Hausnotruf steuerlich absetzen – wie gehst Du vor?
Bestehend aus einem Armband (oder Kette) mit integriertem Notrufknopf und einer Basisstation inklusive Freisprechanlage, kann im Ernstfall quasi per Knopfdruck Hilfe gerufen werden. Innerhalb kürzester Zeit wird über das System eine Funkverbindung zur Notrufzentrale aufgebaut, die entsprechend der jeweiligen Situation, in der der Betroffene sich befindet, Angehörige oder Rettungsteam informiert. Sicherheit, Flexibilität und eine gewisse Selbstständigkeit bleiben so auch im Alter erhalten – insbesondere dank der 24-Stunden Bereitschaft der Hausnotrufzentrale.
Das Hausnotrufsystem kannst Du als Betroffener steuerlich absetzen. Das Gleiche gilt für Angehörige, Kinder oder Enkel, die für die Pflege eines Familienmitglieds aufkommen – sie geben das hauseigene Notrufsystem ebenfalls in der Steuererklärung an.
Wann ist der Hausnotruf steuerlich absetzbar?
Es gibt zwei Möglichkeiten, um den Hausnotruf in Ihrer Steuererklärung einzubeziehen:
- Du kannst ihn, wie die meisten Pflegekosten nach §33 EStG (Einkommensteuergesetz), als außergewöhnliche Belastung einstufen oder
- als haushaltsnahe Dienstleistung angeben.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen liegen dann vor, wenn jemand aufgrund seiner Pflegebedürftigkeit im Alter wesentlich größere Kostenaufwendungen hat, als andere Steuerzahler in vergleichbarer Lebenssituation (gleicher Familienstand, ähnliches Einkommens- und Vermögensverhältnis). Zu diesen außergewöhnlichen Belastungen zählen zum Beispiel:
- Fahrtkosten zum Arzt oder zur Krankengymnastik
- Pflegekosten oder anfallende Kosten, die im Zusammenhang mit einer bestimmten Krankheit entstehen
- Beerdigungskosten
- Beiträge für ein Hausnotrufsystem
Das Finanzamt achtet präzise darauf, ob die aufgeführten Kosten über das normale Maß hinausgehen. Du solltest daher zum Beispiel alle Fahrtkosten genau auflisten. Wieviele Kilometer haben die Hin- sowie Rückfahrten zum Arzt oder Physiotherapie umfasst? Wann hattest Du dort Deine Termine und wie oft? Die entsprechenden Nachweise sind unabdingbar, um vom Finanzbeamten in der Steuererklärung anerkannt zu werden.
Welche Voraussetzungen ermöglichen ein Absetzen der Kosten als außergewöhnliche Belastung?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen zu können:
- Im Falle eines anerkannten Pflegegrads nach dem Pflegeversicherungsgesetz (§§ 14,15 SGB XI)
- Wenn Betroffene ambulant durch einen anerkannten Pflegedienst versorgt werden.
- Jemand lebt in einem Alten- oder Pflegeheim und bekommt die Pflegeleistungen ab Pflegegrad 1 separat berechnet.
- Weiterhin liegt eine außergewöhnliche Belastung im Krankheitsfall vor, wenn aufgrund der Krankheit Pflegekosten auftreten oder der Betroffene vorübergehend zur Pflege in ein Pflegeheim zieht.
- Sofern ein Schwerbehindertenausweis mit den Zeichen „H“ oder „Bl“ vorliegt
Es kann sinnvoll sein, mehrere “außergewöhnliche Belastungen” in ein Steuerjahr zu legen. So übersteigt der Gesamtbetrag schließlich die Summe der zumutbaren Belastung recht deutlich und desto mehr können Sie von der Steuer absetzen.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen Tätigkeiten und Abläufe, die nicht von Angehörigen des Haushalts selbst, sondern von externen Dienstleistern oder Betrieben übernommen werden. Das ist zum Beispiel der Service eines ambulanten Pflegedienstes, die Dienstleistung einer Haushaltshilfe, Essen auf Rädern oder weitere Assistententätigkeiten für Senioren. Auch ein Hausnotrufsystem können Sie unter dieser Kategorie bei der Steuer absetzen.
Solche haushaltsnahen Dienstleistungen müssen – wie der Name bereits ankündigt – nicht zwingend im eigenen Zuhause umgesetzt werden. Dennoch sollten Sie in unmittelbarer, räumlicher Nähe zum betroffenen Haushalt stattfinden.
Was muss ich bei der Angabe als haushaltsnahe Dienstleistung beachten?
Du kannst die Kosten für das Hausnotrufsystem grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuer angeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du im eigenen Zuhause, im betreuten Wohnen oder in einem Seniorenheim wohnst. Auch als Angehöriger eines Pflegebedürftigen kannst Du die Kosten für einen Hausnotruf in Deiner Steuererklärung geltend machen, sofern Du die Kosten dafür komplett trägst.
Damit Du Deinen Hausnotruf schließlich als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen kannst, musst Du für die einzelnen Beiträge entsprechende Belege vorweisen. Die Dienstleistung solltest Du per Banküberweisung zahlen und die Kosten für das Personal in der Rechnung separat aufgeführt sein. Hebe die Rechnungen aller Monatsbeiträge für Dein Notrufsystem daher gut auf, um sie beim Finanzamt mit Deinen Steuerunterlagen einzureichen.
Für die angegebenen Aufwendungen bekommst Du gemäß §35a Abs. 2 EStG gewöhnlich eine Steuerermäßigung von 20%. Der Höchstbetrag, den Du mit diesem Posten einsparen kannst, liegt bei maximal 4.000 €. Die Ermäßigung ist dabei unabhängig von Deinem persönlichen Steuersatz. Sie wird direkt von Deiner Einkommensteuer abgezogen.
Gilt die Möglichkeit für das Eigenheim genauso wie für betreutes Wohnen?
Du kannst die finanzielle Belastung auf jeden Fall geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Dein pflegebedürftiger Angehöriger zu Hause, im betreuten Wohnen oder in einem Alten-und Pflegeheim lebt. Die Regelung gilt laut Urteil des Bundesfinanzhofs trotzdem. Wichtig ist, dass Dein Familienmitglied in der betreuten Unterkunft eigenständig – quasi wie im eigenen Haushalt – wohnt. Da die Hilfeleistung somit in der eigenen Wohnung erfolgt, kannst Du die Kosten somit bei der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.
Die Kosten für den Hausnotruf variieren je nach Dienstleister und dem Umfang des Angebotspakets. Um Dir ein Beispiel zu geben: Bei einer monatlichen Gebühr von 30 € liegt die Steuerersparnis im Jahr bei 72 €.
Wo geben ich die Kosten für den Hausnotruf in der Einkommensteuererklärung an?
Sofern Du die Beiträge des Hausnotrufs als haushaltsnahe Dienstleistung angeben willst, findest Du die entsprechende Möglichkeit in den Zeilen 68-70 des Mantelbogens Deiner Steuererklärung. Der Mantelbogen ist das Kernstück Deiner Steuererklärung. Für die Angabe als außergewöhnliche Belastung sind die Zeilen 67-70 auszufüllen.
Solltest Du weitere Fragen zum Thema „Hausnotruf steuerlich absetzen“ haben, helfen wir Dir gerne weiter. Kontaktiere uns und wir klären alle Deine Fragen rund um Kosten, Hausnotruf und Steuerangabe.
Wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Hausnotruf?
Die Kosten für den Hausnotruf werden von der Pflegekasse bezuschusst, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Dazu zählen folgende Voraussetzungen:
- Es liegt ein bestätigter Pflegegrad vor.
- Der Pflegebedürftige lebt entweder komplett oder größtenteils allein bzw. zusammen mit einer ebenfalls hilfsbedürftigen Person.
- Der Nutzer kann ein Telefon nicht selbstständig bedienen.
Die Pflegekasse gewährt bei anerkannter Pflegebedürftigkeit (bereits ab Pflegegrad 1) einen Zuschuss zu den Nutzungsgebühren mit bis zu 25,50 Euro pro Monat.
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