Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

Langfristige
Unterstützung

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI begleitet dich regelmäßig in der häuslichen Pflege. Qualifiziertes Fachpersonal steht dir zur Seite, erkennt Veränderungen und neue Anforderungen rechtzeitig und findet mit dir die beste Lösung.

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Gut beraten, sicher versorgt

Manchmal zeigt sich erst im Alltag, dass der Pflegebedarf mehr geworden ist: kleine Unsicherheiten, neue Fragen oder das Gefühl, an eigene Grenzen zu stoßen.

Regelmäßige Beratungsbesuche bieten hier Unterstützung und Orientierung. Wenn du oder Angehörige von dir Pflegegeld erhalten und Pflegegrad 2 oder höher haben, sind diese Besuche von der Pflegekasse angeordnet und werden in bestimmten Abständen durchgeführt.
Wie häufig sie stattfinden, richtet sich nach dem Pflegegrad: bei Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Je nach Bedarf kannst du die Termine auch häufiger nutzen – etwa, wenn sich deine Situation verändert oder neue Fragen entstehen. Die Kosten übernimmt deine Pflegekasse vollständig.

Gut zu wissen

Was bedeutet § 37.3 SGB XI?

Nach § 37 Abs. 3 SGB XI müssen Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause von einer privaten Pflegeperson betreut werden, regelmäßig an Beratungsbesuchen teilnehmen. Diese Beratungseinsätze dienen dazu, die häusliche Pflege fachlich zu begleiten und pflegende Angehörige zu unterstützen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

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Wir sind für
dich vor Ort

Mit fachlichem Blick, regelmäßiger Unterstützung und Zeit für deine Fragen.

Sicherung des
Pflegegeldes

Der fristgerechte Beratungsbesuch stellt sicher, dass das Pflegegeld vollständig erhalten bleibt und es nicht zu Kürzungen kommt.

Regelmäßige
Begleitung

Der Beratungsbesuch findet in festen Abständen statt. So können Veränderungen früh erkannt und Themen immer wieder aufgegriffen werden – ohne jedes Mal neu beginnen zu müssen.

Direkte
Unterstützung

Der Beratungsbesuch orientiert sich an der konkreten Pflegesituation vor Ort. Alltag, Herausforderungen und praktische Fragen stehen im Mittelpunkt.

Vorbeugung von
Überlastung

Viele Belastungen entstehen schleichend. Der Beratungsbesuch bietet Raum, Überforderung rechtzeitig anzusprechen, bevor sie zu Krisen oder gesundheitlichen Problemen führt.

Qualitätssicherung
ohne Kontrolle

Der Beratungsbesuch ist keine Prüfung, sondern eine unterstützende Begleitung. Ziel ist es, die häusliche Pflege stabil und gut organisiert zu halten.

Sicher und bestaendig img hallo.care

Sicher und beständig dank Betreuungsbesuchen

der pflegenden Angehörigen versorgen ihre Angehörigen mehr als 3 Jahre
0 %
Pflege leisten Angehörige durchschnittlich pro Woche
0 Stunden
pro Jahr sind mindestens gesetzlich vorgesehen, wenn ein Pflegegeld bezogen wird
0 Besuche

Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), pflege.de-Studie 2025

Du hast konkrete Fragen zu den
Beratungsbesuchen § 37.3 SGB XI?

Was hat sich verändert, wo besteht Anpassungsbedarf und ist die Versorgung noch passend? Beratungsbesuche unterstützen dabei, die bestehende Pflegesituation fachlich zu reflektieren.

Für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und für ihre Angehörigen.

  • Ab Pflegegrad 2 – verpflichtend bei Erhalt von Pflegegeld
  • Pflegegrad 1: freiwillig, aber sehr empfehlenswert

Ja, ab Pflegegrad 2 bei Pflegegeld bei Erhalt von Pflegegeld

  • Pflegegrad 2–3: halbjährlich verpflichtend
  • Pflegegrad 4–5: halbjährlich verpflichtend, vierteljährlich freiwillig möglich
    Bei uns fühlt sich die Beratung nicht wie Pflicht an, sondern wie Entlastung.

Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder streichen.
Wir erinnern Sie rechtzeitig und behalten Fristen im Blick – damit Sie sich darum nicht kümmern müssen.

Persönliche Beratungsbesuche dauern in der Regel 60 Minuten.

Eine Beratung per Video dauert in der Regel ca. 30-45 Minuten.

Nein.
Der Beratungsbesuch § 37.3 SGB XI ist kein Kontrolltermin, sondern ein geschütztes, wertschätzendes Gespräch. Gemeinsam finden wir Lösungen, wenn es schwierig wird.

Ganz unkompliziert:
Wir dokumentieren alles gesetzeskonform und senden das Protokoll direkt elektronisch an die Pflegekasse. Sie müssen nichts weiter tun.

Ja.
Die Videoberatungen sind gesetzlich erlaubt und oft besonders alltagstauglich.

Qualifizierte Pflegefachpersonen, die Familien oft über längere Zeit begleiten. So entsteht Vertrauen – und echte Unterstützung.

Für gesetzlich Versicherte ist dies kostenfrei, da die Kassen die Kosten komplett übernehmen.
Privatversicherte erhalten eine Rechnung zur Erstattung durch ihre Versicherung

Beratungseinsatz:
Jetzt Termin buchen!

Sichern Sie Ihr Pflegegeld durch eine Pflegeberatung. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Ab Pflegegrad 2 ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 verpflichtend. Wir empfehlen diesen bereits ab Pflegegrad 1.

Einfach Formular ausfüllen, absenden, wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Wir freuen uns auf deine Nachricht:

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