sind.
- Informationen werden offen und verständlich vermittelt.
Muss man bei der Beratung mit unangenehmen Fragen rechnen?
Nein. Eine professionelle Pflegeberatung ist keine Kontrolle, sondern dient der bestmöglichen Unterstützung im Pflegealltag. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden und die Versorgung optimal zu gestalten. Sollte sich zeigen, dass die häusliche Pflege nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann, wird gemeinsam nach tragfähigen Alternativen gesucht.
Wer sollte am Beratungstermin teilnehmen?
Neben der qualifizierten Beratungsperson sollten sowohl die pflegebedürftige Person als auch die privat pflegenden Angehörigen anwesend sein. So können alle Beteiligten ihre Fragen und Anliegen einbringen.
Wie lange dauert ein Beratungseinsatz?
In der Regel nimmt ein Beratungsgespräch etwa 30 bis 45 Minuten in Anspruch. Je nach individuellem Bedarf kann die Dauer jedoch variieren. Wichtig ist, dass ausreichend Zeit eingeplant wird, um alle offenen Fragen zu klären.
Was kostet der Beratungseinsatz?
Für dich entstehen keine Kosten. Gesetzlich Versicherte müssen nichts zahlen. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen können.