Zuhause ist es oft am gemütlichsten, besonders im fortgeschrittenen Alter. Viele ältere Menschen legen daher großen Wert darauf, ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Seit 2015 soll der Entlastungsbetrag für die ambulante Pflege dabei unterstützen. Allerdings wird dieser Zuschuss laut einer Studie des Sozialverbands VdK bisher nur selten in Anspruch genommen. Dennoch hat jeder Mensch in Deutschland ab Pflegegrad I, der zu Hause betreut wird, Anspruch darauf. Monatlich stehen dafür 125 Euro zur Verfügung. Das Ziel ist es, mit diesem zweckgebundenen Geld pflegebedürftigen Menschen den Alltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten. Dazu können Tätigkeiten wie das Waschen von Gardinen, der Einkauf oder die Begleitung zum Ergotherapeuten finanziert werden.
Wir haben die entscheidenden Informationen über den Entlastungsbetrag für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie, wie Sie den Entlastungsbetrag von der Pflegekasse erhalten und welche Leistungen Sie mit dem Geld in Anspruch nehmen können.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist die alleinige monatliche Unterstützung der sozialen Pflegeversicherung, auf die alle pflegebedürftigen Menschen Anspruch haben, die zu Hause betreut werden. Aus diesem Grund stehen für Pflegegrad 1 bis 5 monatlich pauschal 125 Euro zur Verfügung. Personen mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten diesen Betrag zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen.
Falls der monatliche Betrag für die Leistung in einem Monat nicht vollständig genutzt wurde, wird der verbleibende Betrag in die nächsten Monate übertragen. Falls am Ende des Jahres noch Geld übrig ist, ist es möglich, das verbleibende Guthaben in das neue Kalenderhalbjahr zu übertragen. Der verbleibende Betrag aus dem Entlastungsbetrag verfällt aber am 30. Juni des neuen Jahres endgültig.
Für welche Zwecke kann der Entlastungsbetrag spezifisch genutzt werden?
Sowohl die Begleitung zum Arzt als auch die Erledigung von Einkäufen durch einen Alltagsbetreuer sind mögliche Optionen. Mithilfe des Entlastungsbetrags können Sie Unterstützung und Gesellschaft in unterschiedlichster Form erhalten. Der Entlastungsbetrag deckt Ausgaben ab, die in Verbindung mit der Inanspruchnahme von folgenden Leistungen für pflegebedürftige Personen entstehen:
Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
- Aufstockung der Regelleistung für die teilstationäre Pflege oder Erstattung von Eigenanteilen im Rahmen der teilstationären Pflege oder Inanspruchnahme der teilstationären Pflege aufgrund fehlender Regelleistungen bei Pflegegrad 1.
Leistungen der Kurzzeitpflege
- Aufstockung der Regelleistung für die Kurzzeitpflege oder Erstattung von Eigenanteilen im Rahmen der Kurzzeitpflege (Pflegegrade 2 bis 5) oder Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege aufgrund fehlender Regelleistungen bei Pflegegrad 1.
Leistungen der zugelassenen Pflegedienste
- Zu beachten: Für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 steht der Entlastungsbetrag lediglich für zusätzliche Unterstützung im Alltag und Haushalt zur Verfügung, beispielsweise für Haushaltshilfe, nicht aber für körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Waschen und Anziehen.
Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Dies ist die am häufigsten genutzte Form des Entlastungsbetrages.
Wer ist berechtigt, Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Unterstützung im Alltag anzubieten?
Nicht jeder ist befugt, Betreuungsleistungen im Alltag anzubieten. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass jeder Anbieter gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes anerkannt ist. Daher ist es unbedingt ratsam, im Voraus bei der zuständigen Pflegekasse nachzuforschen, welche Anbieter von zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Ihrer Nähe rechtlich zugelassen sind.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen für ambulant versorgte Pflegebedürftige gehören Reinigungsarbeiten, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste und Botengänge durch zertifizierte Alltagsbetreuer oder Alltagsbetreuerinnen. Diese geschulte Alltagsbetreuer übernehmen dabei für einige Stunden pro Woche die verschiedenen Aufgaben, um eine umfassende Betreuung sicherzustellen und den Angehörigen Zeit zur Regeneration zu ermöglichen.
Des Weiteren können Pflegebegleiter pflegende Angehörige bei der Betreuung unterstützen. Pflegebedürftige mit Demenz haben die Möglichkeit, einmal wöchentlich an einer Betreuungsgruppe oder einem Demenz-Café teilzunehmen. Ebenso besteht die Option einer Tagesbetreuung in Kleingruppen sowie spezielle Beschäftigungsangebote für Demenzkranke. Zusätzlich können sie einmal pro Woche an einer Sing- und Bastelgruppe bei einem Wohlfahrtsverband teilnehmen sowie ein Bewegungsangebot nutzen.
Beispiel
Frau Gerda Meier, im Alter von 79 Jahren, leidet unter beginnender Arthrose in ihren Händen. Aufgrund eines bescheinigten Pflegegrades 1 erhält sie einmal wöchentlich Unterstützung von einer Alltagsbetreuerin, die ihr bei der Reinigung und Wäschepflege zur Hand geht. Diese Dienstleistung wird mit 25 Euro pro Besuch vergütet. Bei einer durchschnittlichen Häufigkeit von vier Terminen pro Monat ergibt sich ein Gesamtbetrag von 100 Euro. Die übrigen 25 Euro kann Frau Meier als Guthaben anrechnen lassen, um später im Jahr zusätzliche Betreuungstage in Anspruch zu nehmen.
Die Vereinbarung zur Abtretung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Der Entlastungsbetrag stellt eine Erstattung von Kosten dar: Diese Erstattung erfolgt nur, wenn tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen wurden. Der Entlastungsbetrag wird nicht in bar ausgezahlt. Der Pflegebedürftige muss ggfls. die Kosten zunächst selbst tragen.
Um die Erstattung zu erhalten, muss der Pflegebedürftige Rechnungen und Quittungen für die in Anspruch genommenen Leistungen bei seiner Pflegekasse einreichen. Da ältere Versicherte häufig Schwierigkeiten mit diesem Prozess haben, hat sich die Praxis etabliert, dass Betreuungs- und Pflegedienste eine Vereinbarung zur Abtretung unterzeichnen. Diese Vereinbarung überträgt den Anspruch auf Leistungen an den Dienstleister, sodass die Pflegekasse direkt mit den Anbietern abrechnen kann, um im Alltag Unterstützung zu gewährleisten.
Es ist ratsam, bei Ihrer Pflegeversicherung nachzuhaken, um herauszufinden, wie viel Budget Ihnen für den Entlastungsbetrag noch zur Verfügung steht. Als Nachweis dienen die Abrechnungen, Quittungen oder Belege. Eventuelle Kosten, die über die Entlastungsleistungen hinausgehen, müssen selbst getragen werden.
Behalten Sie stets die Rechnungen Ihres Anbieters im Blick, um den Umfang der bereits in Anspruch genommenen Leistungen genau zu überwachen. Überprüfen Sie außerdem sorgfältig, ob die Abrechnung korrekt erfolgt ist.
Die Umschichtung von Sachleistungen
Personen, die über den regulären Betrag von 125 Euro hinaus mehr finanzielle Mittel benötigen, haben ab dem Pflegegrad 2 die Möglichkeit, einen Teil der Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umzuschichten. Dabei können maximal 40 Prozent des Höchstbetrags der Sachleistung als Entlastungsbetrag genutzt werden. Anstelle der Inanspruchnahme eines Pflegedienstes können Sie dann beispielsweise andere Unterstützungsangebote im Alltag nutzen.
Beispiel
Heidi Müller, 61 Jahre alt, leidet an schubartiger Multipler Sklerose. Über mehrere Monate hinweg verläuft die Krankheit normalerweise unbemerkt. Plötzlich jedoch kämpft sie für einige Wochen mit erheblichen Funktionsausfällen. Zu verschiedenen Zeiten versagen entweder ihre Hände, Beine oder ihr Sehvermögen.
In solchen Phasen ist Frau Müller stark auf Unterstützung angewiesen. Aufgrund ihres Pflegegrades 2 kann sie in dieser Zeit die Pflegesachleistung und den angesammelten Entlastungsbetrag individuell in Anspruch nehmen. Von den 724 Euro der Pflegesachleistungen verwendet Frau Müller dann 60% des Budgets für die Unterstützung durch einen Pflegedienst. Dieser unterstützt sie bei alltäglichen Aufgaben, die sie vorübergehend nicht bewältigen kann, wie beispielsweise Waschen, Ankleiden, Frühstücken und Abendessen.
Die übrigen 40 Prozent, das entspricht 290 Euro, fließen in den Entlastungsbetrag. Mithilfe dieser Mittel und des angesparten Entlastungsbetrags aus den vorherigen Monaten kann sie sich eine Alltagsbetreuerin leisten, die sie während dieser Phasen täglich im Alltag unterstützt. Zu den Aufgaben der Alltagsbetreuerin zählen Einkäufe, Reinigungsarbeiten, Wäschepflege und Hilfe bei der Zubereitung der Mittagsmahlzeit.