Wer im Alter oder bei Krankheit alleine zuhause lebt, erhält mit einem Hausnotruf für zuhause die nötige Sicherheit, im Notfall schnell Hilfe zu bekommen. Allerdings fallen für den Hausnotruf Kosten an. Wie du für dich oder deine Angehörigen einen Hausnotruf bei der Pflegekasse beantragen kannst und dir so eine Kostenübernahme des Hausnotrufs durch die Pflegeversicherung sicherst, erfährst du hier.
Gesetzliche Grundlagen für den Hausnotruf und andere Pflegemittel
Wer in Deutschland ein Recht auf einen Hausnotruf sowie weitere Pflegemittel hat, das regelt hierzulande das Gesetz; genauer gesagt das Sozialgesetzbuch (SGB). In § 40 Abs. 1, Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch (XI) heißt es hierzu:
„Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.“
Du bist noch unentschlossen, welcher Anbieter für Dich der Richtige ist? Vielleicht hast Du auch weitere Fragen zum Leistungsangebot, möglichen Extra-Services oder zur Bezuschussung oder Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung? Egal, an welcher Stelle es noch hakt – kontaktiere uns. Wir helfen Dir gerne weiter.
Ab welchem Pflegegrad Zuschuss zum Hausnotruf?
Für die Legislative ist es demnach entscheidend, ob es sich bei der Person, für die ein Pflegemittel beantragt wird, um eine pflegebedürftige Person handelt. Wenn bei dir oder deinen Angehörigen mindestens der Pflegegrad 1 vorliegt, ist das bereits der Fall und du kannst für den Hausnotruf bei der Pflegekasse einen Antrag stellen.
Der Hausnotruf als anerkanntes Pflegehilfsmittel
Ein Hausnotruf für zuhause gilt offiziell als Pflegehilfsmittel und erfüllt somit die Anforderungen für ein im SGB genanntes Pflegehilfsmittel. Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen. Das sogenannte Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen (www.rehadat-gkv.de) unterscheidet dazu alle Pflegehilfsmittel in „zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel“ sowie in „technische Hilfsmittel“.
Wie der Name bereits vermuten lässt, sind erst genannte Hilfsmittel Verbrauchsgegenstände. Das können Einmalhandschuhe, Nässeschutzeinlagen oder medizinische Masken sein, die nach einmaligem Gebrauch, entsorgt werden müssen.
Zu den technischen Pflegehilfsmitteln gehören langlebige Produkte, die in der häuslichen Pflege genutzt werden. Das sind unter anderem spezielle Pflegebetten, Rollstühle und Rollatoren sowie auch der Hausnotruf für zuhause. Dieser fällt in die Gruppe 52 „Pflegehilfsmittel zur selbstständigen Lebensführung und Mobilität“ im Hilfsmittelverzeichnis
Wenn bei dir oder deinen Angehörigen also mindestens der Pflegegrad 1 vorliegt und du einen Notruf für zuhause beantragen möchtest, sind alle Voraussetzungen dafür und für eine anschließende Kostenübernahme durch die Pflegekasse prinzipiell erfüllt. Worauf du bei deinem Antrag bei der Pflegekasse achten musst, das erfährst du im nächsten Abschnitt.
Zuschuss zum Hausnotruf: Kostenübernahme korrekt beantragen
Für eine Kostenübernahme deines Hausnotrufs reicht es aus, wenn du einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellst. Ein vollständiger Antrag sollte dabei die folgenden Angaben zur pflegebedürftigen Person beinhalten: Name und Geburtsdatum sowie die Versicherungsnummer der versicherten Person.
Darüber hinaus muss der Antrag eine kurze Beschreibung darüber enthalten, welches Pflegehilfsmittel du beantragen möchtest und aus welchem Grund du dieses Hilfsmittel benötigst. Wichtig für die Bearbeitung deines Antrags durch die Sachbearbeitenden bei der Pflegekasse ist es, nachvollziehen zu können, warum du oder deine Angehörigen den Hausnotruf benötigen. Je mehr Infos und Gründe du ihnen gibst, umso besser kann die Pflegekasse deinen Antrag bearbeiten.
Eine mögliche Formulierung für den Antrag auf Kostenübernahme eines Hausnotrufs ist zum Beispiel: „Hiermit beantrage ich einen Hausnotruf zur Erhaltung der Selbstständigkeit und zur Erleichterung der Mobilität im Alltag“.
Wenn die pflegebedürftige Person außerdem alleine lebt oder zumindest die meiste Zeit des Tages alleine zuhause ist, solltest du das im Antrag ebenfalls vermerken. Denn diese Informationen verdeutlichen, dass ein Notruf für zuhause die entscheidende Hilfe leisten kann, wenn keine Hilfe über eine weitere Person in der Wohnung oder über das normale Telefon gerufen werden kann.
Vom Antrag bis zur Entscheidung der Kostenübernahme
Wenn die oben genannten Anforderungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und du alle benötigten Infos im Antrag aufgeführt hast, kannst du deinen Antrag auf Kostenübernahme endlich abschicken.
Dein Antrag wird dann von der zuständigen Pflegekasse geprüft. In einigen Fällen kommt es vor, dass auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bei der Prüfung hinzugezogen wird.
Wenn die eingangs genannten Anforderungen für den Notruf zuhause erfüllt sind, erteilt die Pflegekasse in der Regel eine Kostenübernahmeerklärung für den Hausnotruf und du oder die Firma, von der du den Hausnotruf beziehen möchtest, bekommt Post von der Pflegeversicherung.
Die Kostenübernahmeerklärung beinhaltet die Kosten für die einmalige Anschlussgebühr. Darin enthalten sind die Kosten für die Aufstellung und Inbetriebnahme des Hausnotrufgerätes sowie die Einweisung in die Funktionsweise des Hausnotrufsystems vor Ort. Außerdem übernimmt die Pflegekasse die laufenden monatlichen Kosten bis zu einem Betrag von 25,50€, die bei der Benutzung des Notrufs zuhause anfallen.
Lediglich die Kosten für den Einbau einer neuen Telefondose oder die Neuinstallation eines Telefonanschlusses, sofern dieser noch nicht vorhanden ist, müssen selbst getragen werden.
Zuschuss für Hausnotruf abgelehnt? Was du jetzt tun kannst!
Wenn die Kostenübernahme für den Hausnotruf abgelehnt wurde, solltest du schnellstmöglich schriftlich Widerspruch einlegen. Denn nur, wenn dein Widerspruch innerhalb der angegebenen Frist und in Schriftform bei der Pflegekasse eingeht, erfüllt er die gesetzlichen Ansprüche für das Widerspruchsverfahren.
Worauf du beim Widerspruch achten solltest
Wenn du dir im ersten Moment noch unsicher bist, wie du deinen Widerspruch begründen sollst oder wenn du dir Hilfe für den Widerspruch suchen willst, solltest du trotzdem schnell einen (unbegründeten) Widerspruch einlegen. Die Begründung kannst du zu einem späteren Zeitpunkt immer noch nachreichen. Allerdings musst du das auf deinem ersten Widerspruch vermerken!
Lege dir für deinen Widerspruch alle Informationen zurecht, die die zuständigen Sachbearbeitenden bei der Pflegekasse für die Genehmigung des Antrags für den Hausnotruf benötigen könnten. Je detaillierter der Antrag und der Widerspruch sind, umso wahrscheinlicher ist es, dass du den Zuschuss für den Hausnotruf auch erhältst. Dazu müssen die Sachbearbeitenden die Situation aber auch bestmöglich verstehen.
Argumentiere verständlich und deutlich, warum du unbedingt einen Notruf für zuhause benötigst und wie dein Alltag ohne den Hausnotruf aussieht. Beschreibe auch, welche Probleme und Ängste in der aktuellen Situation belastend sind und wie ein Notruf dir zuhause helfen würde.
Ein Anruf bei der Pflegeversicherung kann hier hilfreich sein, um mehr Informationen über die Ablehnungsgründe zu erfahren. Wurde bei der Entscheidung zudem der MDK hinzugezogen, kann auch der Blick in das MDK-Gutachten aufschlussreich sein. Hier solltest du von deinem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch machen und die Zusendung des MDK-Gutachtens einfordern.
Auch eine Bescheinigung der hausärztlichen Praxis über die Notwendigkeit eines Hausnotrufes ist hilfreich.
Wichtig! Schicke deinen schriftlichen Widerspruch unbedingt per Einschreiben an die Pflegekasse. Nur so hast du einen Nachweis darüber, dass du den Widerspruch rechtzeitig verschickt hast.
Richtig reagieren, wenn der Widerspruch abgelehnt wird
Die Pflegekasse hat auch deinen Widerspruch abgelehnt? Oder du hast nach drei Monaten immer noch keine Antwort auf dein Widerspruchsschreiben erhalten?
Dann hast du die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einzulegen. Hier musst du allerdings mit hohen Kosten rechnen. Welche genau das sind, das erfährst du von deiner Rechtsvertretung oder beim Sozialgericht.
Zwar werden die Gerichtsgebühren und Kosten für vom Gericht angeforderte Gutachten übernommen, für deinen Rechtsbeistand vor Gericht und eigene Gutachten musst du allerdings selbst aufkommen.
Darum solltest du dir gut überlegen, ob du die Kosten für einen Rechtsstreit mit der Pflegekasse tragen kannst und willst. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kläre im Vorfeld ab, welche Leistungen von ihr übernommen werden. So bleibst du im Fall der Fälle nicht auf den Kosten sitzen.
Du bist unsicher, wie genau du deinen Antrag formulieren sollst und wünscht dir Unterstützung? Der Antragsservice von hallo.care unterstützt dich bei der Beantragung der Kostenübernahme für den Hausnotruf. Hier geht es direkt zum Antrag!
Häufige Fragen und unsere Antworten
Sobald Du den Notrufknopf drückst, wird der Mitarbeiter der Notrufzentrale per Funksignal informiert. Er antwortet Dir in kürzester Zeit – ca. 30 Sekunden bis innerhalb einer Minute. Ihr kommuniziert miteinander über das Hausnotrufsystem. Der Mitarbeiter fragt, was passiert ist, wie es Dir geht und entscheidet schließlich ob er ein Rettungsteam losschicken oder Deine angegebene Kontaktperson anrufen soll.
Du kannst einen Hausnotruf direkt vom Anbieter geliefert bekommen – wichtig ist, dass Du aus der Vielzahl der verschiedenen Angebote das für Dich passende auswählst. Dabei unterstützen wir Dich gerne. Lass‘ uns sprechen und wir treffen für Dich eine individuelle Vorauswahl.
Eine Alternative zum Hausnotruf-Service ist der mobile Notruf. Dabei läuft das Funksignal, das durch das Drücken des Notrufknopfes ausgelöst wird, über das Mobilfunknetz.
Mittlerweile haben Mobiltelefone eine integrierte Notruftaste, die bei Bedarf einen Anruf an ausgewählte Kontakte auslöst.
Neben dem Anschluss über das Festnetz funktioniert ein Hausnotrufsystem auch per GSM (Mobilfunk). Wichtig ist, dass Du Deinen Anbieter direkt beim Abschluss des Vertrags darüber informierst.
Spreche mit Deinem Anbieter. Die meisten Dienstleister bieten eine Installation zusammen mit einer Einweisung in das System ihren Kunden an. Eine weitere Möglichkeit ist die telefonische Anleitung, wenn Du das System selbst installieren möchtest.
Ja, Du kannst es bei der Steuer angeben. Die Kosten gelten als haushaltsnahe Dienstleistung. Dabei ist es egal, ob Du im eigenen Haus, im betreuten Wohnen oder in einem Seniorenwohnheim lebst.
Solltest Du Deinen Hausnotruf kündigen wollen, erstelle fristgerecht ein schriftliches Kündigungsschreiben mit diesen Informationen:
- Name des Nutzers
- Adresse des Nutzers
- Datum
- Vertragsnummer
Ja, eine außerordentliche Kündigung ist in folgenden Fällen möglich:
- Es liegt ein technischer Mangel vor, der nicht vom Anbieter behoben werden kann.
- Willkürliche Gebührenerhöhung
- Du ziehst um und Dein neues Zuhause liegt nicht im Leistungsgebiet des Anbieters (Kulanz durch den Anbieter).
- Im Todesfall. Die Vorlage der Sterbeurkunde ist in diesem Fall erforderlich.
Kündigst Du in einem solchen Fall, ist es wichtig, den Kündigungsgrund im Schreiben anzugeben und ggf. einen Nachweis hinzufügen.
Normalerweise werden Hausnotruf-Systeme unbefristet abgeschlossen. Das Datum Deiner Kündigung gilt in diesem Fall für die Kündigungsfrist.
Hier ein Kündigungsbeispiel:
Dein Vertrag wurde am 01.07.2020 geschlossen. Die Mindestlaufzeit betrug ein Jahr, d.h. das Vertragslaufzeitende wäre am 31.07.2021. Im Falle einer dreimonatigen Kündigungsfrist, müsste Deine Kündigung somit bis zum 30.04.2021 eingegangen sein. Denke daran, im Falle der Kündigung alle Geräte vor Vertragsablauf zurückzugeben, um zusätzliche Gebühren zu vermeiden.