Das Wichtigste in Kürze
- Vier Budgets geplant: Die Pflegereform sieht ein Entlastungsbudget, ein Sachleistungsbudget, ein Sozialraumbudget und ein Überbrückungsbudget vor.
- Leistungen werden neu geordnet: Die Budgets sollen unterschiedliche Bereiche wie häusliche Pflege, Pflegedienste, Alltagshilfen und kurzfristige Unterstützung abdecken.
- Nicht alles wird besser: Einige Leistungen sollen zwar steigen, gleichzeitig entfallen bisherige Ansprüche oder Übertragungsmöglichkeiten. Wir zeigen,was heute gilt und was ab 2027 geplant ist.
Entlastungsbudget: Ersetzt das Pflegegeld bei der häuslichen Pflege
Wer zu Hause von seinen Angehörigen betreut wird, erhält heute ab Pflegegrad 2 Pflegegeld. Sollte die geplante Pflegereform in Kraft treten, wird dieses 2027 durch das sogenannte Entlastungsbudget ersetzt.
Dieses fällt zwar höher als das Pflegegeld aus, allerdings muss damit auch mehr bezahlt werden. Darunter fallen etwa Pflegehilfsmittel zum Verbrauch oder eine private Ersatzpflege, wenn der pflegende Angehörige ausfällt.
So viel Entlastungsbudget ist pro Monat vorgesehen
| Pflegegrad | Pflegegeld heute | Entlastungsbudget geplant |
| 2 | 347 Euro | 386 Euro |
| 3 | 599 Euro | 638 Euro |
| 4 | 800 Euro | 889 Euro |
| 5 | 990 Euro | 1.079 Euro |
Wichtig: Im ersten Vierteljahr soll das Geld halbiert werden
In den ersten drei Monaten soll das Entlastungsbudget für alle, die erstmals in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft werden, halbiert werden. Der Fokus liegt in dieser Zeit gemäß dem Gesetzesentwurf auf der Beratung, Pflegebegleitung und dem Aufbau eines Versorgungsnetzwerkes.
2. Sachleistungsbudget: Wenn ein Pflegedienst kommt
Der ambulante Pflegedienst soll neu ab Pflegegrad 2 über das Sachleistungsbudget bezahlt werden. Es ersetzt die bisherigen Pflegesachleistungen. Gleichzeitig soll daraus künftig auch professionelle Ersatzpflege finanziert werden können, wenn die private Pflegeperson abwesend ist.
Die geplante Höhe des monatlichen Sachleistungsbudgets
| Pflegegrad | Heute | Geplant |
| 2 | 796 Euro | 889 Euro |
| 3 | 1.497 Euro | 1.590 Euro |
| 4 | 1.859 Euro | 2.089 Euro |
| 5 | 2.299 Euro | 2.529 Euro |
Wichtig: Sachleistungs- und Entlastungsbudget können kombiniert werden
Investieren Sie Ihr volles Sachleistungsbudget in die ambulante Pflege, entfällt das Entlastungsbudget. Doch die beiden Leistungen können auch miteinander kombiniert werden, wenn Sie das Sachleistungsbudget nicht voll ausschöpfen.
Rechnet der Pflegedienst zum Beispiel 40 % des Sachleistungsbudgets ab, bekommen Sie noch die restlichen 60 % des Entlastungsbudgets. Das volle Entlastungsbudget erhalten Sie, wenn Sie gar keinen Pflegedienst haben.
Sozialraumbudget: für Hilfe im Alltag
Das Sozialraumbudget soll nach den Reformplänen den heutigen Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat ersetzen. Geplant sind monatlich bis zu 175 Euro für Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5. Unter 25-Jährige mit Pflegebedarf sollen 300 Euro erhalten.
Das Budget ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen. Zum Beispiel:
- Eine anerkannte Alltagshilfe, die beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen begleitet
- Eine Alltagshelferin, die beim Haushalt hilft
- Eine anerkannte Nachbarschaftshilfe
| Leistung | Heute | Geplant ab 2027 |
| Pflegegrad 1 | 131 Euro | Kein Anspruch |
| Pflegegrad 2–5 (ab 25 Jahre) | 131 Euro | 175 Euro |
| Pflegegrad 2–5 (unter 25 Jahre) | 131 Euro | 300 Euro |
| Verwendbar für | Alltagsassistenz, teilweise Nachbarschaftshilfe Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflege |
Anerkannte Alltagshilfe und Nachbarschaftshilfe |
| Nicht genutzte Beträge | Übertragbar | Keine Übertragung vorgesehen |
Wichtig: kein Geld mehr für Pflegegrad 1
Vom Entlastungsbetrag profitieren heute auch Menschen mit Pflegegrad 1. Sollte die Reform wie geplant in Kraft treten, wird dies nicht mehr der Fall sein. Bisher konnten Pflegebedürftige zudem die nicht genutzten Beträge ins nächste Kalenderjahr übertragen. Dies soll künftig nicht mehr möglich sein.
Überbrückungsbudget: Wenn sofort Hilfe nötig ist
Manchmal ändert sich eine Pflegesituation plötzlich. Etwa, wenn die private Pflegeperson unerwartet ausfällt oder die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, weil sich der Gesundheitszustand akut verschlechtert.
Mit dem Überbrückungsbudget wird gemäß den Plänen eine vorübergehende Unterbringung in einem Pflegeheim oder eine ambulante Akutpflege finanziert. Bisher wird eine Pflege über den gemeinsamen Jahresbetrag aus der Kurzzeit- und Verhinderungspflege bezahlt.
Gemeinsamer Jahresbetrag und Überbrückungsbudget im Vergleich
| Pflegegrad | Heute: Gemeinsamer Jahresbetrag | Geplantes jährliches Überbrückungsbudget |
| 2 und 3 | 3.539 Euro | 1.855 Euro |
| 4 und 5 | 3.539 Euro | 2.285 Euro |
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Neue Budgets: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Welche Budgets sind ab 2027 für Pflegebedürftige geplant?
Geplant sind vier Budgets: das Entlastungsbudget, das Sachleistungsbudget, das Sozialraumbudget und das Überbrückungsbudget. Sie sollen unterschiedliche Unterstützungsleistungen finanzieren – von der häuslichen Pflege über ambulante Pflegedienste bis hin zu Alltagshilfen und vorübergehender Pflege.
Was ist das neue Entlastungsbudget?
Nach den aktuellen Reformplänen soll das Pflegegeld ab 2027 durch das Entlastungsbudget ersetzt werden. Dieses fällt zwar höher aus als das heutige Pflegegeld, muss aber auch für weitere Leistungen eingesetzt werden, etwa für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch oder private Ersatzpflege.
Kann ich Entlastungsbudget und Sachleistungsbudget kombinieren?
Ja. Wer einen ambulanten Pflegedienst nutzt, kann das Sachleistungsbudget und das Entlastungsbudget miteinander kombinieren. Wird beispielsweise nur ein Teil des Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst verwendet, kann der verbleibende Anteil des Entlastungsbudgets genutzt werden.
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1?
Bisher erhalten Menschen mit Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat. Dieser soll nach den aktuellen Plänen durch das Sozialraumbudget ersetzt werden. Für Pflegegrad 1 ist dieses neue Budget jedoch nicht vorgesehen. Damit würde der Anspruch auf diese Leistung entfallen.