Wirst du von deinen Angehörigen zu Hause gepflegt, musst du regelmäßige Pflegeberatungen in Anspruch nehmen. Sonst kann dein Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden. Wie die Beratungen genau funktionieren, erklären wir dir hier.
Du bist noch unentschlossen, welcher Anbieter für Dich der Richtige ist? Vielleicht hast Du auch weitere Fragen zum Leistungsangebot, möglichen Extra-Services oder zur Bezuschussung oder Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung? Egal, an welcher Stelle es noch hakt – kontaktiere uns einfach direkt per WhatsApp. Wir helfen Dir gerne weiter.
Wirst du pflegebedürftig, darfst du selbst entscheiden, von wem und wo du versorgt wirst. Mehrheitlich übernehmen dies die Angehörigen in häuslicher Umgebung: nämlich bei 67 Prozent der 5,67 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland.
Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte tragen also dazu bei, dass das Pflegesystem nicht kollabiert. Dafür gibt es ab Pflegegrad 2 Geld von der Pflegeversicherung. Das sogenannte Pflegegeld wird dir, also dem Pflegedürftigen, überwiesen. Du kannst damit machen, was du möchtest. Viele geben als Anerkennung ihren pflegenden Angehörigen weiter.
Monatlich hast du ab Pflegegrad 2 Anrecht auf folgende Beträge:
Pflegegrad 2 347 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro
Regelmäßige Beratungen sind Pflicht
Einfach so landen aber die Euro nicht auf deinem Konto, wenn du ausschließlich Pflegegeld erhältst und von einem bei der Pflegekasse registrierten Angehörigen betreut wirst. Ab Pflegegrad 2 sind regelmäßige Beratungsbesuche von Fachleuten Pflicht! Das schreibt der Paragraf 37 Absatz 3 des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) vor. Ansonsten kann dir das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall sogar gestrichen werden.
Also lass es nicht so weit kommen und melde dich noch heute zu einer Beratung bei einem Pflegedienst oder einer anderen anerkannten Stelle an. Diese sollten unter Einhaltung gewisser Fristen in folgenden Zeitabständen durchgeführt werden:
- bei Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- bei Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Menschen mit Pflegegrad 1 können sich freiwillig beraten lassen. Das gilt auch für Personen mit Pflegegrad 2, die nur Sachleistungen beziehen.
Die Kosten für die Pflegeberatung übernimmt die Pflegekasse. Und dies aus gutem Grund. Denn pflegende Angehörige sind Laien und ihre Belastung ist hoch. Da passieren Pflegefehler schnell, die schlimme Folgen für dich haben können. Pflegeberater geben deshalb wertvolle Tipps, die dir und deinem Angehörigen den Alltag erleichtern.
In der Regel kommen die Fachleute zu dir nach Hause. Zurzeit sind zwar telefonische Beratungen erlaubt, doch wir empfehlen diese vor Ort. So kann sich dein Berater ein besseres Bild machen – auch wenn es darum geht, deine Wohnung barrierefreier zu gestalten.
Praktisch: Die Pflegeberaterinnen können in der Regel auch gleich die notwendigen Anträge bei der Pflegekasse stellen. Du und deine Angehörigen müssen sich also um nichts kümmern, wenn es etwa darum geht, dein Badezimmer umzubauen oder ein Notrufgerät sowie einen höheren Pflegegrad zu beantragen.
Nach der Beratung brauchst du übrigens nur ein Formular zu unterschreiben, welches die Pflegeberaterinnen der Pflegekasse weiterleiten. So weiß diese, dass die Beratung stattgefunden hat und dein Pflegegeld ist gesichert.