Der Pflegegrad 1 ist der niedrigste von fünf Pflegegraden, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) festgestellt werden. Er wird in Deutschland am dritthäufigsten vergeben.
Welche Kriterien müssen für die Einstufung in Pflegegrad 1 erfüllt sein, und welche Leistungen stehen dir in diesem Fall zu? Wir von hallo.care haben die wichtigsten Informationen rund um den Pflegegrad 1 für dich zusammengefasst und geben dir hilfreiche Tipps zur Beantragung der Kostenübernahme für den Hausnotruf und weitere Leistungen.
Du bist noch unentschlossen, welcher Anbieter für Dich der Richtige ist? Vielleicht hast Du auch weitere Fragen zum Leistungsangebot, möglichen Extra-Services oder zur Bezuschussung oder Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung? Egal, an welcher Stelle es noch hakt – kontaktiere uns. Wir helfen Dir gerne weiter.
Pflegegrad 1: Was bedeutet das?
2017 wurde mit dem Pflegestärkungsgesetz der Pflegegrad 1 eingeführt. Bei diesem Pflegegrad wird eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ festgestellt. Diese liegt vor, wenn eine Person bei alltäglichen Aufgaben wie der Körperpflege oder Erledigungen Unterstützung benötigt. Auch bestimmte Erkrankungen wie Demenz können eine Einstufung in diesen Pflegegrad bewirken.
Der MD bewertet das Maß der Selbstständigkeit der betroffenen Person. Je nach Pflegegrad (1 bis 5) stehen Pflegebedürftigen spezifische Geld- und Sachleistungen zu.
Kriterien für Pflegegrad 1: Wer ist berechtigt?
Viele Menschen sind unsicher, ob sie die Voraussetzungen für Pflegegrad 1 erfüllen. Ein Indiz könnte sein, dass bei alltäglichen Aufgaben Unterstützung notwendig ist oder regelmäßig Medikamente eingenommen werden müssen.
Der MD überprüft dies in einem persönlichen Gutachten. Dabei wird die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit nach einem festen Punktesystem bewertet. Je höher die Punktzahl (0 bis 100 Punkte), desto unselbstständiger wird die Person eingestuft. Für Pflegegrad 1 müssen mindestens 12,5 bis weniger als 27 Punkte erreicht werden.
Die folgenden sechs Module werden bei der Einstufung in einen Pflegegrad berücksichtigt:
- Mobilität (10 % Gewichtung)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 % Gewichtung)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 % Gewichtung)
- Selbstversorgung (40 % Gewichtung)
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen (20 % Gewichtung)
- Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte (15 % Gewichtung)
Eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit muss über mindestens sechs Monate hinweg täglich auftreten. Die Ursachen können körperlich oder geistig sein. Hilfe einer weiteren Person ist erforderlich, sei es beim Essen, der Körperpflege oder bei Erledigungen.
Wenn du unsicher bist, ob du Pflegegrad 1 für dich oder deine Angehörigen beantragen solltest, wende dich am besten an eine Pflegeberatungsstelle vor Ort. Auch wenn der Pflegegrad 1 nur eine kleine finanzielle und personelle Unterstützung bietet, kann er eine große Entlastung sein.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Wenn bei dir oder deinen Angehörigen ein Pflegegrad 1 vorliegt, können die folgenden Leistungen in Anspruch genommen werden:
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125,- € / Monat (z.B. Haushaltshilfe von einem anerkannten Dienstleitungsunternehmen)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40,- € / Monat
- Zuschüsse zum Hausnotrufsystem: 25,50 € / Monat
- Wohnraumanpassung: einmalig 4.000 € (z.B. für Treppenlift)
- Wohnraumgruppenzuschuss: 214,- € / Monat
- Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen: einmalig bis zu 2.500 ,- € (max. 4 Personen je Wohngruppe erhalten die Förderung)
- Kostenerstattung für digitale Pflegeanwendungen (DiPa): bis zu 50,- € / Monat
Der Entlastungsbetrag von 125,- € monatlich dient zur Deckung der Kosten für Pflege und Betreuung. Diese finanzielle Unterstützung muss zweckgebunden verwendet und nachgewiesen werden. Nach Einreichung der entsprechenden Rechnung übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis maximal 125,- € pro Monat.
Zudem übernimmt die Pflegekasse die Kosten für ein Hausnotrufsystem, das im Notfall schnell Hilfe ermöglicht. Weitere Informationen zur Antragstellung findest du in unserem hallo.care Blog. Hier geht’s direkt zum Blogartikel!
Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung hast du mit Pflegegrad 1 Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung, die dir bei der Organisation und Beantragung der Leistungen hilft.
Was du bei Pflegegrad 1 nicht erwarten kannst
Es gibt Leistungen, die bei höheren Pflegegraden bezahlt werden, bei Pflegegrad 1 jedoch nicht. Dazu gehören:
- Vollstationäre Pflege
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Verhinderungspflege (bei Urlaub oder Krankheit durch pflegende Angehörige)
- Kurzzeitpflege (1.774,- € / Jahr für max. 28 Tage ab Pflegegrad 2)
- Tages- und Nachtpflege
Es kann echt kompliziert sein – dennoch ist es wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen. Wende dich dazu am besten direkt an deine Pflegeberatung vor Ort!
Pflegegrad 1 in der Praxis – Ein Fallbeispiel
Herr Meyer, 74 Jahre alt, lebt alleine in seiner Wohnung. Obwohl er geistig und körperlich fit ist, fällt ihm das Treppensteigen und Einkaufen schwer; besonders dann, wenn er dabei schwere Einkaufstaschen tragen muss. Wenn er ehrlich ist, fällt ihm auch das Einkaufen selbst immer schwerer, genau wie das Wechseln der Bettwäsche.
Daher beantragt Herr Meyer einen Pflegestufe bei seiner Pflegekasse. Bei der Begutachtung durch den MD erhält er zwischen 12,5 und 27 Punkte. Das bedeutet für Herrn Müller die Einstufung in den Pflegegrad 1 und eine monatliche Kostenrückerstattung von 125,- €. Dieser Betrag ermöglicht ihm, eine Haushaltshilfe zu beschäftigen.
Zudem erwägt er eine Wohnraumanpassung, die seine Pflegekasse mit 4.000 € unterstützen würde. Herr Meyer ist froh, das Thema „Pflege“ in die Hand rechtzeitig genommen zu haben und freut sich über die erhaltene Unterstützung.
Nützliche Tipps zum Pflegegrad 1
Tipp Nr. 1: Pflegegrad richtig beantragen
Informiere die Pflegekasse schriftlich über deinen Wunsch, am besten per Einschreiben. Erst danach erhältst du das Antragsformular, welches du ausfüllst und zurück an die Pflegekasse schicken musst.
Wir empfehlen dir, eine vertraute Person zum Termin mit dem MD einzuladen, die die Ergebnisse aus dem Gespräch protokollieren kann und dir Sicherheit gibt.
Tipp Nr. 2: Pflegegrad 1 bei Schwerbehinderung prüfen
Wenn du oder deine Angehörigen einen Schwerbehindertenausweis haben, solltet ihr überprüfen lassen, ob ebenfalls ein Pflegegrad vorliegt. Zwar erhält man nicht automatisch einen Pflegegrad, wenn man eine schwere Behinderung hat, doch ist in den meisten Fällen eine intensive Pflege nötig.
Tipp Nr. 3: Pflegebox zusammenstellen
Eine Pflegebox mit allen benötigten Utensilien für die tägliche Pflege ist praktisch. Denn egal, ob man die Unterstützung von Angehörigen oder Pflegekräften hat oder sich selbst um die eigene Körperpflege kümmert: Wenn die Hautpflegeprodukte, Desinfektionsmittel und andere Hygieneprodukte schnell griffbereit sind, spart das viel Zeit.
Es gibt viele Firmen und Websites, die vorbefüllte Pflegeboxen anbieten. Schau, welches Angebot am besten zu dir passt – oder stelle dir selbst deine Pflegebox zusammen!
Tipp Nr. 4: Widerspruch richtig einlegen
Wenn dein Antrag abgelehnt wird, lohnt es sich oft, Widerspruch einzulegen. Prüfe die Ablehnungsgründe und hole dir Unterstützung von deiner hausärztlichen Praxis oder der Pflegeberatung. Reiche den Widerspruch schriftlich und fristgerecht ein. Es gilt das Eingangsdatum deines Schreibens bei der Pflegekasse, nicht das Datum, an dem du das Schreiben verfasst hast.
Noch mehr Informationen
Wir hoffen, dass dir die Informationen rund um den Pflegegrad 1 geholfen haben! Mehr hilfreiches Wissen findest du auf unserem hallo.care Blog.
Du bist unsicher, wie genau du deinen Antrag zur Kostenübernahme durch die Pflegekasse formulieren sollst und wünscht dir Unterstützung? Der Antragsservice von hallo.care unterstützt dich bei der Beantragung der Kostenübernahme für den Hausnotruf. Hier geht es direkt zum Antrag!
Häufige Fragen und unsere Antworten
Sobald Du den Notrufknopf drückst, wird der Mitarbeiter der Notrufzentrale per Funksignal informiert. Er antwortet Dir in kürzester Zeit – ca. 30 Sekunden bis innerhalb einer Minute. Ihr kommuniziert miteinander über das Hausnotrufsystem. Der Mitarbeiter fragt, was passiert ist, wie es Dir geht und entscheidet schließlich ob er ein Rettungsteam losschicken oder Deine angegebene Kontaktperson anrufen soll.
Du kannst einen Hausnotruf direkt vom Anbieter geliefert bekommen – wichtig ist, dass Du aus der Vielzahl der verschiedenen Angebote das für Dich passende auswählst. Dabei unterstützen wir Dich gerne. Lass‘ uns sprechen und wir treffen für Dich eine individuelle Vorauswahl oder du schaust direkt bei unserem hallo.care Antragsservice vorbei. Wir kümmern uns um die gesamte Antragsabwicklung für dein passendes Hausnotrufgerät. Weitere Informationen dazu findest du hier.
Eine Alternative zum Hausnotruf-Service ist der mobile Notruf. Dabei läuft das Funksignal, das durch das Drücken des Notrufknopfes ausgelöst wird, über das Mobilfunknetz.
Mittlerweile haben Mobiltelefone eine integrierte Notruftaste, die bei Bedarf einen Anruf an ausgewählte Kontakte auslöst.
Neben dem Anschluss über das Festnetz funktioniert ein Hausnotrufsystem auch per GSM (Mobilfunk). Wichtig ist, dass Du Deinen Anbieter direkt beim Abschluss des Vertrags darüber informierst.
Spreche mit Deinem Anbieter. Die meisten Dienstleister bieten eine Installation zusammen mit einer Einweisung in das System ihren Kunden an. Eine weitere Möglichkeit ist die telefonische Anleitung, wenn Du das System selbst installieren möchtest.
Ja, Du kannst es bei der Steuer angeben. Die Kosten gelten als haushaltsnahe Dienstleistung. Dabei ist es egal, ob Du im eigenen Haus, im betreuten Wohnen oder in einem Seniorenwohnheim lebst.
Solltest Du Deinen Hausnotruf kündigen wollen, erstelle fristgerecht ein schriftliches Kündigungsschreiben mit diesen Informationen:
- Name des Nutzers
- Adresse des Nutzers
- Datum
- Vertragsnummer
Ja, eine außerordentliche Kündigung ist in folgenden Fällen möglich:
- Es liegt ein technischer Mangel vor, der nicht vom Anbieter behoben werden kann.
- Willkürliche Gebührenerhöhung
- Du ziehst um und Dein neues Zuhause liegt nicht im Leistungsgebiet des Anbieters (Kulanz durch den Anbieter).
- Im Todesfall. Die Vorlage der Sterbeurkunde ist in diesem Fall erforderlich.
Kündigst Du in einem solchen Fall, ist es wichtig, den Kündigungsgrund im Schreiben anzugeben und ggf. einen Nachweis hinzufügen.
Normalerweise werden Hausnotruf-Systeme unbefristet abgeschlossen. Das Datum Deiner Kündigung gilt in diesem Fall für die Kündigungsfrist.
Hier ein Kündigungsbeispiel:
Dein Vertrag wurde am 01.07.2020 geschlossen. Die Mindestlaufzeit betrug ein Jahr, d.h. das Vertragslaufzeitende wäre am 31.07.2021. Im Falle einer dreimonatigen Kündigungsfrist, müsste Deine Kündigung somit bis zum 30.04.2021 eingegangen sein. Denke daran, im Falle der Kündigung alle Geräte vor Vertragsablauf zurückzugeben, um zusätzliche Gebühren zu vermeiden.