Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf 1.612 € jährlich. Lassen Sie sich zur Verhinderungspflege durch unsere hallo.care Pflegeexperten unabhängig beraten. Den Antrag stellen wir dann gerne direkt gemeinsam.
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Vereinbaren Sie einfach einen kostenlosen Telefontermin mit unseren Pflegeexperten. Wir beantworten Ihre Fragen und füllen den Antrag für Sie aus. Über einen Link können Sie direkt online unterschreiben. Dann geht der Antrag an Ihre Pflegekasse. Ja, es ist wirklich so einfach!
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Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf 1.612 € jährlich. Lassen Sie sich zur Verhinderungspflege durch unsere hallo.care Pflegeexperten unabhängig beraten. Den Antrag stellen wir dann gerne direkt gemeinsam.
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Wir melden uns schnellstmöglich innerhalb der nächsten 24 Stunden für ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch telefonisch bei Ihnen.
Dürfen wir auch Ihnen den Alltag erleichtern?
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Ihr hallo.care Kundensupport
Das Wichtigste zur Verhinderungspflege
Anspruch auf Verhinderungspflege hat, wer folgende Bedingungen erfüllt:
- Die pflegebedürftige Person hat mind. den Pflegegrad 2
- Die pflegebedürftige Person wird seit mindestens 6 Monaten zu Hause gepflegt.
- Es gibt eine eingetragene Pflegeperson (Ehepartner, Kinder, Freunde, Nachbarn), die vertreten werden soll.
Die Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst, Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch Angehörige erfolgen.
Die Verhinderungspflege muss jedes Jahr aufs Neue beantragt werden Der Antrag auf Verhinderungspflege sollte vor der Verhinderungszeit gestellt werden, aber auch eine rückwirkende Beantragung ist möglich.
Der hallo.care Ablauf
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Das hallo.care Zufriedenheitsversprechen
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TÄGLICHE GESPRÄCHE
“Jeder sollte schnell und leicht Zugang zu Pflegeleistungen haben.“
Würden Sie zustimmen? Die Realität sieht leider anders aus, wie wir immer wieder feststellen.
Der tägliche Austausch mit Pflegebedürftigen und Angehörigen zeigt: Viele Hilfsangebote werden nicht genutzt, ob aus Unwissenheit oder Überforderung mit den Anträgen.
Genau das möchten wir bei hallo.care ändern. Für Sie.
Mit hallo.care bekommen Sie schnell und leicht Zugang zu Pflegeleistungen. Denn unser Ziel ist es, jedem auf Hilfe und Pflege angewiesenen Menschen in Deutschland den einfachsten Zugang zu Pflegeleistungen zu ermöglichen. Schnell. Einfach. Kassenunabhängig.
Dürfen wir auch Ihnen den Alltag erleichtern?
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Ihr Dr. Johannes Lübbers
Leiter Produktentwicklung
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Verhinderungspflege
Macht die private Pflegeperson Urlaub, ist durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege von bis zu 1.612 Euro pro Jahr, der sogenannten Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege erstattet die Kosten für eine Ersatzpflegeperson, die nach Hause kommt und Ihren Angehörigen dort versorgt oder für die Betreuung in einer Einrichtung. Die Verhinderungspflege kann wochen-, tageweise oder für einzelne Stunden im Alltag in Anspruch genommen werden.
Die Verhinderungspflege kann entweder „am Stück“ für bis zu 6 Wochen oder aber stundenweise über das Jahr verteilt genutzt werden. Wird die Verhinderungspflege am Stück für bis zu 6 Wochen in Anspruch genommen, reduziert sich für diese Zeit das Pflegegeld um 50 Prozent. Wird die Verhinderungspflege allerdings über das Jahr verteilt stundenweise in Anspruch genommen, ändert sich das ausgezahlte Pflegegeld nicht.
Bei der Höhe der Verhinderungspflege muss unterschieden werden, wer diese Leistung erbringt:
- Pflegegrad 2 – 5: 1.612 Euro jährlich, wenn die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt wird, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Pflegegrad 2 – 5: 1,5-fache Betrag des monatlichen Pflegegeldes jährlich, wenn die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, Enkel) oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, sichergestellt wird. Das bedeutet konkret:
- Pflegegrad 2 bis zu 474,00 Euro,
- Pflegegrad 3 bis zu 817,50 Euro,
- Pflegegrad 4 bis zu 1.092,00 Euro,
- Pflegegrad 5 bis zu 1.351,50 Euro
- Wenn in diesem Fall notwendige Aufwendungen der Ersatzpflegeperson – zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall – nachgewiesen werden, kann der Betrag auch hier bis auf 1.612 Euro aufgestockt werden.
Grundsätzlich gilt: Die Verhinderungspflege kann mit bis zu 50 Prozent (806 Euro) der Kurzzeitpflegeleistungen aufgestockt werden, wenn diese bisher nicht genutzt wurden. Die Gesamtleistungen belaufen sich dann auf 2.418 Euro jährlich.
- Wird die Verhinderungspflege durch einen professionellen Dienstleister erbracht (bspw. Pflege- oder Betreuungsdienst), rechnet dieser seine erbrachten Leistungen in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab.
- Wird die Verhinderungspflege von nahen Angehörigen erbracht, vereinbaren Sie mit dieser Ersatzpflegeperson einen Stundensatz und rechnen diesen entsprechend den Leistungszeiten direkt mit der Pflegekasse ab.