Kostenlose Beratung
Wenn du einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher betreust und dafür Pflegegeld erhältst, bist du verpflichtet, regelmäßig an einer Pflegeberatung teilzunehmen. Unsere Pflegeberaterinnen beraten dich zuverlässig. So ist dein Pflegegeld gesichert.
Montag-Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Du vereinbarst telefonisch oder im Kontaktformular einen Termin mit uns. In einem ausführlichen Beratungsgespräch gibt eine qualifizierte Pflegeberaterin dir und deiner privaten Pflegeperson wertvolle Tipps und regelt administrative Angelegenheiten für dich.
Der § 37 Absatz 3 des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) schreibt je nach Pflegegrad halbjährliche oder vierteljährliche Pflegeberatungen vor – auch Beratungseinsätze oder Beratungsbesuche genannt. Die Pflegeberatung soll die Qualität in der häuslichen Pflege sichern und private Pflegepersonen unterstützen, damit du die Leistungen erhälst, die dir zustehen.
Pflegeberaterin Simone Migels von ProVita im Gespräch mit jo.care über die Bedeutung der Pflegeberatung – nicht nur, weil sie stärkt, schützt und entlastet, sondern auch, um Kürzungen beim Pflegegeld zu vermeiden.
Sicher dir dein Pflegegeld durch eine Pflegeberatung. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Ab Pflegegrad 2 ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 verpflichtend. Wir empfehlen diesen bereits ab Pflegegrad 1.
Einfach Formular ausfüllen, absenden, wir setzen uns mit dir in Verbindung.
Welche Leistungen gibt es? Was steht mir zu? Welche Schritte sind sinnvoll?
Gemeinsam mit dir ordnen wir alle Möglichkeiten ein.
Wer zu Hause statt von einem Pflegedienst von einer bei der Pflegekasse eingetragenen Privatperson gepflegt wird, muss ab Pflegegrad 2 eine regelmäßige Pflegeberatung nach § 37.3 in Anspruch nehmen. Menschen mit Pflegegrad 1 können sich freiwillig beraten lassen, was empfehlenswert ist. Das gilt auch für Personen mit Pflegegrad 2, die nur Sachleistungen beziehen.
Werden die Beratungsgespräche nach § 37.3 nicht fristgerecht durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall gar gestrichen werden. Damit dies nicht passiert, vereinbart hallo.care gleich nach dem Gespräch einen Termin für den nächsten Beratungseinsatz.
Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Pflegeberatung halbjährlich erfolgen. Seit 2026 ist für Pflegegrad 4 und 5 ebenfalls eine halbjährliche Beratung verpflichtend; zusätzlich können die Gespräche freiwillig einmal pro Quartal stattfinden, was empfohlen wird. Menschen mit Pflegegrad 1 können die Beratungen weiterhin freiwillig bis zu zweimal im Jahr in Anspruch nehmen.
Ziel der Beratungsgespräche ist es, dass Sie die optimale Pflege zu Hause erhalten. So überprüfen wir die Pflege- und Betreuungssituation aus Sicht der pflegebedürftigen Person und der Pflegeperson. Wichtig sind auch die Wissensvermittlung und die Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten. Nach dem Gespräch notiert unsere Beraterin ihre Ergebnisse in einem Formular, das der Pflegebedürftige oder seine Betreuungsperson unterschreibt. Dieses leiten wir an die Pflegekasse weiter.
Nein, die halbjährlichen oder vierteljährlichen Pflegeberatungen sind keine Kontrolltermine. Wir möchten Ihnen die bestmögliche Unterstützung bieten, damit die Pflege optimal gestaltet werden kann. Es gibt aber auch Situationen, in denen es zu Hause nicht mehr geht. Dann finden wir mit Ihnen eine gute Lösung.
Unsere Beratungseinsätze dauern rund 45 Minuten – je nach Bedarf auch kürzer oder länger. Wir nehmen uns genügend Zeit, um alle Fragen zu klären.
Die Beratungen werden von einem Mitarbeitenden eines ambulanten Pflegedienstes oder durch anerkannte Beratungsstellen wie hallo.care durchgeführt.
Sie müssen für die halb- oder vierteljährliche Pflegeberatung nichts zahlen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer Kasse einreichen müssen.
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI darf telefonisch oder per Videotelefonie durchgeführt werden. In der Regel werden die Beratungsgespräche vor Ort durchgeführt. Nachdem ein Gespräch in der Häuslichkeit stattgefunden hat, ist es je nach Lebenssituation oft komfortabler, die Beratung z.B. per Videotelefonie stattfinden zu lassen.
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