Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
Langfristige
Unterstützung
Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI begleitet dich regelmäßig in der häuslichen Pflege. Qualifiziertes Fachpersonal steht dir zur Seite, erkennt Veränderungen und neue Anforderungen rechtzeitig und findet mit dir die beste Lösung.
Gut beraten, sicher versorgt
Manchmal zeigt sich erst im Alltag, dass der Pflegebedarf mehr geworden ist: kleine Unsicherheiten, neue Fragen oder das Gefühl, an eigene Grenzen zu stoßen.
Regelmäßige Beratungsbesuche bieten hier Unterstützung und Orientierung. Wenn du oder Angehörige von dir Pflegegeld erhalten und Pflegegrad 2 oder höher haben, sind diese Besuche von der Pflegekasse angeordnet und werden in bestimmten Abständen durchgeführt.
Wie häufig sie stattfinden, richtet sich nach dem Pflegegrad: bei Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Je nach Bedarf kannst du die Termine auch häufiger nutzen – etwa, wenn sich deine Situation verändert oder neue Fragen entstehen. Die Kosten übernimmt deine Pflegekasse vollständig.
Gut zu wissen
Was bedeutet § 37.3 SGB XI?
Nach § 37 Abs. 3 SGB XI müssen Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause von einer privaten Pflegeperson betreut werden, regelmäßig an Beratungsbesuchen teilnehmen. Diese Beratungseinsätze dienen dazu, die häusliche Pflege fachlich zu begleiten und pflegende Angehörige zu unterstützen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
dich vor Ort
Mit fachlichem Blick, regelmäßiger Unterstützung und Zeit für deine Fragen.
Sicherung des
Pflegegeldes
Der fristgerechte Beratungsbesuch stellt sicher, dass das Pflegegeld vollständig erhalten bleibt und es nicht zu Kürzungen kommt.
Regelmäßige
Begleitung
Der Beratungsbesuch findet in festen Abständen statt. So können Veränderungen früh erkannt und Themen immer wieder aufgegriffen werden – ohne jedes Mal neu beginnen zu müssen.
Direkte
Unterstützung
Der Beratungsbesuch orientiert sich an der konkreten Pflegesituation vor Ort. Alltag, Herausforderungen und praktische Fragen stehen im Mittelpunkt.
Vorbeugung von
Überlastung
Viele Belastungen entstehen schleichend. Der Beratungsbesuch bietet Raum, Überforderung rechtzeitig anzusprechen, bevor sie zu Krisen oder gesundheitlichen Problemen führt.
Qualitätssicherung
ohne Kontrolle
Der Beratungsbesuch ist keine Prüfung, sondern eine unterstützende Begleitung. Ziel ist es, die häusliche Pflege stabil und gut organisiert zu halten.
Sicher und beständig dank Betreuungsbesuchen
Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), pflege.de-Studie 2025
So helfen wir ganz konkret
Du bekommst Pflegegeld – aber bist unsicher, ob ihr „alles richtig“ macht?
Wir schauen gemeinsam auf euren Pflegealltag, geben praktische Tipps und sorgen dafür, dass ihr sicher bleibt – auch gegenüber der Pflegekasse.
Die Pflege verändert sich – was vor Kurzem noch ging, klappt plötzlich nicht mehr?
Wir passen Empfehlungen an die neue Situation an: Routinen, Transfer, Sicherheit, Entlastung und sinnvolle Unterstützung im Alltag.
Du pflegst allein und merkst: Deine Kräfte gehen zu Ende?
Wir finden konkrete Entlastungsschritte, die sofort wirken – von kleinen Änderungen im Tagesablauf bis zu passenden Angeboten vor Ort.
Du hast Sorge, etwas zu übersehen?
Im Beratungsbesuch besprechen wir typische Themen wie Belastung, Pflegeumfang, Hilfsmittel oder Unterstützung im Alltag.
Du hast Angst vor Stürzen, Wundliegen oder „Notfällen“ im Alltag?
Wir prüfen Risiken und zeigen dir leicht umsetzbare Maßnahmen (Positionierung, Mobilität, Hilfsmittel, Alltagssicherheit), damit du dich wieder sicherer fühlst.
Du brauchst einen neutralen Blick: Ist der Pflegegrad noch passend?
Du willst würdevoll pflegen – ohne dass es dich kaputtmacht?
Du hast konkrete Fragen zu den
Beratungsbesuchen § 37.3 SGB XI?
Was hat sich verändert, wo besteht Anpassungsbedarf und ist die Versorgung noch passend? Beratungsbesuche unterstützen dabei, die bestehende Pflegesituation fachlich zu reflektieren.
Für wen gilt der Beratungsbesuch § 37.3 SGB XI?
Für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und für ihre Angehörigen.
- Ab Pflegegrad 2 – verpflichtend bei Erhalt von Pflegegeld
- Pflegegrad 1: freiwillig, aber sehr empfehlenswert
Ist der Beratungsbesuch § 37.3 SGB XI verpflichtend?
Ja, ab Pflegegrad 2 bei Pflegegeld bei Erhalt von Pflegegeld
- Pflegegrad 2–3: halbjährlich verpflichtend
- Pflegegrad 4–5: halbjährlich verpflichtend, vierteljährlich freiwillig möglich
Bei uns fühlt sich die Beratung nicht wie Pflicht an, sondern wie Entlastung.
Was passiert, wenn die Beratung nach § 37.3 SGB XI nicht stattfindet?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder streichen.
Wir erinnern Sie rechtzeitig und behalten Fristen im Blick – damit Sie sich darum nicht kümmern müssen.
Wie lange dauert der Beratungsbesuch?
Persönliche Beratungsbesuche dauern in der Regel 60 Minuten.
Eine Beratung per Video dauert in der Regel ca. 30-45 Minuten.
Ist das eine Kontrolle?
Nein.
Der Beratungsbesuch § 37.3 SGB XI ist kein Kontrolltermin, sondern ein geschütztes, wertschätzendes Gespräch. Gemeinsam finden wir Lösungen, wenn es schwierig wird.
Wie läuft der Beratungsbesuch § 37.3 SGB XI ab?
Ganz unkompliziert:
Wir dokumentieren alles gesetzeskonform und senden das Protokoll direkt elektronisch an die Pflegekasse. Sie müssen nichts weiter tun.
Geht der Beratungsbesuch § 37.3 SGB XI auch per Video?
Ja.
Die Videoberatungen sind gesetzlich erlaubt und oft besonders alltagstauglich.
Wer berät mich?
Qualifizierte Pflegefachpersonen, die Familien oft über längere Zeit begleiten. So entsteht Vertrauen – und echte Unterstützung.
Was kostet der Beratungsbesuch § 37.3 SGB XI?
Für gesetzlich Versicherte ist dies kostenfrei, da die Kassen die Kosten komplett übernehmen.
Privatversicherte erhalten eine Rechnung zur Erstattung durch ihre Versicherung
Beratungseinsatz:
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Sichern Sie Ihr Pflegegeld durch eine Pflegeberatung. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Ab Pflegegrad 2 ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 verpflichtend. Wir empfehlen diesen bereits ab Pflegegrad 1.
Einfach Formular ausfüllen, absenden, wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.